Rechnung schreiben für einmalige(?) Tätigkeit als Privatperson?

8. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Elementarteilchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung schreiben für einmalige(?) Tätigkeit als Privatperson?

Tag miteinander,

nun habe ich bereits einiges gelesen, aber kaum zwei Szenarien decken sich, weshalb ich meinen Fall nun gern auch in die Runde werfen mag um eure Hilfe zu erhaschen und niemandem beim Finanzamt vor den Karren zu *****n.

Ich arbeite angestellt in einem Programmkino an der Kasse, das ganze als Midijob
Dazu noch ein 450€-Job in einem weiteren Kino.

Nun habe ich gerade außerdem fünf Tage lang für einen 200€-Tagessatz als Filmvorführer auf einem Festival gearbeitet und soll der Technikfirma, für die ich hier war, eine Rechnung stellen.

Das überfordert mich aber gerade komplett, ob solcher Begriffe wie "Gewerbeanmeldung", "Steuernummer", "Kleinunternehmen" etcpp.

Könnt ihr mich erleuchten? Bedarf es für diese einmalige aber fünftägige Tätigkeit nun wirklich einer Gewerbeanmeldung oder kann ich die Rechnung als Privatperson stellen? Brauche ich eine Steuernummer?

De facto: was muss ich tun, um einmalig eine Rechnung zu stellen (wird dieses Jahr auf gar keinen Fall wieder vorkommen und auch in Zukunft wird das nicht regelmäßig passieren) und keinen Stunk mit dem Finanzamt zu bekommen?

Hoffe, ihr könnt mir helfen und verzeiht meine Unwissenheit.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Ja, auch als Privatperson darfst Du Rechnungen ausstellen. Deine erzielten Einkünfte sind dann in Deiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

Die Rechnung muss enthalten:
- Deinen Namen und Deine Anschrift;
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers;
- Eindeutige (fortlaufende) Rechnungsnummer;
- Rechnungsdatum;
- Menge, Art und Zeitpunkt der Leistung;

Bitte achte darauf, die MwSt. nicht extra auszuweisen, also stelle nur die Bruttobeträge in Rechnung. Dazu am besten noch in der Fußzeile der Rechnung der Hinweis, dass gemäß §19 UstG in den ausgewiesenen Beträgen keine Umsatzsteuer enthalten ist.

Deine Steuernummer darfst Du meines Wissens nach ebenfalls nicht angeben, ich lasse Sie auf meinen Rechnungen jedenfalls immer weg.

Ebenfalls etwas unsicher bin ich mir bei der Meldepflicht, diesbzgl. müsstest Du selbst nochmal recherchieren. Mein Wissensstand:
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden; wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, muss Du ein Gewerbe anmelden. Falls Du bei letzterem aufgrund geringer Umsätze unter die Kleinunternehmerregelung fällst, erfolgt die Erstellung der Rechnung ebenfalls so wie oben beschrieben.

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