>Rechnungen schreiben+Student+400 euro Job ?!?
hallo habe soeben das auf der bafög seite gefunden:
Maßgeblich ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, also dem Zeitraum für den BAföG bewilligt wird. Von diesem Bruttoeinkommen werden zunächst die Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 Euro und dann die Sozialpauschale von 21,3 % abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Schließlich wird der Freibetrag von 255 Euro monatlich abgezogen.
Auf Grund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 4.800 Euro in zwölf Monaten bzw. monatlich 400 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 400 Euro - Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.
das bedeutet, wenn ic halles richtig verstehe, ich darf im jahr 4800 euro verdienen ? pro monat also 400 euro .
wenn ich jetzt also bei meinem 400 euro job sage das ich maximal 300 heir verdienen darf(sidn sowieso nie genau 400, manchmal sogar nur 200 oder so) dann köntne ich die differenz zu den 400 also noch rechnungen schreiben ,sozusagen ? hab ic hdas richtig verstanden ?
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von atom13 am 18.05.2011 18:36
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