Hallo,
Ich verkaufe Zubehör für Boote und habe einen Kunden aus der Schweiz, der seine Produkte nach Griechenland zu einer Werft geliefert haben möchte damit sie dort eingebaut werden können. Die Rechnung soll aber ohne Umsatzsteuer an sein schweizer Unternehmen gehen.
Wie ist das zu handhaben und geht das überhaupt oder muss die Ware zwingend erst in die Schweiz geliefert werden?
Vielen Dank schon mal!
Rechnung in die Schweiz, Lieferung in die EU
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo
ja, das geht natürlich. Die Rechnungsadresse - Schweiz, Lieferadresse-Griechenland. Auf der Rechnung Hinweis auf die § 4 Nr.1b UstG.
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Zitat:erstmal muss § 6a UStG erfüllt sein und das ist hier nicht so klar.
Es fehlt nur die griechische Ustd.Nr auf der Rechnung.
Und der Gegenstand muss natürlich für das Unternehmen des Unternehmers und nicht für sein privates Boot sein...
Es liegt weder ein Fall des §6 UStG
vor, da die Ware das Gemeinschaftsgebiet nicht verlassen hat, noch ein Fall des §6a UStG
vor, da der Erwerber als Schweizer nicht der Erwerbsbesteuerung unterliegt (unterstellt, dass keine griechische UStID wegen entsprechender unternehmerischer Tätigkeit in GR vorliegt!).
Damit bleibt noch ein Fall des §8 UStG
i.V.m. §4 Nr.2 UStG
denkbar, dazu gibt der Sachverhalt aber zu wenig her, oder der Schweizer ist auf das VoSt-Vergütungsverfahren zu verweisen!
taxpert
Zitat:, das kaum über eine griechische USt-ID verfügen dürfte.
Warum kann sich das schweizerische Unternehmen nicht in Griechenland für die umsatzsteuerlichen Zwecke registrieren lassen und die Ustd.-Nr. holen?
Der Kunde registriert sich nicht erst in einem Fremdland für eine USt-Ident.
Heist das ich muss um sicher zu gehen das Produkt mit MwSt. verkaufen, um nicht das Risiko zu haben, dass das FA dan mit einer Nachforderung kommt, wenn ich das Produkt nicht aus der EU ausgeführt habe?
Das hat weniger mit "zu Sicherheit " als mit "weil' so ist" zu tun!
Ort der Lieferung ist bei Beförderung der Ort des Beginns der Beförderung, also Deutschland!
Es ist weder eine Ausfuhrlieferung, da die Wäre das Gemeinschaftsgebiet nicht verlässt, noch eine innergemeinschaftliche Lieferung, da der Schweizer in GR nicht der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Dazu, dass es sich um einen Umsatz für die Seeschifffahrt handelt, gibt es keine Angaben!
Also ist der Umsatz schlicht und ergreifend in Deutschland steuerpflichtig! Der Schweizer kann sich die gezahlte USt jedoch ggf. über das Vorsteuervergütungsverfahren beim BZSt erstatten lassen.
taxpert
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