Rechnung nicht erhalten -> Inkasso

1. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
skorpi1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung nicht erhalten -> Inkasso

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Kurz in Stichpunkten:

BFS Inkasso (1&1). Vorzeitige Vertragsauflösung rückwirkend zu 02/2104, alle Monatsgebühren etc mangels Bereitstellung eines Anschlusses ausgebucht (Umzug).
- Vetrag mit Unitmymedia gemacht.
08/2014 Inkassoschreiben über 24,90 €. Rechnung bzw. angebl Mahnung nicht erhalten.
-Schreiben an BFS widerspruch, keine Rechnung/Mahnung erhalten mit der Bitte um Klärung.
-Heute Nachricht BFS: 24,90€ sei Portierungsgebühr für die Rufnummer und ich hätte über das 1&1 Portal die RG abrufen müssen. Bin aber ja kein Kunde mehr und habe die RG nie über das Portal abgerufen weil sie immer per Email an mein normales Postfach geschickt wurden.

Nur diese Rechnung halt nicht.

Was tun?

Die HF (Portierungsgebühr) zahle ich natürlich, auch wenn ich keine RG erhalten habe.

Aber was ist mit den Inkassokosten? Da hauen die knapp 40€ drauf.

Ich dachte schon die HF einfach an 1&1 zu zahlen und den Rest nicht aber ist das sinnvoll?

Danke für eure Hinweise!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. Und dass man eine gesetzliche Verpflichtung hätte, diese irgendwo abzurufen, ist sowieso nicht wahr.

Insofern würde ich die Portierungsgebühr grundsätzlich bei 1und1 direkt bezahlen und dem Inkasso schreiben, dass man mangels Verzug jegliche Inkassogebühren ablehnt, dass man die Speicherung der personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien untersagt und einem Mahnbescheid widersprechen wird. Nach dem Motto "Wenn Sie mich weiterhin mit Bettelbriefen belästigen, werde ich aktiv und auf ihre Kosten mittels Anwalt gegen Sie vorgehen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. <hr size=1 noshade>

Das ist so pauschal falsch, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Rechung gibt.
Aber hier wurde die Rechung vertrasglich vereinbart?



quote:<hr size=1 noshade>Und dass man eine gesetzliche Verpflichtung hätte, diese irgendwo abzurufen, ist sowieso nicht wahr. <hr size=1 noshade>

Da dies bei solchen Firmen diese Form üblichterweise vertraglich vereinbart wird, könnte sich ein solches Versäumnis durchaus negativ auswirken.



quote:<hr size=1 noshade>Bin aber ja kein Kunde mehr <hr size=1 noshade>

Diese Gebühr wird in der Regel am Anfang berechnet, wie war es hier?



Muss man diese Gebühr überhaupt bezahlen, wenn der Hauptvertrag durch den Lieferanten gar nicht erfüllt würde?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich dachte schon die HF einfach an 1&1 zu zahlen und den Rest nicht aber ist das sinnvoll?


zweckgebunden überweisen und evtl 2 oder 3 € dazurechnen und vorgehen wie hier beschrieben

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Das ist so pauschal falsch, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Rechung gibt.
Aber hier wurde die Rechung vertrasglich vereinbart?


Sorry, ich wollt es so pauschal eigentlich nicht schreiben. Diese Sonderaufwendung der Portierungsgebühr ist durch alle anderen denkbaren Varianten (beispielsweise vertragliche Vereinbarung einer Zahlung zum Monatsanfang bei einem Dauerschuldverhältnis) nicht abgedeckt.

Der TE weiß doch schlichtweg nicht, dass er überhaut etwas zu bezahlen hat, bevor ihm nicht eine Rechnung zugeht. Daher ergibt es wenig Sinn, dass er ohne Rechnung/Mahnung jemals in Verzug geraten kann.

quote:
Da dies bei solchen Firmen diese Form üblichterweise vertraglich vereinbart wird, könnte sich ein solches Versäumnis durchaus negativ auswirken.

Noch einmal: Wir reden von Sondergebühren, die nicht über die normale Telefonrechnung abgewickelt werden. Das wird alleine schon dadurch deutlich, dass 1und1 die Rechnung nicht, wie vertraglich vereinbart per eMail versandt hat. Wenn ein Rechnungsversand per eMail vertraglich vereinbart war, wieso sollte der Kunde dann auf Verdacht täglich ins 1und1 Center schauen, ob es noch eine Rechnung gibt, die gerade nicht per eMail versandt wurde?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir reden von Sondergebühren, die nicht über die normale Telefonrechnung abgewickelt werden. <hr size=1 noshade>

Das ist nicht relevant, da sie ja innerhalb des Vertrages abgewickelt wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ein Rechnungsversand per eMail vertraglich vereinbart war, <hr size=1 noshade>

Genau das war ja meine Frage an den TE, was war vertraglich vereinbart bezüglich der Rechnung?



Aber was man doch erst mal klären sollte: Muss man diese Gebühr überhaupt bezahlen, wenn der Hauptvertrag durch den Lieferanten gar nicht erfüllt würde? Oder hat man Anspruch auf Schadersatz in der gleichen Höhe (Aufrechnung)?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Schadensersatzfrage ist natürlich nochmal wichtig. Ich würde dazu tendieren, dass man die Gebühr nicht bezahlen muss. Vielleicht ist das auch das Einfachste, sich einfach zu verweigern. Die Begründung ist einfach: Die Portierungsgebühr ist dem Kunden ja nun doppelt entstanden: Portierung hin zu 1&1 und weg von 1&1, es wurde also durch 1&1 bzw. deren Unfähigkeit ein Schaden angerichtet. Wieso nämlich sollte man das am Ende doppelt bezahlen?

quote:
Genau das war ja meine Frage an den TE, was war vertraglich vereinbart bezüglich der Rechnung?

Bei 1&1 ist das in den allgemeinen AGB verankert, soweit ich weiß. Bin dort durchaus auch Kunde und normalerweise läuft es so. Wenn man keine aktuelle eMail-Adresse hat oder Postversand verlangt, werden sogar Sondergebühren von 1und1 für die Rechnungslegung verlangt. Das steht auch in deren Preislisten drin. Wäre merkwürdig, wenn die Sondergebühren nicht in Rechnung gestellt werden, aber dennoch die Rechnung nicht per Mail oder Post an den TE ging.

Normalerweise gibt es aber auch eine Lastschriftermächtigung und dann stellt sich die Frage: Wieso wurde nicht abgebucht durch 1und1?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.09.2014 15:52

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
skorpi1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für den regen Meinungsaustausch.

Ob die Zusendung der RG per Email vereinbart wurde, kann
ich leider nicht mehr nachvollziehen.
Das Control Center habe ich nie benutzt, weil die RG stets per Email versendet wurden.

Um es genauer zu sagen, 1&1 Kunde seit 2006. 01/2014 Umzug in einen Neubau. -> Umzugsmitteilung. Dann dauerte es schlichtweg bis Mitte März, bis 1&1 feststellte, dass die in Haus liegende Leitung eine Unitymedia Leitung ist und sie den Umzug nicht durchführen können. (Ich hatte 7! Technikertermine).
Daraufhin Vereinbarung der vorzeitigen Vertragsauflösung. Es gab mehrere Buchungen mit Gutschriften zur Monatsgebühr etc.

Deshalb habe ich zwischenzeitlich die Einzugsermächtigung widerrufen. Es fielen allerdings auch keine Gebühren mehr an.

Dann hörte ich erst im August von einer Rechnung über Portierungsgebühren weil BFS Inkasso diese einforderte.

Ich habe per gestern die HF an 1&1 unter Vorbehalt und Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt.
Teile dies dann auch BFS mit und harre der Dinge die da kommen.



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