Rechnung und Mahnung nach Existenzgründercouching

23. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vmax1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung und Mahnung nach Existenzgründercouching

Hallo Zusammen,

meine Freundin wollte sich Anfang des Jahres mit Fußpflege selbstständig machen.
Um an Fördergelder zu gelangen hat sie einen Existenzgründer aus dem Internet zu einem angeblich kostenlosen Beratungsgespräch kontaktiert.
Das Gespräch hat auch stattgefunden. Während diesem Gespräch hat der Berater gleich angeboten das er die nötigen Papier ausfüllt. Das dies kostenpflichtig ist hat er nicht erwähnt.

Die IHK hat nach einigen Wochen mitgeteilt das die Papiere nicht fehlerhaft ausgefüllt waren und keine Fördergelder zu haben waren.

Dies haben wir dem xistenzgründer mitgeteilt. Nach einigen Wochen kam eine Rechnung in Höhe von x Euro.

Wir haben darauf geantwortet das dies in keinsten Fall erwähnt wurde und wir diesen Betrag nicht bezahlen werden.
Heute kam ein Schreiben von einem Anlwalt das wir bezahlen sollen ansonsten wird das Geld gerichtlich eingeklagt.
Außerdem waren Mahngebühren und Anwaltskosten hinzugekommen.

Ist dies rechtens da keine Antwort auf unser Schreiben kam und keine einzige Mahnung.

Wie kommen wir wieder aus dieser Sache raus.

Wir sollen das Geld bis 28.12.2010 bezahlen.

Ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein.

Mit Freundlichen Grüßen Vmax1977

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hier wäre die entscheidende Frage wer denn was gerichtsfest beweisen kann.



Was steht denn auf der Hompage und in den AGB des Beraters.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.12.2010 10:42:22
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vmax1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zusammen,

Meine Freundin ist keinen schriftlichen Vertrag mit dem Berater eingegangen. Sie haben lediglich einen Antrag zur Förderung des Gründercouchings ausgefüllt und an die KFW geschickt.

In der AGB des Beraters steht folgendes:

Rechungsstellung, Zahlung
9.1 Preisangebote sind stets freibleibend und werden in Euro
angegeben. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung
des Auftrags durch uns. Die den Angeboten zugrunde liegenden

Eine Bestätigung hat sie nie bekommen.

Mit der KFW war nur telefonischer Kontakt. Wir haben nichts schriftliches.

Meine Freundin bekommt Harz4 und kann den Betrag von ca 800€ nicht begleichen.

Was können wir tun. Lohnt es sich einen Anwalt zu kontakieren.

Mit Freundlichen Grüßen Vmax1977


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Was können wir tun. Lohnt es sich einen Anwalt zu kontakieren.


Erst bei einer "Klage" oder einem "Mahnbescheid"

Es ist Sache des Beraters zu beweisen das ein Auftrag erteilt wurde und zu welchem Preis.
Aber das ist wie im der Kneipe, wenn du das Bier getrunken hast, ist da kein weiterer Beweis nötig.

Jedoch hätte man auch Ansprüche an den Berater, der ja wohl zu blöd war den Antrag auszufüllen. Da könnte man sicher Schadenersatzansprüche gegenrechnen.

Ich würde warten und nicht reagieren.

Eine Mahnung ist nicht nötig wenn ihr die Zahlung verweigert habt kann er sofort klagen.

Uwe

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Meine Freundin ist keinen schriftlichen Vertrag mit dem Berater eingegangen.

Warum auch wenn ein mündlicher Vertrag reicht ...


quote:
Existenzgründer aus dem Internet zu einem angeblich kostenlosen Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch war vermutlich kostenlos und das ausfüllen der Formulare nicht?

WO steht etwas davon das die Beratung kostenlos ist?



quote:
Jedoch hätte man auch Ansprüche an den Berater, der ja wohl zu blöd war den Antrag auszufüllen. Da könnte man sicher Schadenersatzansprüche gegenrechnen.

???
Liest sich aber ganz anders:
quote:
Die IHK hat nach einigen Wochen mitgeteilt das die Papiere nicht fehlerhaft ausgefüllt waren

Wenn ich etwas nicht fehlerhaft ausfülle ist es logischerweise korrekt ausgefüllt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.330 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen