Hallo zusammen.
Ich habe aus privaten Kreisen gute Kontakte zu Verpackungsunternehmen.
Diese möchte ich nutzen und Lieferanten kostenpflichtig Aufträge vermitteln.
Dazu wollte ich in nächster Zeit eine Einzelfirma gründen und für diese Vermittlungsleistung den Lieferanten Rechnungen stellen. Meine Frage ist nun, wie so eine Rechnung aussehen muss.
Reicht es zu schreiben: "Für Vermittlungsleistungen erlauben wir Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen" Dann eben Summe "X" + MwSt. oder muss das Unternehmen, an das ich vermittelt habe, sowie Art und Menge des Gutes hinterlegt werden und außerdem wie sich die Vermittlungsgebühr errechnet (also bspw. pro Holzkiste 0,30 Cent Vermittlungsgebühr)?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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Rechnung für Vermittlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das sollte man doch in dem Kurs gelernt haben?
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Was für ein Kurs?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Kurs für Existenzgründer.
Du scheinst relativ ahnungslos zu sein, was sich als durchaus gefährlich erweisen kann.
Ein gutgemeinter Rat: mache einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK/HWK bzw. nutze deren Beratung für Existenzgründer.
Das ist heute aufgrund der vielen zu beachtenden Gesetze eigentlich schon Pflicht.
Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV
Ach ja deine Frage:
Beides ist korrekt.
'Für Vermittlungsleistungen erlauben wir Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen. Dann eben Summe "X" + MwSt. ' ist schon in Ordnung.
Nur empfiehlt es sich, das eine Rechnung möglichst detailliert sein sollte. Daher wäre die 2 Variante vorzuziehen.
Denn auch bei der Steuerprüfung in 10 Jahren, sollte sich nachvollziehen lassen was genau wann an wen ging.
Auch wenn mans ich vor Gericht um Ansprüche streitet, ist es sinnvoll, wenn man möglichst detaillierte Angaben dort stehen hat.
Und natürlich die gesetzlichen Pflichtangaben nicht vergessen.
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Vielen Dank für die Antwort aber wie viele dieser Begriffe tangieren mich bei meinen Vermittlungsgeschäften?
Ich vermittle ja im Endeffekt nur die Kunden und habe daher keinerlei Berührungspunkte zur Verpackungsverordnung oder zur Elektro-Elektronikgerätegesetz Richtlinie.
Hinsichtlich der Buchführung wird ein Steuerberater zur Unterstützung beauftragt, wobei die Einnahmen-Überschuss-Rechung anfangs auch noch alleine zu bewältigen ist.
Trotzdem vielen Dank für die kritische Auseinandersetzung!
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quote:
Vielen Dank für die Antwort aber wie viele dieser Begriffe tangieren mich bei meinen Vermittlungsgeschäften?
Diese hier
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
Genauer lässt es sich erst sagen, nach dem alle deine Unterlagen geprüft wurden.
Eventuell sollte ein Anwalt das Geschäftsmodell inkl. Ablauf und Unterlagen prüfen - ein paar EUR die helfen können viele tausend zu sparen
Viele die dachten sie vermitteln erkannten erst bei Gericht, das sie in Wahrheit juristisch gesehen verkauft haben...
Gerade in der Anfangsphase werden ohne Absicht Fehler gemacht die problematisch werden könnten.
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