Recht auf Akten-/ Befundeinsicht ?

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)
Recht auf Akten-/ Befundeinsicht ?

Nur eine kurze Frage: Eine Freundin bekam eine Kur genehmigt, die aber nicht so recht auf ihre Beschwerden passt. Dies bei der Rentenversicherung beanstandet veranlasste diese eine Vorstellung bei einem durch die Renversicherung vereidigten und beauftragten Arzt. Nach diesem termin verstrichen nun etliche Wochen und endlich kam dann Info von der Rentenversicherung. Allerdings soll alles so bleiben wie bei der Kurgenehmigung. Sprich, es bleibt bei der selben Klinik etc. Sie rief daraufhin bei diesen Arzt an und bat, er möge ihr doch bitte seinen Befund, den er der RV zugesandt hatte, in Kopie zuleiten. Hier hiess es, das dürfe er nicht, sie solle bei der RV nachfragen.

Ist das so richtig ? Hat sie denn kein Recht darauf, diesen Befund einzusehen ? Kann sie nicht auf eine Kopie dessen bestehen ? Warum nur über die RV zu erfragen ?

Irgendwie hat das Ganze doch ein G'schmäckle, oder ?


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4 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



<I>´´Hat sie denn kein Recht darauf, diesen Befund einzusehen ?´´ </I>

Das behauptet zunächst ja niemand.

Sie soll sich an die RV wenden, weil die der Auftraggeber für die Nachuntersuchung war.



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#2
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

ok, aber können die sich einer Einsichtnahme verweigern, bzw. es ablehnen, eine Kopie des befundes herauszugeben ?

Selbst der Hausarzt hat wohl keine Kopie davon bekommen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Das weiß ich leider nicht, aber wenn tatäschlich keine Einsichtnahme gewährt werden muss, dann muss man das begründen können.


Hat er oder hat er nicht, der Hausarzt? Dann einfach mal nachfragen, ob er nicht doch eine Kopie bekommen hat oder bei der Anfrage helfen kann.

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#4
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

also ich fände es schon sehr befremdlich, wenn man selbst keine Einsichtnahme bekäme. Bei Dritten verstehe ich es ja, aber als unmittelbar Betroffener, ist es doch seltsam, wenn man weder selbst eine Kopie bekommt, auch nicht auf Nachfrage beim diesem beauftragten Arzt, und dieser einem nichteinmal genaueres aus dem Befund sagen will/ darf. Und zuguterletzt bekommt nichteinmal der Hausarzt eine Kopie. Hier hat die Bekannte schon nachgefragt.


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