Rechnung für Krankenwagen trotz nachträglichem Versuch zu melden...

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung für Krankenwagen trotz nachträglichem Versuch zu melden...

Hallo.
Ich habe etwa Mitte 2016 ein Unfall gehabt.
Dabei hatte ein Passant ein Krankenwagen gerufen und ich wurde mit einem RTW zum nächst gelegenen Krankenhaus gebracht.
Nachdem ich dort notdürftig behandelt und in ein Wartezimmer gesetzt wurde, habe ich das Krankenhaus nach etwas über 40 Minuten Wartezeit (blutend) verlassen und mit anschließend in einem anderen Krankenhaus, in meinem Heimatwort, umgehend verarzten lassen. Dabei wurde ich von verwandten am besagten KH abgeholt und zum anderen gefahren.
Am folgenden Tag habe ich mich im ersten KH gemeldet und wollte meine Krankenversichertenkarte nachreichen. Dabei hieß es am Telefon in etwa "wir wissen gar nicht, wer sie sind". Also rief ich meine Versicherung an und die sagten mir in etwa "wir können nichts tun, wenn sich das entsprechende KH nicht bei uns meldet".
Jetzt auf einmal, knapp ein halbes Jahr später, kriege ich eine Rechnung für ein RTW-Einsatz über rund 400€.
Natürlich denk ich mir: "ich wollt mich doch **** !" Warum hat man die Rechnung nicht an meine Versicherung geschickt?!

Kann ich gegen die Rechnung irgendwie angehen?
Ich möchte den Betrag verständlicher weise nicht aus eigener Tasche zahlen.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von renegade2k):
Warum hat man die Rechnung nicht an meine Versicherung geschickt?!

Zitat (von renegade2k):
und wollte meine Krankenversichertenkarte nachreichen.

Einfach mal kurz drüber nachdenken ... dann kommst Du schon drauf ...



Zitat (von renegade2k):
Ich möchte den Betrag verständlicher weise nicht aus eigener Tasche zahlen.

Dann sollte man seine Versicherung kontaktieren und fragen was man machen sollte.

Bei meiner habe ich einfach dort angerufen und dann die Rechnung mit Begleitschreiben dort hin gesendet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Du tust ja so, als wäre ich blöd, aber verdrehst mir die Worte im Mund ...
Ich zitiere mich selbst in deiner Weise aber diesmal in der chronologischen Reihenfolge, wie in meinem ersten Beitrag:
- wollte meine Krankenversichertenkarte nachreichen
- "wir wissen gar nicht, wer sie sind"
- Jetzt [...] kriege ich eine Rechnung für ein RTW-Einsatz
- Warum hat man die Rechnung nicht an meine Versicherung geschickt?!

Zitat:
Dann sollte man seine Versicherung kontaktieren und fragen was man machen sollte.

Geht schlecht um 23 Uhr Abends... Habe den Brief gerade erst auf meinem Briefkasten geholt.

Man könnte auch einfach nicht so arrogant sein und einfach mal sagen "rufe Montag bei deiner Kraneinversicherung an, reiche die Rechnung mit einer entsprechenden Erklärung ein und die bezahlen es dann" schreiben, und damit wäre die Sache auch gegessen (sofern ich es deiner Antwort richtig entnehme).

Dennoch, vielen Dank für dein Rat.

-- Editiert von renegade2k am 06.01.2017 23:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich glaube Harry meinte was anderes. Er wollte sicher darauf hinweisen, dass der Krankentransport nichts mit dem Krankenhaus zu tun hat, dass Nachreichen der Karte dort zwar für die Erstbehandlung aber nicht für den Transport zur Abrechnung reicht.

Die GKV wird auch nicht den vollen Betrag übernehmen.

Zitat (von renegade2k):
- Jetzt [...] kriege ich eine Rechnung für ein RTW-Einsatz
Warum hat man die Rechnung nicht an meine Versicherung geschickt?!


Weil die, wenn du keine Card bei Dir hattest, garnicht wissen ob und wo Du versichert bist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Er wollte sicher darauf hinweisen, dass der Krankentransport nichts mit dem Krankenhaus zu tun hat, dass Nachreichen der Karte dort zwar für die Erstbehandlung aber nicht für den Transport zur Abrechnung reicht.

Nö, eigenlich wollte ich auf die ganz simple Logik hinweisen:
Zitat (von Sir Berry):
Weil die, wenn du keine Card bei Dir hattest, garnicht wissen ob und wo Du versichert bist.

Ich hatte ja die Hoffnung, das man aufgrund der Hinweise wenigstens in zweiten Anlauf darauf kommt ...

Einige Krankenhäuser geben die notwendigen Daten meines Wissen nach übrigens an die Betreiber der RTWs weiter.



Zitat (von renegade2k):
wollte meine Krankenversichertenkarte nachreichen. Dabei hieß es am Telefon

Die wird elektronisch ausgelesen. Wäre mir neu, das man die telefonisch "nachreichen" kann.
Im übrigen dauert es immer etwas bis die Unterlagen von der Notaufnahme in der Verwaltung/Buchhaltung angekommen sind.

Eigentlich wäre dann angebracht gewesen das ganze mal zu wiederholen oder schriftlich zu machen.

Und natürlich hätte man dann das ganze Procedere dann auch beim Betreiber des RTW machen sollen. Den hat man wohl gar nicht kontaktiert?



Zitat (von renegade2k):
"wir können nichts tun, wenn sich das entsprechende KH nicht bei uns meldet".

Ohne Versicherung und ohne die Versichertennummer zu kennen kann man logischerweise nicht an die Versicherung herantreten. Da konnte sich denknotwendigerweise also gar keiner bei der KK melden.

Kann also gut sein, das da noch was vom Krankenhaus kommt.



Zitat (von renegade2k):
Man könnte auch einfach nicht so arrogant sein und einfach mal sagen "rufe Montag bei deiner Kraneinversicherung an

Echt? Man muss Dir erklären das man da nur anrufen kann wenn die KK erreichbar ist?
Und wenn man das nicht macht ist man arrogant?
:crazy:
Bist in all den Jahren der erste der sich beschwert, das ihm so was nicht erklärt hat ...



Zitat (von renegade2k):
Geht schlecht um 23 Uhr Abends...

Doch geht.
Alle mir bekannten KKs haben ihre E-Mail Postfächer 24h geöffnet.
Bei einigen kann man außerhalb der Geschäftszeiten sogar auf den Anrufbeantworter sprechen.
Und die Servicecenter sind bei einigen auch länger erreichbar als Montag bis Freitag von 9-17Uhr. Die AOK und die KKH sind 24h telefonisch erreichbar, nur mal so als Beispiel.



Zitat (von renegade2k):
"rufe Montag bei deiner Kraneinversicherung an, reiche die Rechnung mit einer entsprechenden Erklärung ein und die bezahlen es dann"

Das wäre aber nicht korrekt, denn das war nur meine Erfahrung mit meiner KK. Wie Deine das macht weis ich nicht.

Also:
"Rufe bei deiner Kraneinversicherung an (wann auch immer die erreichbar ist), schildere die Situation frage was Du jetzt unternehmen sollst.
Noch besser sende eine E-Mail, da hat man was schriftliches in der Hand.
Wenn Donnerstag nächster Woche keine Antwort da ist, dann hake nach. Notfalls sendet man den Inhalt der E-Mail nochmals per Einschreiben."




Zitat (von renegade2k):
Du tust ja so, als wäre ich blöd,

Deine Antworten rücken Dich nicht gerade in die Nähe von Einstein ...



Ach ja, in einigen wenigen Regionen Deutschlands rechnen die Betreiber der RTWs gar nicht mehr mit den KKs ab, weil denen das zu blöde wurde, das die KKs da immer bei den Zahlungen herumgezickt und die Rechnungen einfach gekürzt haben und dann notfalls aufwendig geklagt werden musste.
Die haben das "Vergnügen" jetzt auf den Versicherten ausgelagert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die KK wird die Kosten ohnehin nicht übernehmen, da ja keine Anschlussbehandlung im KH statt fand.

Reine "Taxifahrten" sind Privatvergnügen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die KK wird die Kosten ohnehin nicht übernehmen, da ja keine Anschlussbehandlung im KH statt fand.

Wäre die nicht ausreichend?
Zitat (von renegade2k):
Nachdem ich dort notdürftig behandelt und in ein Wartezimmer gesetzt wurde,




Wobei, wenn man im KH natürlich gar keine Daten hinterlassen hat, also noch nicht einmal Name und Anschrift, nichts erfasst wurde dann gäbe es auch keinen Beweis das man dort behandelt wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Lässt sich doch alles schlüssig nachhalten, man war ja anschließend noch in einem anderen Krankenhaus, hat Zeugen... Rechnung an die KK weiterleiten und gut.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Aaaaalso ....

Als aller erstes: Danke nochmal an alle Beteiligten.

Punkt zwei: ich habe die ganze Zeit EMails erhalten, dass neue Beiträge zum Thema verfasst wurden, aber ich habe immer nur die ersten Zwei gesehen ... Erst jetzt tauchen alle Beiträge sichtbar für mich auf. Seltsam ...

Nun aber zum Thema:

Zitat:
Ich hatte ja die Hoffnung, das man aufgrund der Hinweise wenigstens in zweiten Anlauf darauf kommt ...

Einige Krankenhäuser geben die notwendigen Daten meines Wissen nach übrigens an die Betreiber der RTWs weiter.

Von sowas habe ich keine Ahnung. Das ist ja der Grund, warum ich so "blöde" hier frage ...
Ich bin davon ausgegangen, dass die RTWs quasi "Subunternehmer" der Krankenhäuser sind. Und dann entsprechend auch mit den KHs die Informationen teilen.
Also wollte ich halt auch nach bestem Gewissen mich beim KH melden und meine Daten durchgeben. Oder eben zumindest in Erfahrung bringen, was nun zu tun ist. Aber selbst die haben ja nichts gesagt, außer, dass man mich quasi nicht kennt.
Dass ich mich bei dem Betreiber der RTWs melden soll, davon hat niemand auch nur ein Wort verloren (übrigens auch nicht meine Versicherung!)

Zitat:
Deine Antworten rücken Dich nicht gerade in die Nähe von Einstein ...

Man muss sich also mit den ganzen Procedere der Abrechnung und der Infrastruktur der KHs und RTWs auskennen um ein Genie zu sein?
Wenn dem so ist ... Bin ich ein total minderbemittelter Vollidiot, der nicht überlebensfähig ist.
Und nun möchte ich dieses Thema hier bitte abschließen. Wie scho oben erwähnt: ich frage hier, weil ich keine Ahnung davon habe. Hätte ich dein Kenntnisstand, müsste ich hier kein Thema aufmachen. Und apropos: du bist mit sicherheit auch kein Genie. Wenn ich dir mir Ablaufoptimierung bei Produktionslinien, Java-Anwendungsentwicklung oder der spanischen Grammatik komme, kannst du mir auch nicht jede Frage nach dem Lehrbuch beantworten. Also bitte ... bleiben wir sachlich.

Um das ganze noch etwas genauer auszudrücken:
Der Unfall fand an einem Samstag statt.
Notdürftige Behandlung hat im ersten KH stattgefunden. Inkl 6-maligem röntgen (da die bilder angeblich immer wieder unscharf waren) und verbinden. Die Röntgenbilder habe ich übrigens auch nie erhalten.
Dort wurde ich dann von Familie abgeholt und habe erstmal zuhause den Schock "ausgeschlafen".
In das zweite Krankenhaus bin ich erst Montags gefahren.

Wird dieser Sonntag nun zum Problem?

-- Editiert von renegade2k am 07.01.2017 21:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von renegade2k):
Man muss sich also mit den ganzen Procedere der Abrechnung und der Infrastruktur der KHs und RTWs auskennen um ein Genie zu sein?

Nö.
Wie bei JAVA. Daten/Parameter die nicht vorhanden sind, können nicht verarbeitet werden. Das können nur vorhandene Daten/Parameter.

Wenn niemand die Daten der Versicherung hat, kann die Versicherung auch niemand anschreiben. Dann bekommst Du die Rechnung, weil Deine Anschrift bekannt war.
Kein Wissen über Abrechnung und Infrastruktur nötig. Hat auch nichts mit RTW und KKs etc. zu tun. Das ist schlicht immer so. Egal welche Versicherung.



Zitat (von renegade2k):
Wird dieser Sonntag nun zum Problem?

Der Schilderung nach würde ich das nicht erwarten.
Notfall-/Erstbehandlung inkl. verbinden und Röntegenbilder sollte wohl ausreichend sein.
Will aber nicht aussschließen das es da noch irgendwo einen Fallsstrick geben könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von renegade2k):
Um das ganze noch etwas genauer auszudrücken:
Der Unfall fand an einem Samstag statt.
Notdürftige Behandlung hat im ersten KH stattgefunden. Inkl 6-maligem röntgen (da die bilder angeblich immer wieder unscharf waren) und verbinden. Die Röntgenbilder habe ich übrigens auch nie erhalten.


Zitat:
Nachdem ich dort notdürftig behandelt und in ein Wartezimmer gesetzt wurde, habe ich das Krankenhaus nach etwas über 40 Minuten Wartezeit (blutend) verlassen


Aha. Du verlässt also mitten während/zwischen der Behandlung das Krankenhaus und wunderst dich dann noch, warum du die Röntgenbilder nicht bekommen hast. Notdürftig verbunden haben sie dich wahrscheinlich nur deshalb, damit sie einen richtigen Verband nicht aufwändig abmachen müssen, falls es was zum nähen oder so gegeben hätte.

Zitat (von Harry van Sell):
Will aber nicht ausschließen das es da noch irgendwo einen Fallstrick geben könnte.


Wie eine abgebrochene Behandlung ohne seine Daten aufgenommen zu haben, zum Beispiel?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, heute mit der KV telefoniert. Den RTW bezahlen die, wenn ich eine Ärztliche Verfügung vorlegen kann.
Die ist entsprechend aus offensichtlichen Gründen nicht vorhanden.
Habe die Situation aber auch so der KV geschildern und die meinen, ich soll mich nochmal mit dem KH zusammen schließen und nachträglich um die Verfügung bitten. Ich vermute aber mal stark, dass ich die nicht kriegen werde (???), da mich ja kein Arzt, sondern "nur" Pfleger behandelt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von renegade2k):
Erst jetzt tauchen alle Beiträge sichtbar für mich auf.
Das ist bei mir genauso wenn ich nicht eingeloggt bin. Alles seit dem letzten mal einloggen ist dann für mich nicht sichtbar. Ich denke, das ist ein Fehler hier im Forum.



Zitat (von renegade2k):
Ich vermute aber mal stark, dass ich die nicht kriegen werde (???), da mich ja kein Arzt, sondern "nur" Pfleger behandelt haben.
Ich fürchte, da liegst du richtig, denn du scheinst dem KH ja gar nicht bekannt zu sein.
Zitat (von renegade2k):
Am folgenden Tag habe ich mich im ersten KH gemeldet und wollte meine Krankenversichertenkarte nachreichen. Dabei hieß es am Telefon in etwa "wir wissen gar nicht, wer sie sind".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von renegade2k):
Ich vermute aber mal stark, dass ich die nicht kriegen werde (???), da mich ja kein Arzt, sondern "nur" Pfleger behandelt haben.
.

Außer der Notfallversorgung ist also nichts gelaufen. Ich wüsste nicht, wie man dann in Richtung "aus medizinischen Gründen notwendiger Transport" argumentieren will.

Das ein RTW kein Taxiersatz ist, wurde ja schon in der Antwort 5 gesagt.

Und da Dich auch nur Pfleger notfallmäßig versorgt haben, wurde in dem Krankenhaus vermutlich noch nicht einmal ein Fall angelegt. Dass jetzt noch ein Arzt, der dich bisher nicht gesehen hat die Transportnotwendigkeit mit einem RTW bestätigt, halte ich für unwahrscheinlich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, jetzt aber wiederum nochmal ganz blöd gefragt (und ja, auch diesmal, weil ich es einfach nicht besser weiß ;) ):

Den RTW hatte ein Passant angerufen. Ich war gleich vor Ort dagegen (weil ich natürlich im Schock nicht gesehen habe, wie ich selbst aussehe (Platzwunde am Kopf, verletzter Rücken, auf gescheuerter Unterarm, blutende Knie).
Und auch als der RTW eintraf sagte ich von sich aus, ich schaffe es selbst zum Arzt zu kommen. Die meinten aber von ihrer Seite aus, dass es schon nach ernsten Verletzungen aussieht und die mich "erst mal mitnehmen".
Ist nicht genau damit die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen?

-- Editiert von renegade2k am 10.01.2017 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Jaein, die Notwendigkeit wäre nachgewiesen, wenn danach eine Behandlung stattgefunden hätte.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die wird elektronisch ausgelesen. Wäre mir neu, das man die telefonisch "nachreichen" kann.


Japp, geht Problemlos. Angabe der Versicherung langt vollkommen aus um den Fall mit der KK abzurechnen. Nicht mal die Versicherungsnummer ist nötig.

Bringt dem TE aber auch nichts, da das Krankenhaus ja gar keinen Fall angelegt hat.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein kleines Update:
Nach ewigem Hin und Her habe ich nun tatsächlich eine Art Bericht von meiner Behandlung aus dem KH erhalten.
Dort steht allerdings a) dass ich ohne Fremdverschulden gefallen bin (was halt einfach falsch ist, da es ein Unfall war) und b) dass ich untersucht, beraten, behandelt wurde und man mir Medikamente mitgegeben hat. Darunter eine UNterschrift vom Assistenzarzt.

Das ist ja eine Frechheit!

Man hat die wunde gesäubert, desinfiziert und verbunden. Das steht auch genauso drin. Aber darüber hinaus werden noch diverse andere Untersuchungen aufgeführt, die nie stattgefunden haben.
Punkt a) werde ich auf jeden Fall in einem separaten Schreiben an meine KV meinerseits klarstellen.
Sollte ich Punkt b) auch anfechten oder es einfach auf sich beruhen lassen?

-- Editiert von renegade2k am 17.01.2017 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Es könnte unklug sein, der KK zu melden, das man dann doch keine Behandlung hatte ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Was für Behandlungen stehen den drauf die nicht stattfanden?

In deiner Position hast du Wahl zwischen, Behandlung bestreiten und Krankenwagen selbst zahlen oder es dabei belassen...

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
renegade2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt endlich das "Schlusswort" zu der Sache.
Ein Schrieben von der KV, in dem es heißt, ich müsste pauschal 10€ für den Einsatz dazu zahlen.
Puh ... Nochmal davon gekommen.
Danke nochmal an alle

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die üblichen 10 EUR, da kann man sich nicht beschweren.

Danke für die Rückmeldung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen