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Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)

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Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)

Hallo,
meine Mutter hat heute von einer Inkasso Firma einen Brief bekommen das sie 1981 angeblich irgendwo Gas angemeldt gehabt haben sollte und nicht mal dort gewohnt hat und der jemand hat wohl auch nicht gewusst das sie zu der Zeit schon 6 jahre verheiratet war und sich ihr Familienname geändert hatte(auf der Rechnung steht ihr frühere Familienname).
Jetzt is meine Frage wie man da am besten vorgeht.

MFG
Zyklon

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-- Editiert am 09.07.2011 16:42


von Zyklon83 am 09.07.2011 16:41
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Wahrscheinlich ist ohnehin verjährt !
Soll die Forderung tituliert sein ?

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 10.07.2011 17:26
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Ja die Forderung ist tituliert. Der Vollstreckungsbescheid von 1981 ist an der Rechnung mit angeheftet.
Meine Idee für morgen war, das ich noch mal bei der Inkasse Firma anrufe denen den fall so schildere wie es war und dann mal abwarten was die sagen. Mein nächster Schritt wäre dann zur Polizei zu gehen um eine Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung gegen unbekannt machen.
Gibt es für mich als privat Person die möglichkeit beim Einwohnermeldeamt auskunft darüber zu bekommen wer da zu der Zeit gewohnt hat?

LG

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von Zyklon83 am 10.07.2011 22:24
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Wie klärt man sowas am besten? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Vollstreckungsgegenklage?

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von Morgause am 10.07.2011 23:44
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Es ist erschreckend!
Entweder, Frau Morgause, sie plappern munter nach oder, wenn Sie den Fehler machen selbst einen "Tip" zu geben, reden Sie Unsinn ...

quote:
Wie klärt man sowas am besten? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Vollstreckungsgegenklage?
Was sollte denn eine "Vollstreckungsgegenklage" oder "die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" wohl bringen - bei einem Titel, der offensichtlich nicht gegen die Person gerichtet ist!?
Leider arbeiten die Meldeämter keineswegs so zuverlässig, wie sich einige hier im Forum das vorzustellen scheinen. Die meisten dieser Verwechslungen kommen durch fehlerhafte bzw. falsche Auskünfte von Meldeämtern überhaupt erst zusatnde.
Schuld daran ist nicht der Inkassounternehmer, nicht der MAndantar, sondern sind ein Schuldner, der sich (bewusst?) nicht korrekt an- bzw. abmeldet und ein "vereinfachtes Meldegesetz", dass keinerlei Prüfung der An- und Abmeldungen vorsieht.
Teilen Sie dem Inkassounternehmen, ganz formlos, aber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, mit, dass es sich hier offensichtlich um eine Personenverwechslung handelt. Wenn Sie es besonders schön machen wollen, dann legen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung Ihrer Mutter bei, aus der ihre Namensänderung und die Umzugshistorie hervorgehen. Aber das sollte eigentlich gar nicht nötig sein.


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...
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von anephan am 11.07.2011 09:02
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)

seh ich wie @anephan

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 11.07.2011 16:08
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Wenn man das mit einem Einschreibbrief mit Meldenachweis bereits klären kann, kommt man immerhin um eine ganze Menge Stress und Arbeit rum -)

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von Morgause am 12.07.2011 23:17
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Da die ja (anscheinend) was von Deiner Mutter wollen, müssen diese nachweisen, dass die Forderung auch von Deiner Mutter stammt.

Deinen Anteil zur Aufklärung des Sachverhaltes hast Du gemacht, oder wie hieß es nochmal so schön bei Friedrich Schiller in "Der Mohr von Tunis" :
"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.".

..und das braucht Herr/Frau Morgensause ehm Morgause nicht explizit zu wiederholen


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von Albarion am 13.07.2011 13:13
Status: Unsterblich (854 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Klar Namensverwechslungen kommen ja oft vor? Aber das muss nachgewiesen also mit Auskünften etc. Ihr seid am Zug!

Ansosnten steht deine Mutter im Titel und der ist Rechtskräftigt also kann vollstreckt werden.

Ohne wenn und aber! Die neue Anschrift haben Sie, denn als Inkassounternehmen kommen die Aussagen täglich "ich weiß gar nicht was das ist?"

Die Frage ist warum die sich erst nach 20 Jahren melden? Spielt aber auch keine Rolle, wenn sie es definitiv nicht war und Ihr es belegen könnt. Würde ich umgehend einen Anwalt aufsuchen!

Lg steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten";


von Inkassokontakt Steffen Osten am 15.07.2011 09:26
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Anwalt ist immer gut -)


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von Morgause am 15.07.2011 11:38
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
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>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
quote:
Klar Namensverwechslungen kommen ja oft vor? Aber das muss nachgewiesen also mit Auskünften etc. Ihr seid am Zug!

Die Nachweispflicht dafür, dass es sich bei der im Vollstreckungsbescheid genannten Person um deine Mutter handelt, liegt beim Inkasso-Unternehmen. Selbstverständlich ist es sinnvoll, das Inkasso-Unternehmen auf eine eventuelle Personenverwechselung hinzuweisen, um die Sache möglichst schnell aufzuklären. Wenn das Inkasso-Unternehmen klug ist, bemüht es sich nach einem solchen Hinweis selbst um weitere Aufklärung. Falls es nämlich aufgrund einer Personenverwechselung zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen die falsche Person kommt, könnte es für das Inkasso-Unternehmen teuer werden. Das Inkasso-Unternehmen muss dann nämlich alle Schäden ersetzen, die aus der rechtswidrigen Vollstreckung ggf. entstanden sind.


von _T_ am 19.07.2011 23:09
Status: Senior (174 Beiträge)
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