Hallo zusammen,
hat man als Mandant grundsätzlich ein Recht auf Kopien sämtlicher Schriftwechsel, die der Anwalt im Namen dieses Mandanten führt?
Was kann man tun, wenn ein Anwalt die Herausgabe solcher Kopien verweigert?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Recht auf Kopien vom Anwalt
23. Oktober 2013
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Frage vom 23. Oktober 2013 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Recht auf Kopien vom Anwalt
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2013 | 15:54
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>hat man als Mandant grundsätzlich ein Recht auf Kopien sämtlicher Schriftwechsel, die der Anwalt im Namen dieses Mandanten führt? <hr size=1 noshade>
Während des Mandats in der Regel nicht, §50 III BRAO .
Nach Beendigung des Mandates ja, §50 III, IV BRAO .
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#2
Antwort vom 24. Oktober 2013 | 13:49
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Das hilft mir doch schon mächtig weiter.
Herzlichen Dank für diese hilfreiche Antwort, GROC! :-)
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