Recht auf Einsicht in Immobilienaufvertrag

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
zulu354
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Einsicht in Immobilienaufvertrag

Hallo liebe Leute.
Ich stehe vor einem mittleren Fragezeichen der Art: "Dürfen die das?"

Was ist konkret der Fall? Vor ein paar Monaten, genau genommen im November 2016 habe ich einen notariellen Kaufvertrag für ein Haus abgeschlossen. Letzte Woche war nun letztlich Übergabe der Immobilie und nun habe ich begonnen, verschiedene Wege zu erledigen. Unteranderem fiel darunter, den Wechsel des Wohnsitzes meinem Internetprovider anzuzeigen. Dabei handelt es sich um einen hiesigen Kabelnetzbetreiber mit Sitz in Berlin. Laut deren AGB kann/muss ich meinen Vertrag mit nehmen, wenn ein Kabelanschluss an meiner neuen Adresse vorliegt. Laut deren Internetpräsenz und Verfügbarkeitstest ist dies der Fall. Vor Ort konnte jedoch kein Hausanschluss vorgefunden werden. Auch ein hinzugerufener Techniker konnte keinen solchen feststellen. Ob daraus jetzt ein Problem erwächst, bleibt abzuwarten und soll auch nicht Gegenstand dieses Threads sein. Mein Interesse gilt eher einer Klausel in den AGBs des Kabelnetzbetreibers, die da lautet: "Bitte senden Sie uns als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung und zusätzlich eines notariellen Schreibens bzw. Kaufvertrags."
Jetzt die Frage: Darf ein Kabelnetzbetreiber eine Kopie des Kaufvertrages verlangen? Ich meine, es stehen sensible Daten darin (Vorbesitzer, Kaufpreis, etc.), welche den Kabelnetzbetreiber doch eigentlich nicht zu interessieren haben. Eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamt sollte doch genügen, um zu beweisen, dass ich auf die neue Adresse umgezogen bin. Wieso dann eine Kopie des Kaufvertrages oder ein notarielles Schreiben, welches sicher zu meinen Lasten erstellt werden muss?

Mit besten Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go459676-46):
Mein Interesse gilt eher einer Klausel in den AGBs des Kabelnetzbetreibers, die da lautet: "Bitte senden Sie uns als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung und zusätzlich eines notariellen Schreibens bzw. Kaufvertrags."

In den aktuellen AGB (https://www.telecolumbus.de/uploads/tx_tstcpool/AGB_Tele_Columbus_16-01-2017.pdf) konnte ich diesen Satz nicht finden ...
Scheint also eher keine Klausel aus den AGB zu sein, wie kommt der Satz in die vertraglichen Vereinbarungen ist da die entscheidenden Frage?



Zitat (von go459676-46):
Darf ein Kabelnetzbetreiber eine Kopie des Kaufvertrages verlangen?

Klar.
Denn verlangen kann man ja fast alles.
Viel interreassanter wäre also die Frage, kann er dieses Verlangen (notfalls juristisch) durchsetzen, wäre der Kunde dazu verpflichtet?

Womit wir wieder bei der Frage wären "Wie kommt der Satz in die vertraglichen Vereinbarungen?".
Und eine zweite Frage auftaucht: Was soll die Kopie des Kaufvertrages bezwecken?



Zitat (von go459676-46):
wenn ein Kabelanschluss an meiner neuen Adresse vorliegt. Laut deren Internetpräsenz und Verfügbarkeitstest ist dies der Fall.

Genauer Wortlaut?
Ist das wirklich so formuliert? Das dort ein Kabelanschluss vorliegt? Oder eher doch so, das dor die Möglichkeit eines Kabelanschluss besteht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
zulu354
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. Ich muss mich korrigieren, den Satz so, habe ich unter den FAQ gefunden.
Der genaue Wortlaut über die Mitnahme des Vertrages findet sich auch in den FAQ. (Unter den Worten Fragen und Antworten)
Das kein Kabelanschluss vorhanden ist wurde mir von einem Techniker vor Ort bestätigt. Laut der Aussage der Nachbarin (Doppelhaushälfte), haben sich beide Hausparteien damals gegen einen Anschluss entschieden, soll heißen, dass auf dem Grundstück kein Anschlusskabel besteht. Auf der Straße liegt freilich die Hauptleitung.


Beste Grüße



-- Editiert von zulu354 am 12.02.2017 09:03

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von zulu354):
Ich muss mich korrigieren, den Satz so, habe ich unter den FAQ gefunden.

Die FAQ dürften keine AGB sein, sondern eher den Status "Wunschzettel" haben.
Solange unklar ist, wozu der Kaufvertrag benötigt wird, sehe ich keine Rechtsgrundlage das Verlangen durchzusetzen.



Zitat (von zulu354):
soll heißen, dass auf dem Grundstück kein Anschlusskabel besteht. Auf der Straße liegt freilich die Hauptleitung.

Dann müsste ein entsprechender Anschluss geschaffen werden.

Fraglich, ob damit das Kriterium
Zitat (von zulu354):
wenn ein Kabelanschluss an meiner neuen Adresse vorliegt.
erfüllt wäre.



Will man den Anbieter denn behalten oder lieber wechseln?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zulu354
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Harry.
Grundlegend würde ich schon gern beim o.g. Anbieter bleiben, da ich mit Preis/Leistung zufrieden bin und anders, als so viele andere, keine Probleme hatte. Das hier sollte auch eher für mich als Vorab Info dienen, um entsprechend beim Kundengespräch reagieren zu können.
Wie gesagt, an sich würde ich meinen Vertrag auch gerne mitnehmen, wo, laut Sachbearbeiterin im Kundencenter kein Problem besteht. Da allerdings auch über die Telekom schnelles Internet ansteht, möchte ich keine hunderte von Euro für einen neuen Hausanschluss bezahlen. Telecolumbus betreibt bei uns ein eigenes Glasfasernetz.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

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