>Recht auf Wohnungsvermittlung?
@katinka
kannst du bitte den § nennen, aus dem hervorgeht, dass einem menschen mit gdb von 80 ein mehrbedarf von 15 qm zusteht?
ich weiß, ein gdb inhaber ab 50 hat mehrbedarf, nur, dass es 15qm sind finde ich nirgends.
aus den sgb geht eine angabe von 15%-30% mehr kdu hervor, nicht jedoch eine qm angabe.
@dslthomas
ich glaube, ich erinnere deinen fall, weil er dem meinen nicht unähnlich ist, was die 'schieberei' zwischen den ämtern betrifft.
genau das, was du hier schreibst, solltest du der arge schriftlich mitteilen: kein nachweis einkommen- keine wohnung und um schriftlichen bescheid bitten.ich würde mich auch dringendst an die nächste beratungsstelle wenden, denn so geht es in der tat nicht weiter.
mir erscheint ein betrag von 7000€, je nach alter natürlich, eher wie ein freibetrag vermögen. schon deshalb zur beratung!
notfalls die regionale presse/ medien einschalten.
ist es eine mögliche lösung, eine wohnung anzumieten, sofort die komplette kaution und ein halbes jahr miete im voraus zu zahlen, um einen vermieter zu überzeugen, dass du zahl.willig und fähig bist?
sunbee
von Sunbee 1 am 11.01.2008 08:55
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