Hallo,
folgender Sachverhalt > der RA tut nichts anderes als Briefe der gegnerischen Seite an mich weiterzuleiten und um Stellungnahme zu bitten .... ohne selbst mich hier über seine Gedanken dazu zu informieren oder zu beraten!
Ich schreibe ihm dann meine Stellungnahme dazu und er kopiert das was ich geschrieben habe in seinen Brief an die gegnerische Partei.
Das ist alles mehrfach passiert ...... Nennt man das bereits "gewissenhafte Ausübung" seiner anwaltlichen Tätigkeit?
Also fürs nichts tun bzw. für das kopieren meiner Wörter auf sein Briefpapier und die Weiterleitung dessen?
Gerechtfertigt das eine normale nach Gebühren-Rechnung abgerechnete Rechnung?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Anja
Rechnung ohne Beratung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Zitat:an mich weiterzuleiten und um Stellungnahme zu bitten ....
Zitat:Ich schreibe ihm dann meine Stellungnahme dazu
Ohne um einen Rat zu bitten ? Alternativvorschläge zu fordern ?
Was bedeutet Interessenvertretung ?
Der Mandant nimmt Stellung und der Anwalt verwendet diese.
Man sollte selbst das Gespräch suchen, wenn man dies möchte.
Hallo,
also in dem Moment wo ich mit dem Anwalt eine Zusammenarbeit eingehe, steht für mich persönlich fest, dass ich grundsätzlich bei jedem Brief der Gegenpartei einen Rat meines Anwalts möchte. Einen RA der seinen Mandanten vertritt jedesmal gesondert auf einen Brief anzusprechen oder um Rat zu fragen, sehe ich nicht in "meiner" Pflicht. Ist es nicht vielmehr die Pficht des RA, da er ja nun mal meine Interessen vertritt, mir automatisch seinen Rat zu einem Brief mitzuteilen? Wozu brauche ich einen RA wenn er kein eigenes Engagement an den Tag legt? Wenn ich zu einem RA gehe, dann doch weil ich seine Hilfe brauche, wofür er doch auch bezahlt wird ... Für etwas Geld zu verlangen, was man selbst nicht erarbeitet hat, na ja .... ich finde das nicht wirklich fair. Aber was ist das schon ..... Ich mache mir quasi die Arbeit und der RA verdient sich mit meiner Arbeit sein Geld ...
Aber trotzdem Danke für den Austausch ..
Anja
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Zitat:steht für mich persönlich fest, dass ich grundsätzlich bei jedem Brief der Gegenpartei einen Rat meines Anwalts möchte.
Und zwar ohne dieses bei einer gegnerischen Äußerung dem RA zum Ausdruck zu bringen ?
Zitat:da er ja nun mal meine Interessen vertritt, mir automatisch seinen Rat zu einem Brief mitzuteilen?
und das muss der RA erraten ?
Ich vermute, dass es in den Briefen weniger um rechtliche Bewertungen ging, sondern unterschiedliche Bewertungen und Schilderungen des Sachverhaltes ging. Der Anwalt dazu also aus eigener Kenntnis nicht sagen/schreiben konnte.
Das ist eine Menge an Erwartungen ... was haben Sie dafür getan, diese erfüllt zu bekommen? Zumindest MITTEILEN sollte man sie, um dem Gegenüber eine Chance zu geben, sie zu erfüllen. Die Anfrage klingt ein wenig danach, als hätten Sie "Rechtsanwalt" mit "Mama/Papa" verwechselt ?
Zitatund das muss der RA erraten ? :
Ich vermute, dass es in den Briefen weniger um rechtliche Bewertungen ging, sondern unterschiedliche Bewertungen und Schilderungen des Sachverhaltes ging. Der Anwalt dazu also aus eigener Kenntnis nicht sagen/schreiben konnte.
Ich denke mal, dass ich ein anderes Pflichtbewusstsein in einem Job sehe als so manch anderer ..... Es ging nicht um unterschiedliche Bewertungen und Schilderungen des Sachverhaltes ...
Zitat:Die Anfrage klingt ein wenig danach, als hätten Sie "Rechtsanwalt" mit "Mama/Papa" verwechselt ?
Ein wenig mehr Sachlichkeit wäre vielleicht auch ganz nett ....
Ich habe anscheinend, wie bereits geschrieben, einen anderen Gedankengang was das Pflichtbewusstsein einer Jobausübung angeht. Da macht eine weitere Diskussion hier auch keinen Sinn!
Anaj
Auch hier scheinen Sie davon auszugehen, dass alle genau wissen, worum es in Ihrem Fall geht.
Zur Sache ist festzustellen, dass Sie den RA mit Ihrer Vertretung beauftragt haben und nicht mit einer reinen Beratung. Und je nachdem, was genau in den gegnerischen Schreiben steht, ist es völlig normal, dass der Mandant zur Stellungnahme aufgefordert wird. Rechtliche Bewertungen sind nicht gefordert vom Mandanten. Entweder geht es wirklich um Tatsächliches oder darum, ob z.B. ein Vergleich akzeptiert wird. Und dazu muss der Mandant schon mal selbst was sagen.
Zitat:Nennt man das bereits "gewissenhafte Ausübung" seiner anwaltlichen Tätigkeit?
Kann man ohne genaue Kenntis des Sachverhaltes und des Umfanges der Beauftragung nicht beantworten.
Wenn einem jedoch die Beratung fehlt und man dies nicht einfordert, dann verwirkt man in der Regel entsprechende Ansprüche gegen den Anwalt.
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