Recht auf zugehörige fehlende Teile, wenn sie nicht in Beschreibung stehen und nicht geliefert werde

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)
Recht auf zugehörige fehlende Teile, wenn sie nicht in Beschreibung stehen und nicht geliefert werde

Guten Tag. Da ich mich nicht auskenne, möchte ich folgendes fragen:

Ein Käufer ersteigert eine digitale Kamera zusammen mit einem Objektiv und einem externen Blitzgerät.
In der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer lediglich den Zustand angegeben: "Wenig bis keine Abnutzungsspuren". Er hat dann nur noch die von der Internetplattform hauseigene Beschreibung zur Kamera übernommen, welche technische Daten enthält.

Der Verkäufer hat in seiner Beschreibung nicht erwähnt, ob Teile, die zum Artikel gehören, fehlen oder ob der Artikel vollständig ist.
Hier kann man nur danach gehen, was auf den Fotos zu sehen ist.

Das eine Foto zeigt die Kamera zusammenmontiert mit Objektiv und externem Blitzgerät.
Das andere Foto zeigt das Objektiv ohne vorderen, aber mit hinterem Objektivdeckel.

Der Käufer hat die Kamera im Paket so erhalten wie auf dem Foto, wo alle drei Teile (Kamera, Objektiv, externes Blitzgerät) zusammengesteckt sind.

Folgende Teile, die auf dem Foto nicht zu sehen sind, die aber standardmäßig ab Neukauf zu den Sachen dazu gehören sind folgende:
Kamera:
-Schutzkappe für den Blitzschuh (der ist auf dem Foto nicht zu sehen, weil ja auf dem Blitzschuh das externe Blitzgerät steckt)- nicht mitgeliefert
- Gehäusedeckel für das Kameragehäuse (ist auf dem Foto auch nicht zu sehen, weil ja das Objektiv an der Kamera ist) - nicht mitgeliefert
-Sucherokular - nicht mitgeliefert

Objektiv:
- vorderer Objektivdeckel - nicht mitgeliefert
- hinterer Objektivdeckel: ist auf einem Einzelfoto des Objektivs zwar am Objektiv dran, wurde aber nicht mitgeliefert.
-ebenso wurde unter "Produktpakete" eine Speicherkarte angegeben, die auch nicht geliefert worden ist.

Bezahlung erfolgte mit PayPal

Hat der Käufer das Recht auf die fehlenden Teile, die normalerweise bei den Artikeln standardmäßig ab Neukauf dabei sind, wenn es keine weitere Beschreibung von der Kamera gibt und die fehlenden Teile auf den Fotos gar nicht zu sehen sind ( mit Ausnahme des hinteren Objektivdeckels, den man auf einem der Fotos am Obkjektiv sehen kann, und die unter "Produktpakete" erwähnte, aber fehlende Speicherkarte)?

Sicher kenne sich hier im Forum viele weitaus besser aus als ich -
wäre froh um Tipps und Ratschläge, vielen Dank



-- Editier von Janna20 am 02.10.2016 14:56

-- Editier von Janna20 am 02.10.2016 14:56

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Janna20):
Folgende Teile, die auf dem Foto nicht zu sehen sind, die aber standardmäßig ab Neukauf zu den Sachen dazu gehören sind folgende:

Und in der Arikelbeschreibung waren diese Teile (Ausnahme: hinterer Objektivdeckel) wie genau erwähnt?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

die fehlenden Teile waren in der Beschreibung nicht erwähnt und sind auch nicht auf den Fotos zu sehen. . Auch der hintere Objektivdeckel war nicht in der Beschreibung erwähnt - dieser ist aber auf einem Foto am Objektiv angeschraubt zu sehen, jedoch nicht geliefert worden (zudem ab Kauf eines solchen Objektivs ist dieser Deckel mit dabei)



-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 15:44

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bei allen Teilen, die Du aufzählst, bin ich mir jetzt nicht sicher (z.B. die Speicherkarte). Aber wenn Dinge, die zwingend dazu gehören, fehlen, müsste meiner Meinung nach der Verkäufer darauf auch hinweisen. Die Schutzabdeckungen gehören meiner Meinung nach unbedingt dazu. So wie ich bei einem Handy auch erwarte, dass die hintere Gehäuseabdeckung mit dran ist, selbst wenn auf dem Photo das Handy nur von vorn zu sehen ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Janna20):
die fehlenden Teile waren in der Beschreibung nicht erwähnt und sind auch nicht auf den Fotos zu sehen. .

Dann gibt es auch keinen Anspruch darauf



Zitat (von Janna20):
Auch der hintere Objektivdeckel war nicht in der Beschreibung erwähnt - dieser ist aber auf einem Foto am Objektiv angeschraubt zu sehen

Die Fotos zählen mit zur Artikelbeschreibung, daher bestünde ein Anspruch auf den hinteren Objektivdeckel.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Fotos zählen mit zur Artikelbeschreibung, daher bestünde ein Anspruch auf den hinteren Objektivdeckel.

Und natürlich auf die Speicherkarte, die wurde ja auch aufgezählt.


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#6
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Vielen Dank. Dann werde ich rechtlich betrachtet wegen diesen beiden Teilen reklamieren können, und wegen den anderen fehlenden Teilen nicht.

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Harry van Sell):
Die Fotos zählen mit zur Artikelbeschreibung, daher bestünde ein Anspruch auf den hinteren Objektivdeckel.

Und natürlich auf die Speicherkarte, die wurde ja auch aufgezählt.


Bist Du Dir da so sicher?

Ich sag nochmal, wenn etwas unbedingt dazu gehört, muss ich davon ausgehen können, dass es auch dabei ist. Auch wenn nicht ausdrücklich jedes "Kinkerlitzchen" aufgezählt und fotografiert wird.
Wenn ich eine Armbanduhr kaufe, erwarte ich auch, dass unten die Gehäuseabdeckung dabei ist. Auch wenn das nirgends ausdrücklich erwähnt wird.
Oder noch anders, da Du die TS ja mittlerweile sogar schon überzeugt hast.
Diese Abdeckungen sind KEIN Zubehör. Die sind immer da dran, wenn man solche Sachen kauft, weil die Geräte sonst nicht sehr lange leben. Und spätestens beim fehlenden Sucherokular würde ich die Kamera sogar als defekt bezeichnen.

-- Editiert von Yogi1 am 02.10.2016 16:43

-- Editiert von Yogi1 am 02.10.2016 16:47

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich sag nochmal, wenn etwas unbedingt dazu gehört, muss ich davon ausgehen können, dass es auch dabei ist.

Ja, nur ist die Kamera auch ohne Deckel und Kappen voll funktionsfähig, was man bei Smartphone und Uhr ja keinesfalls behaupten kann.
Von dahher nichts was "unbedingt dazu gehört". Beim Batteriefachdeckel wäre das wieder was anderes. Aber der ist ja mit dabei.



Zitat (von Yogi1):
Die sind immer da dran, wenn man solche Sachen kauft,

Nö, sind die eben nicht.

Bei Gebrauchtware sollte man nie die gleichen Maßstäbe wie bei Neuware anlegen, das ist eine vollkommen falsche Ausgangsposition.



Zitat (von Janna20):
Dann werde ich rechtlich betrachtet wegen diesen beiden Teilen reklamieren können, und wegen den anderen fehlenden Teilen nicht.

Reklamieren kann man natürlich wegen aller fehlenden Teile, einfach mal schauen was der Verkäufer sagt. Nur ist die Lieferung aller Teilen eher nicht durchsetzbar.



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#9
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Ich bin jedenfalls bisher auch immer davon ausgegangen, was Yogi1 geschrieben hat. Die Armbanduhr ist das beste Beispiel dafür. Ich kann keine Armbanduhr verkaufen und sie dann einfach ohne die Abdeckung auf der Unterseite liefern. Und wenn, dann muss ich in der Beschreibung angeben, dass der Deckel nicht geliefert werden kann.
Ich bin nur so durcheinander geraten und habe mich an dieses Forum gewendet, weil ich zuvor bei PayPal angerufen habe. Die pp-Mitarbeiterin hat mir dasselbe mitgeteilt wie Harry v.Sell. dh wenn mir einer - um dieses Beispiel nochmal zu benutzen - eine Armbanduhr liefert ohne den Gehäusedeckel auf der Unterseite, den man auf dem Foto nicht sieht und der nicht explizit in der Beschreibung als fehlend oder zugehörig erwähnt wird, habe ich Pech gehabt und kann nicht reklamieren. dh wie auf dem Foto sichtbar oder nicht sichtbar , so gekauft. Was Kamera und Objektiv betrifft, bin ich bisher auch davon ausgegangen, dass die Deckel einfach zum Schutz der Teile dazugehören. Ne Kamera ohne Gehäusedeckel so herumstehen lassen, wenn da Staub reinkommt (weil da drin ein Spiegel ist) , oder wenn an die Objektive, wenn sie nicht durch Deckel geschützt sind, Kratzer kommen. ...von daher erachte ich die Teile als notwendig.



-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 17:32

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Janna20):
Die pp-Mitarbeiterin hat mir dasselbe mitgeteilt wie Harry v.Sell. dh wenn mir einer - um dieses Beispiel nochmal zu benutzen - eine Armbanduhr liefert ohne den Gehäusedeckel auf der Unterseite, den man auf dem Foto nicht sieht und der nicht explizit in der Beschreibung als fehlend oder zugehörig erwähnt wird, habe ich Pech gehabt und kann nicht reklamieren. dh wie auf dem Foto sichtbar oder nicht sichtbar , so gekauft.

So einen Quatsch habe ich nie erzählt, im Gegenteil ...



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#11
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

sorry dann habe ich was falsch verstanden. Harry van Sell, Sie unterscheiden aber zwischen einer Armbanduhr ohne Gehäusedeckel und einer Kamera ohne Gehäusedeckel, wenn ich das richtig verstanden habe.

Klar funktioniert eine Kamera auch ohne die Deckel, wenn es rein um die Funktion geht. Eine Armbanduhr hingegen hält wohl ohne den Deckel in ihrer Funktion nicht so lange durch.
Aber eine Kamera oder ein objektiv, welche aufgrund fehlender Schutzkappen Kratzer auf dem Spiegel oder auf dem empfindlichen Glas bekommen haben, sind zum Fotografieren auch untauglich geworden.



-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Stimmt.

Kamera ohne Deckel für Objektiv/Kappe Blitzschuh: voll funktionsfähig, Deckel nicht elemantar für Funktion
Kamera ohne Batteriefachdeckel: nicht voll funktionsfähig, Deckel elemantar für Funktion (da Batterie/Akku sonst nicht korreket hält)

Gleiches gilt auch für Smartphone und Uhr ohne Deckel, da hält auch die Batterie/Akku nicht korrekt, also ist da auch der Deckel elemantar für Funktion.



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#13
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

jetzt kapier ich das. Die Deckel müssen also elementar für die Funktion notwendig sein, und nicht nur zum Schutz. Wenn sie nur eine Schutzfunktion haben, kann man sie nicht beanspruchen, falls sie auf den Fotos nicht abgebildet und in der Beschreibung nicht im Lieferumfang erwähnt werden.

-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 17:50

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich ist bei einem Gebrauchtkauf von der üblichen Beschaffenheit auszugehen (ein Auto hat 4 Räder, einen Motor u.v.m., ein Handy ein Ladekabel, ein Fernseher eine Fernbedienung), und imho gehören bei einer Kamera die beschriebenen Kleinteile auch üblicherweise dazu. Wenn dann was fehlt darf man natürlich trotzdem verkaufen, muss aber ausdrücklich auf die Mängel hinweisen.
Einzig bei der Speicherkarte könnte man streiten (weil die oft fehlt, aus diversen Gründen), aber genau die hat der Verkäufer ja indirekt zugesichert. ;)

Ich würde alle Fehlteile einfordern, und gleichzeitig mal schauen was die Teile so kosten (natürlich gebraucht, bei Ebay gibt es da bestimmt was), damit schon mal klar ist über was für einen Rabatt man ggf. verhandeln müsste.

@Harry van Sell:

Zitat:
Kamera ohne Deckel für Objektiv/Kappe Blitzschuh: voll funktionsfähig
Ähh nein, eben nicht voll funktionsfähig.
Genauso wie ein Cabrio ohne Verdeck das nicht ist (etwa bei Regen) ist auch eine Kamera ohne notwendige Schutzabdeckungen nicht voll funktionsfähig.
Man kann das auch nicht mit einer fehlenden Verpackung oder Tasche vergleichen, die Abdeckungen haben eine wirkliche (Schutz)Funktion. Die Batterieabdeckung war schon der richtige Hinweis, aber selbst wenn die Batterien auch ohne diese Abdeckungen halten würden wäre das Fehlen ein Mangel (ich hab' beispielsweise alte Fernbedienungen bei denen ich den besagten Deckel mit Klebeband befestigen musste - bei einem Verkauf müsste ich natürlich darauf hinweisen, obgleich die Funktion uneingeschränkt gegeben ist).

Mal noch ein anderes Beispiel: Was würdest du denn zu einem teuren Füllfederhalter sagen, der unerwartet ohne Kappe geliefert wird? Damit kann man sicher auch noch schreiben (bis er irgendwann eingetrocknet ist jedenfalls). :)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

@reckoner, auch das verstehe ich. Frage ist nur , ob ich rechtlich denn auch wirklich Anspruch auf diese fehlenden Teile habe. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass fehlende Teile, die bei Neukauf einfach automatisch mit dabei waren und zum Artikel gehören wie die Fernbedienung zum TV, als fehlend erwähnt werden müssen. Und wenn sie nicht erwähnt werden, hat man trotzdem Anspruch darauf. Dachte ich zumindest bisher.
Im Zweifelsfall entscheiden dann wohl wirklich nur die Fotos wie in diesem Fall?

Ich hab das mal zusammen gerechnet, Bei den fehlenden Original-Zubehörteilen von Nikon kommen ca. 55 Euro incl. Versand zusammen (neu) gebrauchte hab ich keine gefunden - und das ohne die Speicherkarte.


-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 19:32

-- Editiert von Janna20 am 02.10.2016 19:53

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Danke, reckoner! Genau das versuch ich die ganze Zeit zu sagen.

Im übrigen ist auch ein Smartphone ohne hintere Gehäuseabdeckung voll funktionsfähig. Bei meinem jedenfalls hält der Akku auch so, es ist sogar recht "fummelig", wenn man ihn mal rausholen will. Nur will niemand sowas haben, weil man dann besondere Vorsicht beim Gebrauch, verstauen etc. walten lassen muss.
Und ähnlich verhält es sich mit den Abdeckungen bei Kameras und Objektiven. Die erfüllen einen notwendigen Zweck, um die Kamera funktionstüchtig zu halten.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

wie entscheidet denn das Recht in so einer Sache? Wie entscheidet wohl ein Richter? Ob er das auch so sieht?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Janna20):
wie entscheidet denn das Recht in so einer Sache? Wie entscheidet wohl ein Richter? Ob er das auch so sieht?


Das kann man so nicht sagen. HvS kennt sich gut aus und sieht es ganz anders als reckoner und ich. Daraus würde ich jetzt schließen, dass das ein Grenzfall ist, wo die Entscheidung dann im Ermessen des Richters liegt und man nicht wissen kann, wie er entscheidet.

Aber warum gleich Gericht? Hast Du denn schon mit dem Verkäufer gesprochen? Mit ebay? (oder hast Du das woanders ersteigert?) Normalerweise, wenn nicht alle Beteiligten total verstockt sind, lassen sich solche Sachen doch ohne Gericht klären.

Ich an Deiner Stelle wär z.B. zufrieden, wenn der Verkäufer mir ca. 30 Euro erlassen würde vom Kaufpreis. Vielleicht war ihm gar nicht klar, wie wichtig die Schutzkappen sind?

Aber ich muss auch noch mal fragen, was Du mit Sucherokular meinst? Meinst Du echt die Linse? Dann würde ich alles zurückgeben und mein Geld zurück verlangen. Oder meinst Du nur die Plastikabdeckung vorm Sucher?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
dass das ein Grenzfall ist, wo die Entscheidung dann im Ermessen des Richters liegt und man nicht wissen kann, wie er entscheidet.

Genau das ist das Problem, hier zählt die Güte der Argumente und wie das Gericht die dann gewichtet.

Wäre es eine Brücke, ich würde nicht drüber gehen ...



Zitat (von Yogi1):
Oder meinst Du nur die Plastikabdeckung vorm Sucher?

Na ich hoffe doch ...
Die Linse wäre ja noch elemantarer als der Batteriefachdeckel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber warum gleich Gericht? Hast Du denn schon mit dem Verkäufer gesprochen? Mit ebay? (oder hast Du das woanders ersteigert?) Normalerweise, wenn nicht alle Beteiligten total verstockt sind, lassen sich solche Sachen doch ohne Gericht klären.
Genau deshalb hatte ich angemerkt, mal den Preis für diese Teile zu recherchieren.
Nun wissen wir, dass es um ca. 55 Euro geht. Daraus folgend würde ich vielleicht 20 oder 30 Euro Rabatt anbieten/einfordern (kommt natürlich auch auf den Kaufpreis an, wenn der nur bei 50 Euro lag wäre das z.B. schon grob die Hälfte und damit zuviel).
Und vielleicht braucht der TS ja gar nicht alle Teile (die Abdeckung für das Gehäuse wäre z.B. entbehrlich, wenn sowieso immer ein Objektiv drauf ist, ähnlich die für das Blitzlicht). Und der Rest findet sich vielleicht in den nächsten Wochen doch noch bei Ebay, am Ende sind dann alle zufrieden.

@TS: Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Zitat:
Aber ich muss auch noch mal fragen, was Du mit Sucherokular meinst?
Ich bin von dem Gummiding ausgegangen. Alles andere wäre - insbesondere im Vergleich zu den genannten Kleinigkeiten* - wohl ein richtiger Mangel.

*damit will ich nicht sagen, dass es Gerede um Nichts ist, wenn mehrere Kleinigkeiten zusammenkommen wird es durchaus mal was Großes, also bitte nicht falsch verstehen

Zitat:
Das kann man so nicht sagen. HvS kennt sich gut aus und sieht es ganz anders als reckoner und ich.
Mich würde mal interessieren, wie er es bei meinen anderen Beispielen (Cabrioverdeck und Füllfederkappe) sieht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Inzwischen hat der Verkäufer geantwortet. Er meint, er hätte keine weiteren Teile gehabt, auch den hinteren Objektivdeckel, der auf dem Foto am Objektiv ist, nicht. Wie hat er ihn aber dann am Objektiv fotografieren können? Zu der Angabe der Speicherkarte hat er sich so rausgewunden, dass er gemeint hat, das sei von ebay automatisch so eingetragen worden. Nur das stimmt nicht, denn bei den sog Artikelmerkmalen kann man als Verkäufer manuell genau das aussuchen und anklicken, was auf den Artikel zutrifft, und was nicht zutrifft, weglassen. Es sieht so aus, als wäre er zu keinen Nachsendung und auch sonst zu keinem Entgegenkommen bereit.
Bleibt am Ende nur, einen Fall zu eröffnen. Dann entscheidet PayPal. Wenn das stimmt, was die paypal Mitarbeiterin telefonisch mitgeteilt hat, besteht nur Anspruch auf das, was auf den Fotos an der Kamera und am Objektiv zu sehen ist.
Rechtschutzversicherung ist keine vorhanden.
Ich warte nun noch eine weitere Antwort des VK ab, und werde dann zu gegebener Zeit, wenn nichts gefruchtet hat, einen Fall eröffnen. Dann entscheidet PayPal. Ich weiß nicht, was besser ist: bei ebay den Fall eröffnen oder bei PayPal direkt. Bei ebay kommt gleich der Antrag auf Rücksendung der Ware, obwohl man den Fall wegen abweichender AB eröffnet hat und eine Rücksendung noch gar nicht zur Debatte stand. Früher gab es in ebay noch die Möglichkeit im eröffneten Fall, Teilerstattung anzuklicken - das gibt es inzwischen nicht mehr. Im Notfall schick ich halt alles zurück und suche von neuem.

ja mit dem Sucherokular meinte ich das Stück aus Gummi. Kostet nicht die Welt, aber wenn man all die fehlenden Teile mal addiert, kommt eine stattliche Summe (ca. 55 Euro) incl Versand zusammen - ohne Speicherkarte
Der Kaufpreis lag incl Versand bei über 400.
Auch der Gehäusedeckel für die Kamera wäre mir wichtig, weil ich nicht ständig ein Objektiv an der Kamera habe und diese durchaus mal wechsle. Genauso ist nicht ständig der externe Blitz aufgesteckt (zb wenn tagsüber draußen fotografiert wird)





-- Editiert von Janna20 am 03.10.2016 01:39

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

zu meinem letzten Eintrag Ergänzung: Was noch bei der Kamera fehlt, ist die Okularabdeckung. Die ist bei der Ausstattung der Kamera ab Neukauf dabei (aus Bedienungsanleitung entnommen)

Ich habe folgendes im Netz gefunden, bitte schaut mal rein:

http://forum.e-recht24.de/6116-artikelbeschreibung-foto.html
http://www.auktionshilfe.info/thread/2691-mangelhafte-artikelbeschreibung/

1x Hilfreiche Antwort

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