Recht auf Bewerbungsunterlagen

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Recht auf Bewerbungsunterlagen

Hallo ihrs,

ein leidiges Thema sind ja heute auch Bewerbungen...

Wie sieht es eigentlich aus, hat man einen Ansspruch darauf, seine Bewerbungsunterlagen wiederzuerhalten? Meine Freundin rennt seit 9 Wochen hinter ihren Unterlagen her, hat angerufen, gemailt, ist persönlich vorbei gefahren, Chefin war nie da, aber man wolle ihr einen Zettel hinlegen... Die anderen Firmen waren nicht wesentlich besser :(
Als ich mich mit einer anderen Freundin darüber unterhalten habe, erzählte sie mir von ihrem Betrieb, der die Unterlagen nur auf Anfrage zurück schickt, da dem Betrieb ja immense Kosten entstehen, wenn sich auf eine Stelle 50 - 100 Leute bewerben. Halloooo???

Was kann man machen, um seine Sachen wiederzukriegen? Gibt es eine Rechtsgrundlage?
Sie hat immer recht aufwändige Mappen, soll sie das ganze vergessen und sich ärgern (das kann es ja nun auch nicht sein) oder wie würdet ihr vorgehen?

-----------------
"gruß azrael"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Rein von der Theorie her gesehen bleiben die Bewerbungsunterlagen (also alles außer dem eigentlichen Anschreiben an die Firma) Eigentum des Bewerbers und sind bei einer erfolglosen Bewerbung an diesen zurückzusenden.

Manche Firmen machen dies nicht so gerne wegen der Portokosten. Teilweise steht bereits in der Stellenausschreibung, daß Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können, sondern vernichtet werden (das wäre dann, da vorher vereinbart, auch in Ordnung).

Jetzt rein praktisch gesehen: Unterlagen leiden immer ein wenig durch den Versand. Deswegen frage ich mich wirklich, ob es ratsam ist, solche Sachen mehrfach zu verwenden. Ein Foto kann man auch kopieren, Originale sollte man sowieso niemals beifügen. Luxusmappen bringen auch nicht unbedingt einen Vorteil. Meist kommt es doch mehr drauf an, was drin ist - Hauptsache, alles macht einen ordentlichen Eindruck.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Die Bewerbungsunterlagen bleiben Eigentum des Bewerbers und dieser hat einen Anspruch darauf, sein Eigentum zurück zu erhalten. Aber, er hat leider keinen Anspruch darauf, diese auf Kosten der Firma zurück geschickt zu bekommen. Vielmehr müsste der Bewerber diese entweder persönlich wieder abholen oder der Firma einen frankierten Rückumschlag zur Verfügung stellen. So ist leider die rechtliche Lage, auch wenn das - zumindest aus meiner Sicht - moralisch nicht in Ordnung ist.

@fix:

Ich gebe Dir durchaus Recht, dass die Unterlagen bei jedem Versand leiden können. Dennoch gibt es viele Mappen, und erst Recht die Fotokopien, die zwar nicht unbegrenzt, aber doch mehrfach verwendet werden können. Insofern ist es schon - auch praktisch gesehen - von großer Bedeutung, ob der Bewerber die Mappen zurück erhält oder nicht.

Gruss,

Axel

-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Am besten gleich bei jeder Bewerbung einen frankierten Rückumschlag mit beilegen. Dann wird die Rücksendung der Unterlagen wahrscheinlicher.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>Am besten gleich bei jeder Bewerbung einen frankierten Rückumschlag mit beilegen. Dann wird die Rücksendung der Unterlagen wahrscheinlicher.

loooool

genau, und als Abschlußsatz des Anschreibens: Wenn sie mich schon net gebrauchen können, schicken sie mir bitte wenigstens meine Mappe zurück, ich bin jung und brauche das geld...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

per email bewerben und gut ist, mit gängigen pdf erstellern kann man vernünftige zusammenstellungen erzeugen, die die oftmals geforderte technische versiertheit dokumentieren und leichzeitig die kosten von porto, mappe und foto gegen 0 tendieren lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@luDa:

Insgesamt auf jeden Fall ein sehr guter Tipp. Allerdings gibt es immer noch Firmen, die auf postalische Zusendung der Bewerbung bestehen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

ich würde mich als Bewerber auch ärgern, wenn ein Unternehmen einerseits die postalische Übersendung der Bewerbung fordert - andererseits aber keine große Motivation entwickelt, bei Erfolglosigkeit der Bewerbung die Unterlagen zurück zu geben. Bewerber befinden sich hier in einer etwas unkomfortablen Position:

Wer mit seiner Bewerbung erfolglos bleibt, hat einen einklagbaren Anspruch darauf, dass man ihm seine Bewerbungsmappe zurückgibt; es sei denn (s.o.) es wurde vorher vereinbart, dass die Unterlagen nicht zurückgegeben werden. Soweit die Theorie. In der Praxis ist das aus 2 Gründen problematisch:
(1) Eine Klage auf Herausgabe der Unterlagen dürfte nur dann Sinn machen, wenn man nachweisen kann, dass das betreffende Unternehmen die Unterlagen erhalten hat. Wenn das Unternehmen sich auf den Standpunkt stellt, die Bewerbungsunterlagen seien dort nie zugegangen, wird die Klage wohl keinen Erfolg haben. Es ist schon erstaunlich, wieviele Bewerbungsmappen angeblich auf dem Postweg "verloren gehen" bzw "nie zugegangen" sind, wenn es hart auf hart kommt.
(2)Aber selbst wenn man nachweisen kann, dass das Unternehmen die Unterlagen erhalten hat, dürfte man mit einer Herausgabeklage nicht glücklich werden: Zuständig ist in solchen Angelegenheiten idR das Arbeitsgericht. Vor den Arbeitsgerichten gilt in erster Instanz der Grundsatz, dass man - selbst wenn man die Klage gewinnt - seine eigenen Anwaltskosten selber zahlen muss (vgl.: § 12 ArbGG ) Das kostet dann meist mehr als die Bewerbungsunterlagen. Kein gutes Geschäft.

Meiner Meinung nach ist eine Klage auf Herausgabe von Bewerbungsunterlagen unter diesen Umständen nur dann ökonomisch sinnvoll, wenn man entweder eine Rechtschutzversicherung hat, die das Prozedere finanziert - oder man probiert es (um Kosten zu sparen) ohne Anwalt, mit dem Risiko, dass die Sache dann völlig in die Hose geht.

Ergo: Es besteht ein Anspruch auf Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Die Rechtsdurchsetzung ist im Regelfall - leider - ökonomischer Unfug; es sei denn eine Rechtschutzversicherung finanziert die Auseinandersetzung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)


Danke für die Antworten. Die haben meiner Freundin - wenn auch nur moralisch - schon mal weitergeholfen. Einen Rechtsanwalt und damit auch die Rechtschutzversicherung bemühen, würde den Bogen wohl übernspannen, sie hat sich jetzt überlegt, einen frankierten Umschlag mit der Bitte um Rücksendung zu schicken. Wenn das nichts bringt, die ganze Sache abhaken.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@azreal: Ganz dreist eine Rechnung für die Unterlagen schreiben und für ein evtl. Vorstellungsgespräch.

Man konnte die Kosten für Bewerbungsunterlagen (bei Arbeitslosigkeit) auch vom Arbeitsamt zurückerstattet bekommen.

Heute heißt das ja "Arbeitsagentur" .. oder??

Es heißt auch nicht mehr "ich muss beim Arbeitsamt vorstellig werden" sondern
"Ich habe am Montag ein Casting bei der Arbeitsagentur".

Aber ich schweife ab... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Also lt. Arbeitsagentur sieht das ganze folgendermassen aus. Bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen welche eine schriftliche Bewerbung fordern, sind diese Unterlagen an den Bewerber zurückzusenden, wenn nicht ausdrücklich vermerkt ist " Unterlagen werden nicht zurückgesendet" Bewirbt man sich unaufgefordert kann man keine Rücksendung erwarten und sollte bei diesen Bewerbungen lediglich Lebenslauf Tätigkeitsprofil und das Anschreiben versenden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen