Rechnung bekommen ohne eine Auftragsbestätigung

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brogge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bekommen ohne eine Auftragsbestätigung

Hallo ich habe gestern eine Rechnung bekommen von einem Filmunternehmen für die Bearbeitung von Etiketten und Verpackung eines Produktes das ich gerade am entwickeln bin. Meine Freundin hat dort bis Ende 2016 gearbeitet und in dieser Zeit mir dabei geholfen die Sachen zu entwerfen. Wir haben das Teilweise daheim gemacht und nach ihrer Arbeitszeit in ihrem Büro. Jetzt ist sie nicht mehr dort angestellt und 2 Tage später bekommen wir ins unserem Auslandsurblaub die Rechnung geschickt im Wert 2380€. Ich hab allerdings niemals eine Auftragsbestätigung verschickt oder sonst irgendwie eine Mail an die Firma geschickt.

Was kann ich in diesem Fall tun? Anwalt einschalten der das Gespräch suchen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Und deine Freundin hat damit Arbeitsmaterial verwendet, hat zudem ohne Erlaubnis konkurrierende Tätigkeiten aufgenommen außerhalb der Arbeitszeit.
Dumm gelaufen würde ich sagen.

Denn da kann es noch andere Nummern geben, zum Nachteil der Freundin.

Ob die Rechnungshöhe angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, kenne mich da nicht aus. Auf jeden Fall würde ich vom Gefühl her abwägen, was das insgesamt für einen Ärger bedeuten könnte. Eines ist mal klar: Das, was du hier beschreibst klingt nicht nach einem einfachen privaten Hobbyfilmchen, was man unentgeltlich an Freunde verteilt, oder? Wenn du einen kommerziellen Hintergrund mit deinem Produkt verfolgst, kann es wie gesagt vielleicht besser sein, einzulenken.

Ob ein Anwalt etwas erreicht, beispielsweise eine Reduzierung, weiß ich nicht. Den Anwalt müsstest du aber genauso bezahlen und dann ist fragwürdig, wie viel du dir dann unter dem Strich sparst.

Was ich meine: Vielleicht kommst du aus der Nummer raus (da nichts beauftragt usw.) und dann hat womöglich deine Freundin auch im Nachhinein arbeitsrechtliche Folgen zu verantworten. Willst du das? Ist euch klar, was das auch ggf. finanziell bedeutet für euch beide?

Etwas anderes wäre es, wenn die Freundin dir ausschließlich zuhause geholfen hätte und keine Arbeitsmaterialien verwendet worden wären.

Was ggf. für die Einschaltung eines Anwalts spricht ist, dass man nicht nur den Betrag vielleicht senkt, sondern auch weitere Folgen für die Freundin verhindert, also eine vernünftige komplette Vereinbarung hinbekommt.

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2017 20:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Brogge):
Ich hab allerdings niemals eine Auftragsbestätigung verschickt oder sonst irgendwie eine Mail an die Firma geschickt.

Na und?
Offenbar hat man fremde Sachen ohne entsprechend Vergütung genutzt.



Zitat (von mepeisen):
und dann hat womöglich deine Freundin auch im Nachhinein arbeitsrechtliche Folgen zu verantworten.

Man sollte auch berücksichtigen, das es da eine strafrechtliche Relevanz geben kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Brogge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Vielen dank für die Antworten.

Zitat (von pan2):
Verstehe ich nicht? Du sprichst hier von Auftragbestätigung, hast du den von der Firma ein Angebot (o.ä.) angefordert das eventuell als Auftrag interpretiert wurde.


Nein ein Angebot hab ich nie eingefordert. Hatte auch sonst nie Kontakt mit denen.

Die Rechnug ging an mich für das entwerfen eines Logos und Etiketten und eines Design für Verpackungen. Mehr ist nicht aufgelistet. Weder stunden oder sonst noch was.

Es waren nur Ideen die wir hatten. Es wird auch nie kommerziell benutzt oder verkauft. Sie hat auch dort nur den PC benutzt für die Sachen. Was meines Wissens auch kein Problem war den PC für private Dinge zu nutzen. Da hatten die vorher nie ein proplem mit.

Das fing alles an als Sie dort nicht mehr arbeiten wollte weil das Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar war. Ihr Volontariatsvertag von 18 Monaten lief einfach aus. Sie hat fängt jetzt wo anders an.

Ich vermute die Rechnung ging mehr an Sie als gegen mich. Weil Sie die Rechnung auch bekommen hat. Ich könnte da noch weiter ausholen warum die das gemacht haben aber das sind alles nur Vermutungen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Was meines Wissens auch kein Problem war den PC für private Dinge zu nutzen

Das muss dem Arbeitgeber aber nicht gefallen und er muss es auch nicht dulden, wenn PCs für private Dinge benutzt werden.

Zitat:
Es wird auch nie kommerziell benutzt oder verkauft

Das ist am Ende des Tages womöglich irrelevant. Es war offenbar geplant, ein kommerzielles Produkt zu erstellen.

Ich weiß nicht, hier spielen wie gesagt viele Dinge zusammen. Vor allem auch das Arbeitsrechtliche. Wenn sie keine explizite Erlaubnis hat, Arbeitsmaterialien auch privat zu nutzen, darf sie das nicht. Das sollte sie übrigens auch für die zukünftige Arbeitsstelle lernen.

Wenn die Privatnutzung vorher problemlos geduldet wurde, hat man ein Argument, was gegen die Rechnung spricht. Ich jedenfalls würde mich als Laie nicht so weit aus dem Fenster lehnen, irgendeine Tendenz oder Empfehlung auszusprechen. Ich würde ggf. lieber zu einem Anwalt gehen und mich mal beraten lassen.

Ging die Rechnung auch namentlich an die Freundin oder wie muss man sich das vorstellen? Dieselbe Rechnung doppelt eintreiben zu wollen, wäre Unfug. Entweder wird argumentiert, dass du was in Auftrag gegeben hast, dann kann die Rechnung aber nur an dich adressiert sein oder es wird behauptet, die Freundin schulde Arbeitslohn bzw. Schadensersatz. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Beides zusammen geht nicht.

-- Editiert von mepeisen am 05.01.2017 08:26

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Brogge):
Sie hat auch dort nur den PC benutzt für die Sachen.

Vermutlich auch die Software?
Eventuell noch etwas aus den Bilddatenbanken heruntergeladen?



Zitat (von Brogge):
Was meines Wissens auch kein Problem war den PC für private Dinge zu nutzen. Da hatten die vorher nie ein proplem mit.

Das könnte man wie beweisen?



Zitat (von Brogge):
2 Tage später bekommen wir ins unserem Auslandsurblaub die Rechnung geschickt im Wert 2380€.

Woher keinen die eure Urlaubs-Anschrift? Oder per E-Mail?
An wen war die Rechung adressiert?
War die Rechnung irgendwie aufgegliedert?
Welche Posten werden dann da überhaupt gefordert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Das könnte man wie beweisen?

Vor allem: Wie kann man beweisen, dass sie überhaupt davon wussten...

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