Rechnung von Bauunternehmer für Vorleistungen

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
magvox
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung von Bauunternehmer für Vorleistungen

Hallo,

wir planen den Bau einer kleinen Produktionshalle. Dazu haben wir verschiedene Angebote eingeholt. Eine Firma hat uns bei Bauantrag geholfen und Din A4 große Pläne (Draufsicht) mit den Abmessungen der Halle im Katasterplan gezeichnet. Ein Mitarbeiter der Firma war auch bei 1 Stunde bei uns und hat Höhenmessungen vorgenommen. Als dies war aber für den Bauantrag nicht ausreichend, so dass wir einen Architekten einschalten mussten, der nochmal alle Pläne und Messungen vorgenommen hat.
Nun sieht es wahrscheinlich so aus, dass diese Firma nicht zum Zug kommen wird, da deren Angebot erheblich höher ist als ein Konkurrenzangebot. Nun schreibt uns diese Firma, dass sie es respektieren, wenn wir uns für ein anderes Angebot entscheiden, sie würden uns aber dann eine Rechnung für entstehende Kosten stellen über mehrere tausend Euro.
Wir hatten vorher mit der Firma nie darüber gesprochen, ob und was die "Vorleistungen" kosten würden. Wir sind ja bereit der Firma gewisse Kosten zu vergüten, aber nicht mehrere tausend Euro.
Wie sollten wir nun am besten vorgehen?
Auf eine Rechnung warten und der dann widersprechen?
Wer entscheidet dann ob und in welche Höhe eine Rechnungsstellung in Ordnung ist?

Vielen Dank!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von mag2123):
Wie sollten wir nun am besten vorgehen?
Auf eine Rechnung warten und der dann widersprechen?

Logisch. Wie will man denn etwas unbekanntem wdersprechen?



Zitat (von mag2123):
Wer entscheidet dann ob und in welche Höhe eine Rechnungsstellung in Ordnung ist?

Im Zweifel ein Gericht.



Zitat (von mag2123):
Wir hatten vorher mit der Firma nie darüber gesprochen, ob und was die "Vorleistungen" kosten würden.

Frage: Arbeitet eure Firma auch kostenlos für eure geweblichen Kunden?
Siehe § 612 BGB Vergütung, § 632 BGB Vergütung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Frage: Arbeitet eure Firma auch kostenlos für eure geweblichen Kunden?
DAS ist die Kernfrage

Zitat (von mag2123):
Wir hatten vorher mit der Firma nie darüber gesprochen, ob und was die "Vorleistungen" kosten würden.
Was sie nicht heißt, das sie kostenlos ist.

Zitat (von mag2123):
Wie sollten wir nun am besten vorgehen?
erst einmal abwarten

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mag2123):
Hallo,

wir planen den Bau einer kleinen Produktionshalle. Dazu haben wir verschiedene Angebote eingeholt. Eine Firma hat uns bei Bauantrag geholfen und Din A4 große Pläne (Draufsicht) mit den Abmessungen der Halle im Katasterplan gezeichnet. Ein Mitarbeiter der Firma war auch bei 1 Stunde bei uns und hat Höhenmessungen vorgenommen. Als dies war aber für den Bauantrag nicht ausreichend, so dass wir einen Architekten einschalten mussten, der nochmal alle Pläne und Messungen vorgenommen hat.
Nun sieht es wahrscheinlich so aus, dass diese Firma nicht zum Zug kommen wird, da deren Angebot erheblich höher ist als ein Konkurrenzangebot. Nun schreibt uns diese Firma, dass sie es respektieren, wenn wir uns für ein anderes Angebot entscheiden, sie würden uns aber dann eine Rechnung für entstehende Kosten stellen über mehrere tausend Euro.
Wir hatten vorher mit der Firma nie darüber gesprochen, ob und was die "Vorleistungen" kosten würden. Wir sind ja bereit der Firma gewisse Kosten zu vergüten, aber nicht mehrere tausend Euro.
Wie sollten wir nun am besten vorgehen?
Auf eine Rechnung warten und der dann widersprechen?
Wer entscheidet dann ob und in welche Höhe eine Rechnungsstellung in Ordnung ist?

Vielen Dank!


Witzig...Die Firma erstmal ausnutzen mit den Plänen und dann den Architekten hinzuziehen...

Zum einen wird die Firma wohl einige Zeit beansprucht haben die Pläne zu erstellen. Wenn der Architekt diese noch genutzt hat, dann wird es noch besser: Urheberrecht liegt bei der Firma.

Und die Nutzung dürfte sie sogar untersagen.

Wenn die die Arbeitszeit entsprechend hoch war, dann ist es normal, dass die Kosten kommen. Man sollte auch darüber nachdenken, dass eine Firma wohl auch einen Service geleistet hat und die anderen Firmen offensichtlich nichts gemacht haben. Wohl deswegen scheint die auch teurer zu sein.

Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein. Bitte aber keinen neuen Thread beim Bauforum erstellen, wenn mit der günstigen Firma etwas schief läuft ;-) und am besten ohne Architekten, weil der ja noch unnütz Geld kostet...

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#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von mag2123):

Nun sieht es wahrscheinlich so aus, dass diese Firma nicht zum Zug kommen wird, da deren Angebot erheblich höher ist als ein Konkurrenzangebot.


Lagen denn schon sämtliche Angebote aller Firmen vor oder warum hatte man sich zunächst für die teurere Firma entschieden?

Gibt es ein Leistungsverzeichnis über den Umfang der auszuführenden Arbeiten?

Da setzt sich doch augenscheinlich ein Konkurrenzunternehmen ins gemachte Nest. Kein Wunder, daß die günstiger sind.

Zitat (von asd1971):

Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein. Bitte aber keinen neuen Thread beim Bauforum erstellen, wenn mit der günstigen Firma etwas schief läuft ;-) und am besten ohne Architekten, weil der ja noch unnütz Geld kostet...


Kann man nur zustimmen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein. Bitte aber keinen neuen Thread beim Bauforum erstellen, wenn mit der günstigen Firma etwas schief läuft ;-) und am besten ohne Architekten, weil der ja noch unnütz Geld kostet...


Hier hat es die teure Firma nicht hinbekommen, die Pläne so zu zeichnen, dass diese für den Bauantrag ausreichen, oder die teure Firma hatte keine Ahnung von den Vorgaben der Stadt.
Bei uns z.B. ist ein Architekt zwingend vorgeschrieben, ansonsten braucht man gar nicht bei der Stadt versuchen vorzusprechen.

Aber Du sagtest ja, "Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein", auch bei den anderen läuft es schief. ;)

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von asd1971):
Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein. Bitte aber keinen neuen Thread beim Bauforum erstellen, wenn mit der günstigen Firma etwas schief läuft ;-) und am besten ohne Architekten, weil der ja noch unnütz Geld kostet...


Hier hat es die teure Firma nicht hinbekommen, die Pläne so zu zeichnen, dass diese für den Bauantrag ausreichen, oder die teure Firma hatte keine Ahnung von den Vorgaben der Stadt.
Bei uns z.B. ist ein Architekt zwingend vorgeschrieben, ansonsten braucht man gar nicht bei der Stadt versuchen vorzusprechen.

Aber Du sagtest ja, "Nicht immer darf der Preis ausschlaggebend sein", auch bei den anderen läuft es schief. ;)


Die Tendenz, dass es bei billig Firmen schief geht, ist deutlich größer. Es gibt auch Studien dazu durch unterschiedliche Unternehmensberater. Und wohl auch ein Grund, weswegen manche Firma eine blutige Nase in Billiglohnländern wie China erhalten haben. Aber wir schweifen ab.

Die Stadt darf für Baupläne einen Architekten nicht zwingend vorschreiben. Denn: Landesbaugesetze definieren dies. Und in den meisten Gesetzen ist vom Entwurfsverfasser die Rede (wie z. B.: in NRW).

Trotzdem empfehle ich einen Architekten aus diversen Gründen.

Wir haben leider keine Details, weswegen der Bauantrag abgeschmettert wurde. Ggf. wurde nach Wunsch des Bauherrn alles erarbeitet und dabei vergessen, dass auch andere Punkte wichtig sind.

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#7
 Von 
magvox
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nicht erwähnt, dass die andere Firma eine Billig-Firma ist. Eine Beratungsstelle hat uns darauf hingewiesen, dass die Firma (ich nenne sie jetzt Firma A), die nun eine Vergütung für Vorleistung verlangt, ungwöhnlich teuer ist und wir besser noch ein anderes Angebot einholen sollten. Wir haben uns auch anfangs nicht für Firma A "entschieden". Die Entscheidung ist ja noch gar nicht gefallen. Jetzt werden wir uns aber wahrscheinlich nicht mehr für Firma A entscheiden.
Wir sind ja bereit, etwas zu vergüten. Es stellt sich nun nur die Frage zu welchem Preis. Und: der Architekt konnte die "Vorleistungen" der Firma A nicht verwenden. Die Leistungen der Firma A sind für uns also wertlos.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von mag2123):
Eine Firma hat uns bei Bauantrag geholfen und Din A4 große Pläne (Draufsicht) mit den Abmessungen der Halle im Katasterplan gezeichnet. Ein Mitarbeiter der Firma war auch bei 1 Stunde bei uns und hat Höhenmessungen vorgenommen. Als dies war aber für den Bauantrag nicht ausreichend, so dass wir einen Architekten einschalten mussten, der nochmal alle Pläne und Messungen vorgenommen hat.


Zitat (von mag2123):
Nun schreibt uns diese Firma, dass sie es respektieren, wenn wir uns für ein anderes Angebot entscheiden, sie würden uns aber dann eine Rechnung für entstehende Kosten stellen über mehrere tausend Euro.


In deiner Beschreibung passt einiges nicht zusammen:

Mehrere Tausend Euro nur für 1 Stunde Höhenmessungen und einen Liegenschaftsplan mit Abmessungen der Halle > für einen klitzekleinen Teil des Bauantrages?
siehe z.B. eine Checkliste für die einzureichenden Bauvorlagen oder evtl. Checkliste Sonderbauten

Ihr wollt dennoch einen Bauantrag gestellt haben - "mit deren Hilfe" > wer war der Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser?

Danach hat ein Architekt alle Pläne (??) und alle Messungen (??) nochmal (??) gemacht.
Das klingt nun aber so, als ob Firma A erheblich mehr als nur 1 Stunde Messung und ein A4-Plänle gemacht hat ...

Zuerst gehört geklärt, mit welchen Leistungen Du die Firma A genau beauftragt hattest.
Danach geht es darum, ob die Firma A den erteilten Auftrag möglicherweise fehlerhaft bearbeitet hat.
Warum war die Arbeit von Firma A nicht verwertbar?? (Verschulden von Firma A oder weil ihr euch umentschieden habt?)


Wenn Du das hier nicht entsprechend rüberbringen kannst, dann bleibt Dir nur direkt zu einem Fachanwalt zu gehen, der gemeinsam mit Dir und anhand Deiner Unterlagen, den Sachverhalt klärt, um danach die Rechtslage einschätzen zu können.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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