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Recht für mich und meinen Bruder

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Recht für mich und meinen Bruder

Ich habe folgendes anliegen.
Ich bin in Deutschland geboren und habe einen Arabischen Vater aber eine Deutsche Mutter. Vor 2 Jahren habe ich nach jahrelangem Suchen meine Arabische Famile auf Facebook zufällig gefunden. Wirklich Filmreif.Ich sah meinen Eigen Vater nach 33 Jahren das erste mal und meine Geschwister....
Meine Deutsche Mutter gab mich mit 11 Jahren ins Heim wir haben keine verbindung. Ich bin ohne Famile aufgewachsen.

Vor 5 Jahren Heiratete ich meinen 28 Jahre älteren Mann der vor 2 Jahren sehr schwer erkrankte und nun ein Pflegefall ist.
Der halt meines Bruders gab mir die nötige Kraft durchzuhalten. Ende 2009 heiratete er in Jordanien eine Deutsche Frau und reiste im April 2010 durch Ehegattennachzug nach. Er bekam ein Visum für ein Jahr.
Letztes Jahr im November stellten mein Bruder und seine Frau fest das ein Leben zusammen nicht möglich ist. Die meiste Zeit seit seiner Ankunft hier in Deutschland verbrachte er in meinem Haus. Seit Januar 2011 lebt er in einer Wohnung 30 Km entfernt bekommt Geld vom Job Center. Die Wohnung hat er sich genommen weil er dort Die Deutschschule besucht jetzt 5 Monate schon erfolgreich. Da seine Frau die scheidung eingereicht hat bekam er ein Schreiben deutschland bis zum 15.02.2011 zu verlassen da die ehe gescheitert ist.
Wir nahmen uns einen Anwalt der einen Brief an die Ausländerbehörde geschickt hat das mein Bruder hier ein deutschland Familiere Bindung zu seiner Halbschwester hat. Und das vom Grundgesetz her geschützt sei.
Er übersendetet dazu eine Geburtsurkunde und ein Attest meines Hausarzt das ich meinen Bruder Brauche auch weil mein Mann ein Pflegefall ist und ich ihn als Pychische Stütze brauche.
Jetzt kam ein Brief der Ausländerbehörde. An der Ausreise hat das nichts zu ändern.
Dann habe ich den Chef der Ausländerbehörde angerufen ihm alles erklärt.
Er gab mir ein Termin für Montag 11 Uhr um mich anzuhören.
Welche Gesetze kann ich ihm vorbringen das mein Bruder hier bleiben kann?
Ich habe nur meinen Bruder sonst niemand. Er ist so wichtig für mich.
Was können Sie mir für Montag raten

Herzlichen dank im Vorraus


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von Wilhemwolter am 06.02.2011 10:52
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Recht für mich und meinen Bruder
Familäre Bindung - woher soll die denn kommen? Du hast deinen Bruder vor 2 Jahren das erste Mal kontaktiert. Und dann hat er geheiratet und sollte ja in erster Linie an seiner Ehe arbeiten, oder?
Es ist etwas anderes, dass du dich nach a) Familie sehnst und b) in deiner jetztigen Situation gerne Unterstützung hättest - die bieten aber vor Ort auch verschiedene Dienste an.

Und vorm Grundgesetz: die geschütztet Familie bezieht sich auf Ehemann und Kinder oder zu Eltern.

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von TiA2010 am 07.02.2011 11:22
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