Rechnung weicht aufgrund von Mehrwertsteuer von vereinbarten Betrag ab

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
CPE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung weicht aufgrund von Mehrwertsteuer von vereinbarten Betrag ab

Hallo zusammen,

es geht um eine Rechnung, die ich von einem Vermieter von Kühlwägen erhalten habe.

Ich habe bei dem Anbieter einen Kühlwagen für ein Wochenende für eine private Feier gemietet. Dazu habe ich ihn zunächst telefonisch kontaktiert. Anschließend hat er mir seine Email Adresse mitgeteilt und mich gebeten noch einmal die Anfrage per Mail zu schicken. Das habe ich getan. Er hat daraufhin wie folgt geantwortet:

"Danke ! wie Telefonisch besprochen Kühlwagen Kostet 120€ Miete zuzüglich 20 An und Abfahrt bei fragen gerne auch mobil erreichbar"

Sonst war in der Mail nichts enthalten, keine Signatur oder Ähnliches. Ich bin also davon ausgegangen, dass der Preis 140€ ist. Ich habe als Antwort einfach die Buchung bestätigt und das wars. Die Rechnung, die ich im Anschluss an die Miete erhalten habe, lautet nun allerdings über 166,60€, da der Anbieter noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen hat.

Ich habe das bei ihm telefonisch angesprochen und er hat mir mitgeteilt, dass er das immer so mache und dass das auch so in seinen AGBs auf seiner Webseite enthalten sei. Leider habe ich diese AGBs nie gesehen und wurde auch von ihm nie darauf hingewiesen. Er wurde auf erneute Nachfrage dann ziemlich unverschämt und hat einfach aufgelegt.

Ich habe dann zunächst der Rechnung schriftlich widersprochen und ihn darauf hingewiesen, dass die Rechnung einen höheren Betrag ausweist, als ursprünglich vereinbart. Er hat mir nun eine Mahnung geschickt, in der auch Verzugszinsen enthalten sind (im Übrigen war in der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben) und mir außerdem eine Email geschrieben, in der er mit seinem Rechtsanwalt droht, sollte ich die Rechnung nicht begleichen.

Mir ist klar, dass es sich hier um einen kleinen Betrag handelt. Trotzdem finde ich das Verhalten des Anbieters sehr unprofessionell und möchte den Sachverhalt gerne klären. Ich habe den Eindruck, dass ich hier absolut im Recht bin, allerdings bin ich mir aktuell unsicher, welche Kosten auf mich zukommen, sollte nun wirklich der Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Für Hinweise und Erklärungen zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von CPE):
Ich habe bei dem Anbieter einen Kühlwagen für ein Wochenende für eine private Feier gemietet. Dazu habe ich ihn zunächst telefonisch kontaktiert. Anschließend hat er mir seine Email Adresse mitgeteilt und mich gebeten noch einmal die Anfrage per Mail zu schicken. Das habe ich getan.


Frage: Vermietet der Anbieter auch an Endkunden, oder eigentlich nur an gewerbliche Kunden? Bwz. hast du dem Anbieter unmissverständlich klar gemacht, dass du den Kühlwagen privat anmietest?

Falls du die Frage(n) mit Ja beantworten kannst, stimmt deine Annahme. Ein Angebot gegenüber einem Endverbraucher muss immer den Komplettpreis inkl. Umsatzsteuer enthalten (§1 PAngV - Preisangabenverordnung).

Kannst du die Frage(n) nicht oder nicht eindeutig mit Ja beantworten, gestaltet sich das Ganze schwieriger. Wenn der Anbieter davon ausgehen musste, dass eine gewerbliche Vermietung vorliegt, wäre die Angabe des Nettobetrages in diesem Fall in Ordnung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Unabhängig davon ist der TS schon in Verzug, da er die € 140,- die definitiv nicht zu diskutieren sind weiterhin nicht bezahlt hat.

Also sind die Zinsen auch erlaubt.

Ansonsten: es muss kein Termin in der Rechnung eingetragen sein. Rechnungen sind immer unverzüglich zu zahlen ohne Zahlungsziel...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten: es muss kein Termin in der Rechnung eingetragen sein. Rechnungen sind immer unverzüglich zu zahlen ohne Zahlungsziel...

Och Leute. Wird hier auch schon wieder das Märchen verbreitet, dass niemand mehr eine Mahnung schreiben muss?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wird hier auch schon wieder das Märchen verbreitet, dass niemand mehr eine Mahnung schreiben muss?

Wer hat das Geschrieben?
Ist keine Frist auf der Rechnung so ist die Fälligkeit sofort. Zahlungsziele sind ein Kredit an den Kunden.
Somit ist die Mahnung ein Aufwand, welcher der Kunde eben bezahlen muss.
§286 BGB ist hier eindeutig:
http://www.anwalt-schwerdtfeger.de/blog/2012/06/gerichtlicher-mahnbescheid-auch-ohne-vorherige-mahnung-moglich/
In dem Link wird sogar darauf hingewiesen das eben sofort auch ein gerichtlicher Mahnbescheid als Mahnung gerechtfertigt wäre.
Zitat (von arnonym117):
Ein Angebot gegenüber einem Endverbraucher muss immer den Komplettpreis inkl. Umsatzsteuer enthalten (§1 PAngV - Preisangabenverordnung).

Wobei man auch von Sachen ausgehen kann, bei welchen man von Hause aus von einer gewerblichen Nutzung ausgehen kann, ein gewerblicher Kühlschrank muss nicht Gewerbe sein, ein Kühlwagen mit entsprechender Größe wo man ausgeht, der Inhalt ist für Partys mit 500 und mehr Personen wohl eher gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

140 EUR sollte man schleunigst überweisen. Die Zinsen auf 140 EUR dürften je nur ein paar Cent ausmachen, würde ich auch überweisen.



Zitat (von CPE):
noch einmal die Anfrage per Mail zu schicken. Das habe ich getan.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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