>Rechnung nach 20 jahren (nicht dort gewohnt)
Es ist erschreckend!
Entweder, Frau Morgause, sie plappern munter nach oder, wenn Sie den Fehler machen selbst einen "Tip" zu geben, reden Sie Unsinn ...
quote:
Wie klärt man sowas am besten? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Vollstreckungsgegenklage?
Was sollte denn eine "Vollstreckungsgegenklage" oder "die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" wohl bringen - bei einem Titel, der offensichtlich nicht gegen die Person gerichtet ist!?
Leider arbeiten die Meldeämter keineswegs so zuverlässig, wie sich einige hier im Forum das vorzustellen scheinen. Die meisten dieser Verwechslungen kommen durch fehlerhafte bzw. falsche Auskünfte von Meldeämtern überhaupt erst zusatnde.
Schuld daran ist nicht der Inkassounternehmer, nicht der MAndantar, sondern sind ein Schuldner, der sich (bewusst?) nicht korrekt an- bzw. abmeldet und ein "vereinfachtes Meldegesetz", dass keinerlei Prüfung der An- und Abmeldungen vorsieht.
Teilen Sie dem Inkassounternehmen, ganz formlos, aber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, mit, dass es sich hier offensichtlich um eine Personenverwechslung handelt. Wenn Sie es besonders schön machen wollen, dann legen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung Ihrer Mutter bei, aus der ihre Namensänderung und die Umzugshistorie hervorgehen. Aber das sollte eigentlich gar nicht nötig sein.
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von anephan am 11.07.2011 09:02
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