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Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?

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Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, die mich beschäftigt:
Muss man als Privatpersonen Rechnungen sämtlicher Art (z. B. Autoreparaturen, TV Kauf, PC Kauf, Gebrauchtwarenkauf von Privat an Privat) aufbewahren?
Für Unternehmen gibt es ja die Pflicht alle Rechnungen 10 Jahre aufzbewahren.
Gilt dies in irgendeinem Rahmen auch für Privatpersonen? Ich habe gelesen für Bauarbeiten an Haus und Garten gibt es eine Pflicht der Aufbewahrung für 2 Jahre. Aber wie ist es bei z. B. Komsumgütern?
In Hinsicht auf Garantie und Gewährleitsungen ist es sicher sinnvoll, aber darum geht es mir nicht!
Danke schon mal für die fleißigen Antworten!



von Ines13 am 07.08.2009 10:02
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?
Zitat:
Gilt dies in irgendeinem Rahmen auch für Privatpersonen? Ich habe gelesen für Bauarbeiten an Haus und Garten gibt es eine Pflicht der Aufbewahrung für 2 Jahre. Aber wie ist es bei z. B. Komsumgütern?
In Hinsicht auf Garantie und Gewährleitsungen ist es sicher sinnvoll, aber darum geht es mir nicht!
Danke schon mal für die fleißigen Antworten!



Eine solche Aufbewahrungspflicht gibt es nicht, insofern ist das schon erwähnte die Ausnahme.

Die Neuregelung des § 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG regelt somit erstmals eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für so genannte Nichtunternehmer. Danach hat jede Privatperson Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen 2 Jahre lang aufzubewahren, wenn eine steuerpflichtige, im Zusammenhang mit einem Grundstück stehende Werklieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Diese Aufbewahrungspflicht trifft vor allem die Eigenheimbesitzer. Diese müssen ab 01.08.2004 für jegliche Werklieferungen oder sonstige Leistungen an ihrem Grundstück der Aufbewahrungspflicht nachkommen. Werklieferungen oder sonstige Leistungen an einem Grundstück umfassen dabei Bauleistungen, planerische Leistungen, Instandhaltungsleistungen, Reparatur- und Wartungsleistungen, Reinigungsleistungen sowie Leistungen im gärtnerischen Bereich. Die zweijährige Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen, die derartige Leistungen empfangen haben, ist flankiert mit der Pflicht der Unternehmer, die steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführen, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Weiter ist der Handwerker verpflichtet, neben der Rechnungsstellung einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anzubringen, die den Leistungsempfänger, hier die Privatperson, auf die neuen Aufbewahrungsfristen von 2 Jahren hinweist.

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/steuer/Privatpersonen_Rechnungen.html

Aber selbstverständlich sollte man im eigenen Interesse Kassenbons, Quittungen oder sonstige wichtige Dokumente, die sich eignen, einen Beweis zu führen, z. B. Einlieferungsquittungen der Post etc. solange aufbewahren, wie es Ansprüche aus Gewährleistung, Garantie oder bei der Einlieferungsquittung der Post die gesetzliche Regelfrist (3 Jahre) beim Kaufvertrag erofderlich machen. Man kann den Erwerb auch durch Zeugen belegen oder durch Kontoauszüge, dann wird es aber haarig, insbesondere bei Garantien ist oft ein Kassenbon unumgänglich.

Zu den Fristen:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/index.html

Und noch etwas, was ich zum Lesen empfehlen kann:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung


Der Begriff „Rechnung" wird gelegentlich mit dem Begriff „Quittung" verwechselt. Während eine Rechnung jedoch das Bestehen einer Forderung dokumentiert, bestätigt eine Quittung (etwa ein Kassenbon), dass eine Forderung erloschen ist (zum Beispiel durch eine Zahlung).


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-- Editiert am 07.08.2009 12:02


von bogus1 am 07.08.2009 12:01
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 290 User(n) bewertet)
 
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>Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?
Auch außerhalb der Gewährleistung könnte es ratsam sein, etwa wenn ein VK behauptet, er habe keine Zahlung erhalten.

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von Borst Mahlzahlt am 07.08.2009 14:07
Status: Unsterblich (1004 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 67 User(n) bewertet)
 
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>Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?
Rechnungen / Quittungen und Kontoauszüge sollten mindestens solange aufbewahrt werden, wie man noch Eigentümer des Gegenstandes ist.
Wenn man etwas verkauft sollte man auch den Beleg nicht gleich wegwerfen, sondern noch einen gewissen Zeitraum aufheben.


Zum einen können Forderungen des Lieferanten auch noch nach der Gewährleistungs/Garantiezeit auftreten.
Zum anderen kann man bei Einbruch, Brand etc. der Versicherung die Existenz und der Anschaffungspreis nachgewiesen werden.
Es soll auch schon mal vor gekommen sein, das die Ermittlungsbeamte einen Eigentumsnachweis (in Form von Rechnung / Quittung) von einem Gegenstand gefordert haben.

Es spricht also aus meiner Sicht einiges dafür, die Belege seeehr lange aufzuheben.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


von Harry van Sell am 07.08.2009 22:51
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
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>Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?
Vielen Dank schon einmal!
Sicher ist es überaus sinnvoll Rechnungen aufzubewahren!
Mir geht es hier um einen Bafög-Antrag, bei dem man ja sein Vermögen angeben muss, ich liege hier etwas über dem Freibetrag, aber nur zur Zeit, da mein Umzug dorthin einiges kostet und die Wohnung dort keine Küche hat.
Eine Küche habe ich gebraucht von privat gekauft, ohne Rechnung versteht sich.
Nun könnte das Bafög-Amt mir ja anhängen, ich habe absichtlich Geld "verschwinden" lassen. Dem ist nicht so, da ich diese Dinge ja benötige und sie viel Geld kosten, dennoch kann ich es schwer beweisen! Daher die Frage, ob ich verpflichtet bin Rechnungen aufzubewahren!
Die Angabe über das Vermögen wird an den Jahreszinsen überprüft, also wird meine Angabe ganz sicher überprüft!
Also sind mal wieder alle benachteiligt, die für sich was tun wollen, für ihre Zukunft arbeiten, Kapital ansparen, ich meine Studiengebühren sind auch nicht ohne! Plus Semestergebühren etc!!
Vielleicht sollte ich doch Hartz 4 Empfänger werden, dann bekomme ich ja Hilfe vom Staat!
Ein Hoch auf das System!


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von Ines13 am 09.08.2009 21:58
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Rechnungsaufbewahrung als Privatperson?
quote:
Eine Küche habe ich gebraucht von privat gekauft, ohne Rechnung versteht sich.

Eventuell über eBay oder Kleinanzeige? Oder Kaufvertrag? Irgendetwas was den Erwerb der Küche nachweist???


quote:
Daher die Frage, ob ich verpflichtet bin Rechnungen aufzubewahren!

Auf jeden Fall!
Zum einen um den Abfluss des Vermögens gege über der Bafög-Stelle nach zuweisen.
Zum anderen kann man diese Kosten im gewissen Rahmen auch über die Steuer absetzen. Und ohne Rechnung holt der Finazbeamte da ganz dicken Rotstift raus.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


von Harry van Sell am 09.08.2009 22:50
Status: Tao (17168 Beiträge)
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