Zitat:
Gilt dies in irgendeinem Rahmen auch für Privatpersonen? Ich habe gelesen für Bauarbeiten an Haus und Garten gibt es eine Pflicht der Aufbewahrung für 2 Jahre. Aber wie ist es bei z. B. Komsumgütern?
In Hinsicht auf Garantie und Gewährleitsungen ist es sicher sinnvoll, aber darum geht es mir nicht!
Danke schon mal für die fleißigen Antworten!
quote:
Eine Küche habe ich gebraucht von privat gekauft, ohne Rechnung versteht sich.
quote:
Daher die Frage, ob ich verpflichtet bin Rechnungen aufzubewahren!
Online Rechtsberatung Kaufrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |