Recht auf Deutschen Pass nach Heirat?

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kassem
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Deutschen Pass nach Heirat?

Hallo!

Ich bin 18 jahre alt und hier in Deutschland geboren. Ich werde am Freitag im Standesamt eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit heiraten. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25 Abs.5. Meine Staatsangehörigkeit ist ungeklärt. Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gäbe die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten und was ich dafür benötige.

Danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Es wird sich sicher auch noch jemand melden, der dir kompetenter antworten kann, bis dahin, was ich diesbezüglich gehört habe, also ohne Gewähr!

Meines Wissens können Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, im Alter von 18 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wobei sie eine möglicherweise bis dahin bestehende zweite Staatsbürgerschaft abgeben müssen.

Eine Heirat hat damit nichts zu tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ignoriere bitte meine erste Antwort, ich habe erst jetzt gelesen, dass du "vollziehbar ausreisepflichtig" bist und der genannte Paragraph das regelt, was ich unter dem Begriff "Duldung" kenne.

Nochmal unter Vorbehalt:

Durch die Heirat bekämst du wohl erstmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach einigen Jahren (früher waren's 3) kannst du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen und (wieder: früher, keine Ahnung ob die Zeiträume da inzwischen geändert wurden) nach 8 Jahren Aufenthaltserlaubnis kannst du die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

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-- Editiert am 03.03.2010 12:40

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

der TE hat keine Duldung (die ist nämlich nicht in § 25(5) geregelt, sondern in § 60a), sondern eine AE. Durch die Heirat dürfte er dann die AE nach § 28 AufenthG kriegen. Damit kann er nach 2 Jahren die Einbürgerung beantragen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kassem
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten!

@muemmel

Müsste ich nicht auch ohne Heirat ein Recht auf den deutschen Pass haben? Ich meine, ich bin in Deutschland geboren, bin volljährig und habe die Schule beendet. Ich bin auch kein Straftäter.

Vielen Dank im Vorraus!

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2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

gemäß § 10(1) Nr. 2 StAG kann man mit einer AE nach § 25(5) NICHT eingebürgert werden. In D geboren und kein Straftäter zu sein reicht nicht aus.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

na, momentan sollte er lieber keinen Antrag stellen - auch die Ablehnung des Antrages kostet ja auch hübsche Gebühren. Und ob der TE nun die Einbürgerungsbehörde fragt oder uns oder einfach selbst in Staatsangehörigkeitsgesetz guckt, ist doch egal...
Was die Fischladenmetapher anbelangt, so funktioniert die nicht. Der hier geborenen Ausländer hat unter Umständen die Chance auf Einbürgerung, die Katzen freilich werden niemals Heringe, auch nicht nach 8 Jahren legalem Fischladenaufenthalt. Andererseits gibt es bekanntlich Länder, wo die Geburt dem Geborenen die Staatsbürgerschaft verschafft - nur eben nicht in D.

Gruß vom mümmel

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