Rechnung noch anfechtbar?

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechnung noch anfechtbar?

Ich weiß nicht ob das das richtige Forum ist, wenn nicht, bitte verschieben ;)

Freier Mitarbeiter (A) stellt Firma (B) eine Rechnung über die geleisteten Arbeitsstunden. Die Rechnung enthält die übliche 14-tägige Frist, die ja auch zur Überprüfung dient. Nach etwa 14 Tagen zahlt B den angegebenen Betrag an A. Hier handelte es sich um eine Rechnung vom 01.03.09.

Im November 2009 beanstandet B die Rechnung nachträglich, weil einige Fehlstunden vergütet worden seien, die in den Augen von B nicht nachgeholt wurden. A solle nachweisen, dass er die Fehlstunden vollständig nachgeholt hat und den Rest ggf. von der Rechnung zum 1. Dezember 09 abziehen.

Ist die Beanstandung einer Rechnung in einem so großen Zeitraum überhaupt noch möglich? Ist die Zahlung vom B nicht gleichzeitig eine Willenserklärung, dass die Rechnung zu dem Zeitpunkt korrekt war?

Bei einem Nachweis: reichen die Aussagen der betroffenen Kunden von A aus, den Nachweis zu erbringen? Oder muss dies in irgend einer Form schriftlich nachweisbar sein?

Ich freue mich auf Eure Meinungen ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

B hat also die Rechnung zunächst akzeptiert gehabt, auch beglichen und reklamiert nun, dass nicht alle Stunden geleistet worden seien. Das muss B natürlich belegen und beweisen. Das kann ein halbes Jahr später durchaus passieren, wenn vertraglich keine Ausschlussfrist vereinbart worden ist und wenn A darüber erst jetzt Kenntnis erlangt hat.. A wird dazu wohl eine Position beziehen - die Forderung anerkennen oder abweisen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Das heißt, B (Firma) ist erst einmal derjenige der die Beweislast trägt? Also muss er beweisen, dass die Fehlstunden nicht nachgeholt wurden? Das ist bisher nämlich noch nicht passiert.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ist doch klar: wenn ich von dir etwas will, muss ich doch erklären, wieso.
wer also eine forderung erhebt, ist beweispflichtig.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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