Rechnung bezahlen oder nicht

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechnung bezahlen oder nicht

Hallo,
ich hatte eine Firma zur Rohrverstopfungsbeseitung beauftragt, diese wurde auch am vermieteten Objekt durchgeführt.
Hierfür musste jedoch eine Rückstauklappe, die gegen hochdrückendes Kanalwasser sichert, aufgeschnitten werden, auch kein Problem.
Nur nach der Beseitigung der Verstopfung wurde genau auf dieses Problem mit der Offenen Rückstauklappe nicht hingewiesen und am nächsten Tag war der Keller vollgelaufen, die Feuerwehr war da und hat das Wasser abgepumpt.
Habe dann selber die Klappe provisorisch abgesichert.

Der Handwerker war bei Reklamation da und hat vor Zeugen eingestanden das dass beseitigen der Rückstauklappe hätte mir bescheid gegeben werden sollen, was nicht der fall war.

Er schickte daraufhin einen reduzierte Rechnung, worauf ich nicht antwortete und nun , paar Monate später schickt er wieder die Rechnung mit Zahlungserinnerung zzgl. Mahngebühren.

Was ist zu tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Was ist zu tun?

Spontan hätte ich mal gesagt "Rechnung bezahlen".



Was wäre denn das Ziel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Da ja die Kosten die durch den Wasserschaden entstanden sind, Feuerwehr ect. Gleich hoch sind wie die Rechnung des Handwerkes, dachte ich sind wir quitt.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Da ja die Kosten die durch den Wasserschaden entstanden sind, Feuerwehr ect. Gleich hoch sind wie die Rechnung des Handwerkes, dachte ich sind wir quitt.


Da fehlt etwas - die Erklärung der Aufrechnung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Da ja die Kosten die durch den Wasserschaden entstanden sind, Feuerwehr ect. Gleich hoch sind wie die Rechnung des Handwerkes, dachte ich sind wir quitt.

Hat man denn die Forderung nach Schadenersatz dem Handwerker mitgeteilt?

Sollte man eventuell mal per Brief mit Zustellnachen machen, inklusive der Kopien der Rechnungen. Und die Verrechnung mit der noch offenen Rechnung erklären.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

In der Regel haben Handwerker für sowas eine Versicherung.

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