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Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe

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Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe

Ich habe folgendes Problem. Ich habe kein Gewerbe angemeldet, und würde gerne eine Rechnung über eine Dienstleistung schreiben. Dabei handelt es sich um ein Softwareprodukt. Mich würde nun interessieren, ob ich ohne ein Gewerbe anzumelden, überhaupt eine Rechnung schreiben darf, und falls ja, ob ich eine Umsatzsteuer (Mehrwehrtssteuer) angeben darf. Außerdem ist es für mich interessant, ob es außer den 400€ die man monatlich verdienen darf ohne eine Steuer abführen zu müssen noch irgendwelche Grenzbeträge gibt.

Ich bin in diesem Forum, sowie im Steuerrecht ein absoluter Neuling, und hoffe das mir meine ungenau Ausdrucksweise deswegen verziehen wird. Ansonsten würde ich mich über eine möglichst konkrete Antwort freuen.

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von cecherer am 20.08.2004 12:00
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Hallo
Als Privatperson können keine Rechnung für ihre Dienstleistung erstellen nur aber wenn Sie bis 400 € monatlich arbeiten auf Ihre Steuerkarte.
Einer Privatperson darf eine Rechnung (Quittung) erstellen aber ohne MwSt Angaben. Also, nur Brutto Beträge.

Mit freundlichen Grüßen

Cats



von guest123-70 am 20.08.2004 12:19
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Was für ein deutsch!

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"Schtreicher, Mönchengladbach"


von Schtreicher am 20.08.2004 13:13
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich also als Privatperson eine Rechnung stellen. Darf diese Rechnung auch höher als 400€ sein? Zum Beispiel 1300€? Dann würde mich noch interessieren, wo ich diesen zusätzlichen Verdienst angeben muss? Nur auf der Einkommenssteuererklärung? Oder muss er auch irgendwie auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

Wäre nett, falls ich nochmals eine Antwort bekommen würde.

Im Voraus Danke
Christian



von cecherer am 20.08.2004 13:20
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Also,

das Finanzamt interessiert sich nicht für eine Gewerbeanmeldung. Das Wort wirst Du nirgendwo im Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz finden.

In dem Moment, in dem du eine Rechnung schreibst, macht dich das aus steuerlicher Sicht quasi zu einem Gewerbetreibenden mit allen Folgen.

Stellst Du also eine Rechnung, und bekommst Geld, hast Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist dies nur einmalig der Fall, solltest Du versuchen, dass als sonstige Einküfte zu deklarieren, dort sind 256 Euro steuerfrei.

Zur Rechnung: Schreibst Du auf die REchnung Umsatzsteuer drauf, musst du zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Also lass die Umsatzsteuer besser weg. (Das geht, so lange du unter 17.500 Umsätze bleibst.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"


von Schtreicher am 20.08.2004 13:21
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Du darfst natürlich eine Rechnung über Deine Leistungen schreiben, jedoch ohne MWSt.

Die 400€, die man monatlich verdienen darf, darf man nur als Angestellter verdienen. Dann darfst Du aber keine Rechnung darüber schreiben.

Wie Schtreicher auf 256€ steuerfreie sonstige Einkünfte im Jahr kommt, ist mir nicht ganz klar. Es handelt sich doch wohl auch eindeutig um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Neben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darf man weitere Einkünfte bis zu 410€ im Jahr haben, die dann steuerfrei bleiben (§ 46 Abs. 3 EStG).

Darüber hinaus ist alles i.O. wenn Du die Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung angibst. Dafür musst Du dann die Anlage GSE ausfüllen. Angefallene Werbungskosten kannst Du natürlich abziehen.


von hh am 20.08.2004 14:01
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
1.Wer 400,00€ und weniger im Monat verdient ist keine Angestellte@hh sondern ein Aushilfe oder Minijober.
2.Man muss die 400,00 € komplett versteuren m.W. 2% also 8€ die Arbeitgeber bzw. Dienstleitungsempfänger muss auch was bezahlen.
3.Den Betrag 1300,00 € kann auch in z.B. 4 Raten bezahlt werden.
4.Man kann auch an Steuerkarte arbeiten auch als Dienstleistungsanbieter. Wie z.B. Putzfrau, Hausmeister ..etc also keine Anstellung sondern Auftrag.

LG

Cats



von guest123-70 am 20.08.2004 15:59
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Dann kann ich also problemlos eine Rechnung schreiben - sollte allerdings keine Mehrwehrtsteuer dabei angeben. Ist es dann so, dass alles was über 410€ im Jahr liegt versteuert werden muss? Kann ich die Anlage GSE ausfüllen, obwohl ich kein Gewerbe angemeldet habe? Und zu guter Letzt eine wirklich peinliche Frage: Was ist den der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwehrtssteuer? Fragen über Fragen, aber sobald man Antworten bekommt entstehen neue Fragen!

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von cecherer am 20.08.2004 16:00
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Die 410€ sind kein Freibetrag. Bis zu 820€ gibt es eine Übergangszone, darüber hinaus ist der volle Betrag zu versteuern.

Du kannst die Anlage GSE auch dann ausfüllen, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast.

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist im Prinzip das Gleiche.


von hh am 20.08.2004 16:23
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
@cats
"Wer 400,00€ und weniger im Monat verdient ist keine Angestellte@hh sondern ein Aushilfe oder Minijober."

diese aushilfe ist nichts anderes als ein arbeitnehmer/angestellter. zwar mit sonderstatus, aber das ändert nichts an der rechtlichen einstufung. hh hat mit seiner aussage recht.


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Luis Fernando Ureta am 20.08.2004 17:27
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>Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe
Hallo Herr Rechtsanwalt Ureta

Das Finanzamt und meine SB hatten immer mit über meine Mitarbeiter besprochen das wer 400,00 € verdient ist Aushilfe und wer über 400,00€ verdient ist Angestellter und der muss ich seine KV bezahlen, ich habe die Eindruck gewonnen das wenn ich falsch einer Aushilfemitarbeiter, Angestellter nennen ich muss auch seine KV bezahlen
, so was das in die Finanz/Steuersprache deutlich zusehen, es kann aber sein das es ist Gerichtlich anders.

Mit freundlichen Grüßen

Cats



von guest123-70 am 20.08.2004 18:22
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