Hallo,
Person A macht eine Überbetriebliche Ausbildung ,er hat einen Träger ,innerhalb der Ausbildung muss er ein Praktikum absolvieren die 7 Monate lang geht,ist das Unternehmen dazu verpflichtet P A ein Zeugnis zu erstellen ?
# Lediglich für Schüler im Betriebspraktikum und Studenten , bei denen das Praktikum in die Ausbildung integriert ist,ist weder §26 BBig,noch der Anspruch eines Arbeitnehmers aus § 109 GewO
anwendbar #
Zwischen Person A seinen Träger und das Praktikums Unternehmen besteht ein Vertrag der besagt , Zeugnis muss erstellt werden.Unter welches Gesetz fällt Person A.
Danke
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Recht auf Praktikumszeugnis bei Überbetriebliche ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Zwischen Person A seinen Träger und das Praktikums Unternehmen besteht ein Vertrag der besagt , Zeugnis muss erstellt werden.
Das ist dann ein durchsetzbarer Anspruch. [color=green]§16BBig[/color] dürfte hier ebenfalls anwendbar sein.
-- Editiert altona01 am 15.07.2014 08:29
Genau: Der Anspruch auf eine Zeugnis ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
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Danke für eure Antworten.
hätte es nicht im Praktikumsvertrag gestanden mit dem Zeugnis ,müsste doch Gesetzlich was geregelt sein.Hätte Person A trozdem Anspruch drauf , ohne das ein Zeugnis im Praktikumsvertrag erwähnt wäre ?
Das Praktikums Unternehmen weigert sich ein Zeugnis zu Erstellen,seit 1 Jahr, trotz schriftlicher Aufforderung. Person A wurde ein Zeugnis angeboten , dass zur Hälfte mit Kugelschreiber geschrieben wurde , Person A hat es abgelehnt und Klage eingereicht,stehen die Chancen gut vors Arbeitsgericht ?
Danke
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Einen gesetzlichen Anspruch hast du nicht (aber den vertraglichen). Das hast du ja bereits selbst herausgefunden. Einen Zeugnisanspruch hast du nach BBIG (Berufsbildungsgesetz)gebenüber dem Ausbildenden, also deinem Träger - bei Ende oder Abbruch der Ausbildung. Hierin muss dann auch das Praktikum erwähnt sein. Im Idealfall verlangt der Träger vom Praktikumbetrieb einen Beurteilung, falls du ein qualifiziertes Zeugnis verlangst.
Es wurde ja auch ein Zeugnis ausgestellt - wie du jetzt schreibst. Nur die Form ist hier der Streitpunkt.
Ein Zeugnis muss wahr, klar und wohlwollend sein. Wie das Arbeitsgericht jetzt über die Form entscheidet, wirst du sehen. Was soll man sonst hier noch dazu schreiben? Warte das AG-Urteil ab.
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Die Ausbildung ist schon zuende , warum ?Das Praktikum wurde bei einem großen Deutschen Unternehmen durchgeführt ,und nur sie können mich beurteilen , was hat der Träger damit zutun ?Ich sehe das Praktikum Unternehmen in der Pflicht.
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Der Ausbildende ist dein Vertragspartner und hat nach BBiG die Pflicht, dir eine Zeugnis auszustellen. Der Praktikumbetrieb nicht! Wenn der Ausbildende ein Zeugnis ausstellen soll, dass die gesamte Ausbildung betrifft, dann ist er auf die Beurteilung durch den Praktikumsbetrieb angewiesen - wie will er sonst deine Arbeit in einem anderen Unternehmen beurteilen!?
ABER: Hier hat sich der Praktikumsbetrieb vertraglich zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet, also muss er eins ausstellen.
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Seid 1 Jahr warte ich !
Die Klage wurde vor ein paar Tagen gestellt , ein Tag davor war ich im Unternehmen ,dort wollten sie mir ein überreichen,dass wie gesagt per Hand geschrieben war ,und nicht wohlwollend (angekreuzst) war.
Ausserdem sollte ich den Erhalt unterschreiben , da stande sobald ich unterschreibe hab ich kein Recht mehr gegenüber ihnen,auch keine Korekktur.
Ich weigerte mich,sie versuchten mich zu drängen.
Am nächsten Tag hab ich Klage eingereicht,ich hab der Sachbearbeiterin alles erklärt .Im Texst steht das sie mir ein ordentliches Zeugnis ausstellen sollen ,und mich seid 1 Jahr vergebens drum bemühe etc.
Ich wollte einfach nur ein einfaches Zeugnis ,kein vorgedrucktes Kinderzeugnis das verdreckt war und nicht wohlwollend ,ich werde mich bis zur letzten Instanz klagen.
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"" sorry für Rechtschreibung ,alles mit Ps4 verfasst.
-- Editiert Heckett88 am 16.07.2014 23:06
-- Editiert Heckett88 am 16.07.2014 23:07
quote:
Ich wollte einfach nur ein [color=green]einfaches[/color] Zeugnis
Sie sollten sich vor dem Verfahren informieren, was Sie einfordern wollen. Ein einfaches Zeugnis ist das nämlich nicht.
http://www.bewerbung-tipps.com/zeugnisse/arbeitszeugnis.php
quote:
einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet jediglich Angaben zu Ihren Personalien und Art und Dauer der Beschäftigung. Es enthält keine Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten und keine Leistungsbewertung.
Bei dieser Zeugnisart kann Ihnen der zukünftige Arbeitgeber aber unterstellen, dass Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis gefordert haben, um über schlechte Leistungen hinwegzutäuschen.
Verlangen Sie daher von Ihrem Arbeitgeber immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis!Zitat:
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