Rechnungen von Schlüsseldiensten müssen in jedem Fall bezahlt werden
Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Forderungen, Schlüsseldienst, Kunde, VergütungDas stimmt so nicht: Überhöhte Forderungen müssen Kunden nicht bezahlen
Mehr dazu: Im Zweifel gilt die ortsübliche Vergütung als geschuldet. Hinzu können noch entfernungsabhängige Anfahrtspauschalen kommen. Zu viel Bezahltes kann daher zurückverlangt werden