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Recht auf Wohnungsvermittlung?

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Recht auf Wohnungsvermittlung?

Ich habe ein kleines Probelm. Ich bin zur Zeit Obdachlos und befinde mich in Therapeutischer ambulanter betreuung. Zur Zeit bin ich in einem "Schwesternwohnheim" unter gekommen was jedoch keine Dauerlösung sein kann. Ich habe bisher alles versucht um eine Wohnung vermittelt zu bekommen. Mein Problem ist, dass ich über ca. 7000 Euro Bargeld verfüge und daher das Amt keine Veranlassung sieht mir zu helfen. Laut Aussage der Sozialämter muß ich mit meinem Geld "Wirtschaftlich" umgehen was so viel heißt, ich darf den üblichen Sozialhilfesatz nicht überschreiten bei meinen Ausgaben.

Ich laufe sämtliche Ämter ab und komme einfach nicht weiter. Sozialarbeiter sind mit mir überfordert weil es eine doch sehr ungewöhnliche Konstellation habe.

Daher sehe ich hier meine letzte Hoffung einen Rat zu bekommen wie ich mich verhalten soll und was ich in meiner Situation für Möglichkeiten habe.

Ich bin Obdachlos und suche eine Wohnung. Eine Wohnung auf dem freiem Wohnungsmarkt bekomme ich nicht weil ich keinen Einkommensnachweis habe. Einen Einkommensnachweis erhalte ich nicht weil ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehme und auch nicht in Anspruch nehmen kann.

Was kann ich tun um eine Wohnung zu bekommen? Welche Leistungen oder besser gesagt welche Möglichkeiten stehen mir in meiner Situation zur Verfügung? Ich bin 80% Schweerbehindert(anerkannt) und drehe mich seid über 4 Monaten im Kreis. Die Öffentliche Rechtsauskunft kann ich nicht in Anspruch nehmen da ich halt über "zu viel" Geld verfüge.

Ich bin am Ende - ich brauch unbedingt einen rat wie ich mich verhalten soll und welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe.

Über einen Tipp wäre ich sehr, sehr dankbar!

Dank


von dslthomas75 am 10.01.2008 12:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
ÖRA= leben Sie in Hamburg? Wenn nicht, schreiben Sie mal, in welchem Ort Sie wohnen, Beratungsstellen gibt es viele.

Beratungsstelle
Forum Nord für Menschen mit Behinderung e. V.
llg. Sozialrecht
Zweite Spezialisierung: Behinderte
Dritte Spezialisierung: allg. Lebensberatung
Träger: Kirchliche Trägerschaft
Adresse: Große Bergstraße 152 (Parkplatz)
PLZ: 22767
Ort: Hamburg - Altona
Telefon 3: 040-39903450
Fax: 040-39903299
E-Mail: info@forum-nord.org
Internet: www.forum-nord.org
Kurzbeschreibung: Beratungsbüro
für Menschen mit Behinderung,
chronisch Kranke, Angehörige und Freunde
Mon., Die., Don. und Fre. Von 10.00 12.00
Mit. und Sam. von 10.00 bis 13.00Uhr



von hamburgerin01 am 10.01.2008 12:54
Status: Tao (9544 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
Und wenn du dich mit dem Beauftragten deiner Stadt für Schwerbehindertenfragen in Verbindung setzt? Sicherlich kann man dir aufgrund deiner Schwerbehinderung weiterhelfen. Hast du einen Schwerbeh.-Ausweis? Dir steht als Schwerbehinderter auch ein erhöhter Freibetrag als Rücklage zu. Das Versorgungsamt ist nicht für Wohnungsangelegenheiten zuständig.

Das Wohnungsamt könnte dir sicher auch weiterhelfen bei der Vermittlung von Wohnraum (Sozialer Wohnungsbau). Bei einem GdB von 80 stehen dir sogar 15 qm mehr Wohnraum zu, ca. 50 qm, sofern die Vermittlung übers Wohnungsamt geschieht. Es geht doch wohl erst vorrangig darum, dass du Wohnraum hast, erst mal das ersparte Geld für Miete hinlegst und der Rest ergibt sich später aus staatlichen Leistungen.

Caritas und Diak. Werk können auch helfen, erteilen rechtliche Auskünfte - kostenlos, Gruss katinka


von Katinka1948 am 10.01.2008 23:35
Status: Stift (50 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
@katinka

kannst du bitte den § nennen, aus dem hervorgeht, dass einem menschen mit gdb von 80 ein mehrbedarf von 15 qm zusteht?

ich weiß, ein gdb inhaber ab 50 hat mehrbedarf, nur, dass es 15qm sind finde ich nirgends.
aus den sgb geht eine angabe von 15%-30% mehr kdu hervor, nicht jedoch eine qm angabe.

@dslthomas

ich glaube, ich erinnere deinen fall, weil er dem meinen nicht unähnlich ist, was die 'schieberei' zwischen den ämtern betrifft.
genau das, was du hier schreibst, solltest du der arge schriftlich mitteilen: kein nachweis einkommen- keine wohnung und um schriftlichen bescheid bitten.ich würde mich auch dringendst an die nächste beratungsstelle wenden, denn so geht es in der tat nicht weiter.
mir erscheint ein betrag von 7000€, je nach alter natürlich, eher wie ein freibetrag vermögen. schon deshalb zur beratung!
notfalls die regionale presse/ medien einschalten.

ist es eine mögliche lösung, eine wohnung anzumieten, sofort die komplette kaution und ein halbes jahr miete im voraus zu zahlen, um einen vermieter zu überzeugen, dass du zahl.willig und fähig bist?


sunbee


von Sunbee 1 am 11.01.2008 08:55
Status: Tao (11521 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?

Sunbee:

"Zusätzliche Wohnflächen
Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).

Voraussetzungen
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit GdB 30% oder 40%,
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung:
Einkommensnachweise."

aus Forum global-help

Gruss katinka



von Katinka1948 am 11.01.2008 10:29
Status: Stift (50 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
@katinka

danke, aber das ist leider seit der soz.reform veraltet.
seit dieser besch*** reform hat nur noch anspruch auf mehrwohnraum wer einen gdb ab 50 hat und dann auch nur, wenn die behinderung zu größeren wohnraum berechtigt. außerdem nicht mehr in qm sondern in form der kosten der unterkunft, die um 15- 30% höher sein darf einzelfall, im ermessen der sb in den argen (sozialämtern)...
in vielen fällen den sb nicht bekannt und die leistungsempfänger müssen klagen...

sunbee


von Sunbee 1 am 11.01.2008 16:28
Status: Tao (11521 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
@Sunbee

Mir ist auch nur der Klageweg bekannt. Es kommt, glaube ich, auch auf die Merkzeichen im Ausweis drauf an. G oder aG.

-- Editiert von Grübchen am 11.01.2008 16:59:23


von Grübchen am 11.01.2008 16:58
Status: Legende (369 Beiträge)
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>Recht auf Wohnungsvermittlung?
@grübchen

genau. die merkzeichen. ein aG ist meist jemand mit amputierten unteren gliedmaßen und/ oder rollstuhl. der kriegt ohne weiteres den mehrbedarf. da trauen sich die sb nicht, es abzulehnen. aber passiert ist es (u. a. in hameln, mann verunfallt, gelähmt ab brust, ein arm ebenfalls) auch schon.wie soll der durch 45 qm rollen???
alle anderen (auch b=blind, etc) müssen klagen

sunbee


von Sunbee 1 am 11.01.2008 17:37
Status: Tao (11521 Beiträge)
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