Recht als Schüler?

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jiyu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht als Schüler?

Hallo Leute,
ich bin neu hier, deswegen hoffe ich mal dass ich hier richtig bin. :)

Manche mögen mein Problem evtl. nicht als wichtig ansehen, aber da ich kurz vor dem Abitur stehe und da jeder Punkt zählt, ist es für mich doch relevant.

Und zwar ist mir folgendes passiert: Freitag habe ich meine vorletzte Englisch-Leistungskurs-Klausur wiederbekommen. Bevor wir die Klausuren zurückbekommen, besprechen wir diese erst noch. Bei der Besprechung bekam ich ein ganz gutes Gefühl da ich die meisten aller Aspekte (es ging um eine Analyse) genannt habe. Auch inhaltlich konnte ich gar nicht soo schlecht sein.

Nunja, sie gibt uns die Klausuren wieder -> ich hab eine 4-, also ein Defizit. Die Begründung war, dass inhatlich zwar alles korrekt war, aber die Aspekte für die Analyse auf Nr. 1 UND 2 verteilt werden sollten - ich hatte es so wie immer gemacht, Nr. 1 Inhaltsangabe und 2 die Analyse (besonder weil meine werte Englischlehrerin vor der Klausur noch sagte "es wird alles so sein wie bei den letzten Klausuren auch").

Nun frage ich mich, ob sie tatsächlich das Recht dazu hat, mir für die inhaltliche Leistung eigentlich eine 3+ zu geben, aber meine Leistung um mehr als eine Note (!) herabzusenken mit dem Grund, ich hätte die Aufgabenstellung nicht korrekt beachtet (aus einem mir nachvollziehbaren Grund --> wir sollten alles so machen wie bei den letzten Klausuren auch)?! Und habe ich das Recht, auf mind. eine 4 zu bestehen? Immerhin geht es um ein Defizit... und das im Leistungskurs ist ganz schön happig...

Danke im Vorraus für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jiyu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Wäre nett, wenn mir noch heute schnell jemand eine Antwort geben könnte, da ich morgen mit meiner Lehrerin reden möchte. :)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Drängeln nützt nichts, setzen null Punkte!
Aus deiner Beschreibung geht hervor, daß du die Aufgabe nicht so gelöst hast wie sie gefordert war, simmts! Du hast die " Analyse" in einen Topf geworfen und nicht bemerkt, daß sie eigentlich auf Nummer 1 und 2 verteilt werden muß.
Wie so hat nun die Lehrerin schuld?
Man kann doch nicht bei einer, zb. 8 teiligen Aufgabe, alle Antworten und Ergebnisse in Aufgabe 1 unterbringen. Auzfgabe 2 bis 8 wären somit nicht gelöst!
Wenn die Lehrerin sagt es wird so wie bei der letzten Klausur auch, dann hat sie doch nicht unrecht. Aufgabe/Frage lesen... verstehen... lösen.
Zur eigentlichen Frage: sie hat das Recht, da die Aufgabe nicht vollständig gelöst wurde, vieleicht wurde sie aber gar nicht gelöst( so ist es wol ) und so mit hast du noch einen
Bonus 4- für den Innhalt bekommen ( ?). Bedanke dich einfach bei deiner Lehrerin!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> aber die Aspekte für die Analyse auf Nr. 1 UND 2 verteilt werden sollten

Was stand denn in der Aufgabenstellung? Nur das ist relevant.

1x Hilfreiche Antwort

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