Recht auf Materialliste?

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Recht auf Materialliste?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe gebaut und wollte vom Bauträger eine Liste der verwendeten Materialien bekommen. So habe ich z.B. keine Beschreibung oder Typenbezeichnung der Dusche. Aber ich weiss auch nicht welche Armaturen eingebaut wurden oder was für ein Material als Putz verwendet wurde. Der Architekt behauptet, er müsse mir so etwas wie eine Materialliste nicht ausstellen. Meine Frage an Euch: Stimmt das?

MfG, Da Y


von DJ-DaY am 01.12.2008 21:44
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Recht auf Materialliste?
Du bist der Bauherr oder der Käufer?
Als Bauherr wird ohne eine Materialliste keine Kalkulation möglich sein, als
Käufer hast du nur Anspruch auf die geschuldete Qualität und Menge, nicht aber auf eine Einzelliste



von sad am 02.12.2008 17:29
Status: Philosoph (523 Beiträge)
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