Recht auf Sat Schüssel

17. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
TribuN75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Sat Schüssel

Hallo,

ich bin nach Hannover umgezogen in einem Mehrfamilienhaus.Mein Vermieter ist Privat. Eine Gemeinschaftsantenne auf astra ist vorhanden(keine Türkischen Sender). Nun will ich eine Sat schussel anbringen, damit ich (als ausländischer Bürger) auch sender in meine Heimatsprache sehen kann.Die Gemeinschaftsverwaltung verbietet mir das mit der begründung das ich ja Kabel beantragen kann und zusätzlich eine Digitalen Emfänger kaufe muss um dann die 5 Türkischen Sender über eine Freigeschaltete Karte empfangen zu können. Die Sender die über Kabel angeboten werden reichen mir nicht aus.

Meine Frage kann die Gemeinschaftsverwaltung mir die Anbringung einer Sat Anlage unter diesen Umständen verbieten. Wie ist die Rechslage, wo kann ich mich informieren.

Ich danke jetzt schon schon für eure Antworten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

"Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muss eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden. "

Ich glaube hier gibt es noch eine neuere Entscheidung des BVerfG, die es noch leichter macht sein Recht auf die Schüssel durchzusetzen.

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TribuN75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MCNeubert,

danke erstmal auf deine ausführliche Antwort.

Ich habe da noch eine Frage bezüglich:

"Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muss eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden. "

Über einen Kabelanschluss hätte ich die Möglichkeit ( 5 oder 6 türkische Sender) auch private Sender zu kucken aber kann ich mich darauf berufen, das diese Sender mich nicht ansprechen und nicht ausreichend sind.
Weil die Tante mir am Telefon genau das gesagt hat das ich kein Anspruch hätte weil ich über Kabelanschluss diese Möglichkeiten hätte.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DragonWings
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi Zusammen,

ich habe eine Camping-Staschuessel mit einem Durchmesser von 40cm, welche ich immer wenn ich etwas ueber Sat sehen moechte auf mein Fensterbrett befestige (Nicht fest installiert / mit Saugnapf). Nun sagt mein Vermieter das er dies nicht gestatet. Weiss jemand ob das rechtens ist oder darf ich die Schuessel weiter bei Bedarf aufstellen?

Danke im vorraus.
DW

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen