Rechnungsbetrag nach Inkassoforderung an Unternehmen oder Inkassobüro überweisen?

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
SchnipppSchnapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsbetrag nach Inkassoforderung an Unternehmen oder Inkassobüro überweisen?

Hallo zusammen,

nach einem Onlinekauf habe ich vergessen, den Rechnungsbetrag zu überweisen. Jetzt habe ich eine Inkassoforderung bekommen, da ich aber die vorherigen Mahnungen per Email nicht erhalten habe, werde ich nur die Hauptforderung und die Mahnauslagen bezahlen. Nun ist meine Frage, ob ich diesen Betrag an das Unternehmen selbst oder das Inkassobüro überweisen sollte.

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das Wichtigste bei der Überweisung ist, dass man im Verwendungszweck klarstellt, was man überweist.
Also ergänzend beispielsweise "Nur HF + Mahngebühr".

Ansonsten muss man nur dann ans Inkasso bezahlen, wenn ausdrücklich die Forderung verkauft wurde. Ansonsten ist auch eine Zahlung an den Gläubiger selbst möglich.

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