Recht am Domainnamen

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
RonnyF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Recht am Domainnamen

Hallo an alle,

ich bitte um Einschätzung folgenden Falles:

1999 wurde eine Firma gegründet, nennen wir sie 'Kaffee-Schnellversand Hans Muster e.K.'.
Herr Muster musste dann aber feststellen, dass die Domain 'www.kaffee-schnellversand.de'
schon vergeben war, undzwar an 'Kaffeehandel Karl Beispiel'.

Er mietete dann einen anderen Domainnamen an und begann sein Geschäft.

Etwa 1 Jahr später konnte man lesen, dass Karl Beispiel den Kaffeehandel nun aufgibt und die
Restbestände abverkauft.
Seither versucht er erfolglos, die Domain bei SEDO zu verkaufen.

Der Name 'Kaffee-Schnellversand' ist im Internet inzwischen ein recht bekannter Name
geworden, der nicht mehr nur eine 'Geschwindigkeitsangabe' ist, sondern ein marken-ähnlicher
Begriff, der für eine bestimmte Firma steht.

Dies ist sicherlich auch der Grund, warum die Domain - obwohl recht interessant für
Mitbewerber oder Neueinsteiger - seit Jahren nicht verkauft werden kann.

Meine Frage zur Rechtslage:
Kann die Firma Muster von Herrn Beispiel die Herausgabe, bzw. Freigabe der Domain
verlangen aufgrund der Namensgleichheit, oder kann sie nur - wie von jedem anderen auch -
käuflich erwaorben werden?

Gruß
RonnyF

-- Editiert von RonnyF am 10.03.2008 15:57:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich würde hier ein eindeutiges Freihaltebedürfnis für einen glatt beschreibenden Begriff sehen.
Von daher läßt sich auch aus Namensrecht wohl kein Honig saugen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Denke auch nicht, dass Sie hier so an die Domain kommen. Vorallem muss man sehen das es sicher auch noch andere -Schnellversand Hans Muster e.K. in anderen Städten geben wird.

Somit hätten ja alle ein anrecht darauf. Auch würde sich Kaffee-Schnellversand meiner Meinung nach schwer als Marke schützen lassen. Da dies nichts weiter als eine Zustandsbeschreibung ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Somit hätten ja alle ein anrecht darauf.

Das ist irrelevant. Unter mehreren Berechtigten gilt dann wieder 'wer zuerst kommt'.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
RonnyF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

@ SilentDeath:
den 'Kaffee-Schnellversand' gibt es nur einmal
in Deutschland.
Der Beispiel-Name ist vielleicht nicht ganz
glücklich gewählt, aber die richtige Firma soll
ich ja nicht nennen.
Man könnte die Firma z. B. auch
'Gewürz-Intercity' oder 'Suppen-D-Zug' oder
'Bonbon-Schnellzug' oder 'Bücher-Rennwagen' nennen . . .

@ Mirk:
wenn man bei '30% bis 90% der deutschen Verbraucher' die Verbraucher so einschränken kann,
dass nur die Verbraucher befragt werden, die
1. 'Kaffetrinker' sind und
2. im Internet 'Kaffee' bestellen
wäre das sicher kein Problem.


Und wie gesagt, seit ca. 6 Jahren will die Domain
niemand haben, weil jeder weiss, dass es sich
um den Namen einer bekannten Firma handelt.

2x Hilfreiche Antwort

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