Recht auf Negativnbewertung trotz Abbruch?

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Recht auf Negativnbewertung trotz Abbruch?

A verkauft für seinen Nachbarn (B) ein paar Ikea-Regale und schreibt extra in die Artikelbeschreibung, daß Leute die überhaupt fähig wären Negativbewertungen abzugeben zu dieser Auktion NICHT zugelassen sind. Weil er die Erfahrung gemacht hat daß diese meistens von 1€-Jägern kommen die dann noch was zu motzen haben. Ausserdem werden die Regale als gebraucht mit Gebrauchsspuren beschrieben.
Die Regale verkaufen sich für ca. 15% des Ladenpreises. Die Käufer (C) behaupten die Regale wären schmutzig und nicht im erwarteten Zustand und wollen feilschen. Der Eigentümer (B) ist dazu schon aufgrund des ohnehin geringen Erlöses nicht bereit. Die Käufer gehen und hinterlassen eine negative Bewertung obwohl A, nachdem er vom Eigentümer erfahren hat wie alles ablief, darauf hinwies daß er nur für den Nachbarn eingesellt hat und man sich bitte mit diesem auseinandersetzen soll.
Muß A nun für B einstehen obwohl C weiß daß er sich mit B auseinandersetzen muß.
Wenn dem so wäre, ist C dann berechtigt überhaupt eine Negativbewertung abzugeben nachdem die Transaktion nun gar nicht abgewickelt wurde. B hat sich schliesslich entfernt ohne den Artikel zu bezahlen. Wenn C darauf besteht daß A der Handelpartner ist müsste er doch auch A den Artikel bezahlen. Dieses verweigert er aber.
Wie ist es zu bewerten, daß der Handel mit Kunden die auf die Abgabe von Negativbewertungen bestehen, in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen wurde.
C motzt, zahlt nicht und bewertet negativ. Kann A dagegen etwas tun?

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
schreibt extra in die Artikelbeschreibung, daß Leute die überhaupt fähig wären Negativbewertungen abzugeben zu dieser Auktion NICHT zugelassen sind


Es dürfte wohl rechtsmißbräuchlich sein, die eBay-AGB in diesem Punkt vertraglich auszuschließen ("negative Bewertungen sind unzulässig").

quote:
hinterlassen eine negative Bewertung obwohl A, nachdem er vom Eigentümer erfahren hat wie alles ablief, darauf hinwies daß er nur für den Nachbarn eingesellt hat und man sich bitte mit diesem auseinandersetzen soll.


Wenn das ganze über den Account von A abgelaufen ist, dann ist lt. eBay AGB auch A "Empfänger" sämtlicher negativer Bewertungen. Alles andere wäre auch absurd, dann könnte A ja auch "im Auftrag" Schrott verkaufen und kein K könnte andere K durch negative Bewertungen warnen, weil "A ja gar nicht der Eigentümer" sei. So kann man sich nicht aus der Nummer herauswinden.

quote:
ist C dann berechtigt überhaupt eine Negativbewertung abzugeben nachdem die Transaktion nun gar nicht abgewickelt wurde


Klar. Lt. eBay kann die negative Bewertung sich auch auf die Transaktion beziehen. Negative Bewertungen wie "hat nicht geliefert" oder "war Schrott, mußte rückabwickeln" sind nicht nur zulässig, sondern auch in der Situation vollkommen sinnvoll.

Ich muß mal so drastisch fragen, bist du gestern erst geboren und hast eBay entdeckt? Deine absurden Rabulistiken, wieso du für verbockte Verkäufe keine negativen Bewertungen zu bekommen hast ("vertraglich ausgeschlossen", "nicht der Verkäufer", "kam ja nicht zustande") zeugen entweder von einem groben Unverständnis von eBay oder von dem Wunsch, mit aller Gewalt ein "zweifelhaftes" Konto sauber zu halten. Kommt bei mir extrem unseriös rüber.

quote:
C motzt, zahlt nicht und bewertet negativ.


Wer schickt denn einem Käufer die Ware, der noch nicht bezahlt hat?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie konnten denn die Käufer wissen, dass die Regale "schmutzig waren", wenn die Transaktion, also der Kauf gar nicht abgewickelt wurde?

Der Ausschluss von negativ-Bewertungen per Artikel-text dürfte ziemlich sicher gegen die Richtlinien des Auktionshauses verstoßen und somit sowieso unzulässig sein.

quote:
C motzt, zahlt nicht und bewertet negativ. Kann A dagegen etwas tun?

Sicher, er könnte C eine negative Bewertung verpassen, dass der die Zahlung verweigert und falsche Bewertungen hinterlässt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Sicher, er könnte C eine negative Bewertung verpassen,


Verkäufer dürfen seit einiger Zeit nicht mehr negativ bewerten.....



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie können auf eine negative Bewertung aber ebenfalls mit einer negativen antworten oder nicht? Alternativ könnte man auch wegen der Verweigerung zu zahlen eBay informieren und zur Löschung der Bewertung und zum Ausschluss des Käufers auffordern.

Ich würde aber mal antworten, wie der TE auf meine Frage antwortet. Wenn der Kauf nicht zustande kam, wie konnten die dann wissen, dass das Regal "dreckig" war?


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.08.2013 13:49

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Sie können auf eine negative Bewertung aber ebenfalls mit einer negativen antworten oder nicht?


AFAIK nicht. Sie können nur einen negativen Text abgeben, aber keine "Rote" vergeben.

quote:
Alternativ könnte man auch wegen der Verweigerung zu zahlen eBay informieren und zur Löschung der Bewertung und zum Ausschluss des Käufers auffordern.


Das bringt nur wenig, wenn die Ware mangelhaft war; eBay hält sich aus solchen Streitigkeiten heraus.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn der Kauf nicht zustande kam, wie konnten die dann wissen, dass das Regal "dreckig" war?


Man kann es gerade noch so aus der Darstellung des TE herauslesen:

"Die Käufer gehen "

D.h. der Vertrag kam über eBay zustande, der K sollte bei Abholung bezahlen, fand die Teile dann aber bei Abholung mangelhaft und ist ohne zu zahlen und ohne die Ware wieder abgehauen.
Das beantwortet dann auch meine Frage oben, wieso die Ware ohne Bezahlung "verschickt" wurde - wurde sie gar nicht.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Also ersten ist deine frage, find ich recht unübersichtlich beschrieben ^^
aber Ich hatte gerade selbst den fall ..

Ich hab was verkauft, die dame wollte es nicht mehr,weil ich kein PP akzeptiere,
ich hab dann gesagt das ich drauf bestehe da wir ja einen rechtsgültigen vertrag haben,
Naja das eine wort gabs das andere. am schluss hab ich einen transaktions abbruch eingeleitet. sie hat ihn bis heute aber nicht angenommen und mich negativ bewertet.

Ich hab nun ebay angeschrieben mit der kopierte email
das sie zurück tritt. und die haben das kommentar von ihr entfernt. Laut ebay hat der käufer lediglich die pflicht zu bezahlen. tut er das, hat er das recht auf bewertung (ob die der wahrheit entspricht oder nicht ist egal)
bezahlt der käufer aber nicht, hat er auch nicht das recht zu bewerten. also melde dich bei ebay. leg den sachverhalt vor. im notfall leite einen offiziellen fall wegen nicht bezahlen ein (dann kann er verwarnt werden) reagiert er nicht auf denn fall hast du nach 4 tagen das recht den fall zu schließen.so sieht ebay auch das kein geld kam und entfernt die negative ohne große mühe. am besten schreibst du ebay an über FB die sind dort auch vertreten. und im schnitt 2 tage schneller als über den normalen kundenservice. wenn der dann mal überhaupt zurück schreibt !

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
B hat sich schliesslich entfernt ohne den Artikel zu bezahlen.

B hatte auch gar keinen Anlass den Artikel zu bezahlen, da er Eigentümer war.



quote:
Wie ist es zu bewerten, daß der Handel mit Kunden die auf die Abgabe von Negativbewertungen bestehen, in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen wurde.

Als Blödsinn.
Juristisch wohl kaum durchsetzbar.



quote:
C motzt, zahlt nicht und bewertet negativ. Kann A dagegen etwas tun?

Gemäß der eBay-Regularien vorgehen und sich dann bei eBay über die negative beschweren und löschung beantragen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.343 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen