Rechnungen von Schlüsseldiensten müssen in jedem Fall bezahlt werden

Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Forderungen, Schlüsseldienst, Kunde, Vergütung
3,57 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
14

Das stimmt so nicht: Überhöhte Forderungen müssen Kunden nicht bezahlen

Mehr dazu: Im Zweifel gilt die ortsübliche Vergütung als geschuldet. Hinzu können noch entfernungsabhängige Anfahrtspauschalen kommen. Zu viel Bezahltes kann daher zurückverlangt werden