>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Also,
das Finanzamt interessiert sich nicht für eine Gewerbeanmeldung. Das Wort wirst Du nirgendwo im Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz finden.
In dem Moment, in dem du eine Rechnung schreibst, macht dich das aus steuerlicher Sicht quasi zu einem Gewerbetreibenden mit allen Folgen.
Stellst Du also eine Rechnung, und bekommst Geld, hast Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist dies nur einmalig der Fall, solltest Du versuchen, dass als sonstige Einküfte zu deklarieren, dort sind 256 Euro steuerfrei.
Zur Rechnung: Schreibst Du auf die REchnung Umsatzsteuer drauf, musst du zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Also lass die Umsatzsteuer besser weg. (Das geht, so lange du unter 17.500 Umsätze bleibst.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
von Schtreicher am 20.08.2004 13:21
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