Rechnung für GMX - TopMail Account

27. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)
Rechnung für GMX - TopMail Account

Hallo,

ich habe soeben eine Rechnung in Höhe von 29,94 € von GMX bekommen für den TopMail Account, den ich aber niemals wissentlich beauftragt/bestellt habe. Bisher verwendete ich seit Jahren den kostenlosen FreeMail Account.

Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass es sich hier wohl um Abzocke von GMX handelt und man mit einem irrtümlichen Klick bereits dafür anmeldet.

Ich habe bereits eine E-Mail mit dem folgenden Inhalt an GMX und 1&1 gesendet:

quote:<hr size=1 noshade>Anfechtung Ihrer Rechnung Nr. xxx vom 27.02.2014 E-Mail-Konto: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das GMX TopMail-Leistungspaket. Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB . Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB , überraschende Klausel). Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07 .

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden: Siehe dazu: http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009. Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

Hilfsweise erkläre ich den Widerruf des Vertrags. Die Widerrufsfrist hat erst zum Beginn des Ihrer Meinung nach kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses begonnen, daher erfolgt der Widerruf nicht verfristet.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
<hr size=1 noshade>


Das habe ich von einem anderen Internet-Beitrag kopiert.

Muss ich sonst noch etwas tun? Ich möchte die Rechnung nicht bezahlen, da ich es nie wollte bzw. auch nie nutzen werde/genutzt habe.

Vielen Dank im Voraus.
Mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst sollten Sie die Seite, über die Sie den Testzugang gebucht hatten sowie die AGB zum Anmeldedatum dokumentieren.

Ferner sollten Sie das Schreiben kürzen (Hinweis auf ergangene Urteile sind überflüssig) und von einem Bekannten, der notfalls als Zeuge dienen kann, per Einschreiben / Rückschein an Ihre Vertragspartner schicken.

Viele Grüße

Nervin

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17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Nervin,

was heißt dokumentieren? Ich habe mit Erhalt der Rechnung überhaupt erst erfahren, dass ich diesen TopMail Account habe (verwende normalerweise Outlook und logge mich nur selten in GMX online ein).

Habe nun in mehreren Foren gelesen, dass man einfach nicht zahlen soll. Auch falls Mahnungen oder Inkasso-Büro-Briefe kommen sollten. Meine Bankverbindung haben sie nämlich nicht. Ist dies korrekt? Können Sie mir überhaupt was anhaben wenn ich mich einfach nicht melde?

Oder soll ich diesen, von der Verbraucherzentrale aufgesetzten, Brief via Einschreiben an GMX schicken?
http://www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf

-- Editiert fb384763-53 am 27.02.2014 19:22

95x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

Sie haben sicherlich irgendwann einmal einen (vermeintlich) kostenfreien Account bestellt. Wurde bei der Anmeldung deutlich erwähnt, dass dieser Account in einen kostenpflichtigen Account übergeht? Wurde auf diesen Preis hingewiesen?

Dokumentieren heisst in diesem Zusammenhang das Anfertigen eines Screenshoots von der Anmeldemaske sowie das Abspeichern der AGB.

Falls Sie nicht in erforderlicher Weise auf die Zahlungspflicht und auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen worden sind, besteht m.E. keine Zahlungspflicht (wichtig: Sie dürfen dann den Premium-Account nicht nutzen).

Auf einfache E-Mails oder Schreiben müssen Sie in diesem Fall nicht reagieren. Falls aber einen Mahnbescheid (vom Gericht) eintrifft, müssen Sie zwingend fristgerecht reagieren.

Für das Vorliegen eines gültigen Vertrages ist natürlich der Dienstleister zuständig.

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verfahren Sie wie in meinem vorigem Beitrag beschrieben.

Eine formlose und sachliche Mitteilung an eine Verbraucherzentrale schadet nicht.

Viele Grüße

Nervin

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16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Sie haben sicherlich irgendwann einmal einen (vermeintlich) kostenfreien Account bestellt. Wurde bei der Anmeldung deutlich erwähnt, dass dieser Account in einen kostenpflichtigen Account übergeht? Wurde auf diesen Preis hingewiesen?


Kein Wissen über GMX-Konto...

Wenn man sich bei GMX auf das Freemail-Konto einloggt kommt regelmäßig die Anfrage ob man nicht das Topmail-Konto möchte. Es steht wirklich sehr groß und gut erkenntlich da und zur Bestätigung klickt man auf KAUFEN
Da immer noch sehr viele Menschen einfach mal schnell klicken anstatt zu lesen hat man dann ein kostenloses Test-Abo welches automatisch zu einem regulären Abo wird wenn man dieses nicht rechtzeitig kündigt.
Ich bin sicher es kommen auch entsprechende Bestätigungsmails von GMX die die Personen natürlich auch nicht lesen weil sie denken es wäre die übliche Werbung von GMX.

Wenn man dies nicht möchte sollte man beim einloggen, dass doch sehr klein gehaltene "nein, weiter zum Postfach" anklicken.

Wessen Fehler war jetzt der Abschluß dieses Topmail-Kontos?
Unwissenheit bzw. solche Fahrlässigkeit schützt meiner Meinung nicht vor Strafe...

Kleine Hexe

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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FoxOnFire
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo fb384763-53,
ich bin jetzt in der selben Situation. Wie ist es ausgegangen bei Dir? Wie haben die auf dein Schreiben reagiert?

lg

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30x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo,

reagiert haben sie nicht darauf, aber mein E-Mail-Konto nach ein paar Wochen gesperrt.

Also auf jeden Fall nicht zahlen und schnell dein E-Mail-Konto umziehen auf eine neue Adresse.

Im schlimmsten Fall kommen Briefe von angeblichen Inkassobüros o.ä., aber auf keinen Fall zahlen, am besten garnicht antworten. Im allerschlimmsten Fall kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, den du widerrufen musst , danach wirst du nichts mehr hören. Ganz einfach weil GMX weiß das sie damit vor Gericht nicht durchkommen würden.

Bei mir kamen allerdings keinerlei Briefe, nur mein Konto wurde gesperrt. Also meine im ersten Post genannte Mail kannst du ruhig auch hinschicken.

Bin jetzt bei googlemail, da gibts so einen Quatsch nicht. Web.de ist übrigens der selbe Mist wie GMX.

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7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wer sich unsicher ist, investiert die 10€ und geht zur Verbraucherzentrale. Die haben hundertfach (positive) Erfahrung mit GMX/Web.de

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
istdochwurscht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Sitze nun auch im selben Boot!

Ist es bei Dir auch gut ausgegangen Foxonfire?

Viele Grüße....und ich schreib dann mal... ;-)


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32x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
da_mich2406
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Bei mir hat GMX (1&1) es ebenfalls probiert. Habe das angebliche Abo heute sofort gekündigt und dort angerufen. Die Frau am Telefon meinte erst das ich es zahlen müsste und als ich ihr damit gedroht habe meinen 1&1 Internetvertrag zu kündigen hat Sie die Forderung auf Eis gelegt. Sie meinte ich bekomme jetzt keine weiteren Aufforderungen mehr das ich das zahlen müsste. Mal sehen ob es stimmt aber zahlen werde ich so und so nicht da es Betrug ist !!!! Es ist schon ein Armutszeugnis für 1&1 wenn man bei google "GMX topmail" eingibt und man anschließend von Betrugsvorwürfen nur so überschwemmt wird. Habe ebenfalls sofort eine neue Emailadresse bei einem anderen Anbieter erstellt und alles auf die neue Adresse überschrieben. Ich hoffe über 1&1 wird mal eine schöne "Fass ohne Boden" Reportage im TV ausgestrahlt.
Hier ein kurzer Nachtrag: BR hat darüber schon eine Reportage gebracht.

https://www.youtube.com/watch?v=ubBkhjPBwyw

-- Editiert von da_mich2406 am 22.01.2016 22:28

8x Hilfreiche Antwort

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