Rechnung bei Privatverkauf ausstellen?

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
n2430
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bei Privatverkauf ausstellen?

Hallo,

bei einem Ebay-Privatverkauf muss ich auf Verlangen gemäß § 368 BGB eine Quittung ausstellen.

Meine Frage: Kann ich als Privatperson eine Rechnung (ohne MwSt) ausstellen, oder sollte ich das aus irgendwelchen Gründen lieber lassen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Natürlich kann jeder für seinen privaten Verkauf eine Rechnung ausstellen. Diese darf aber auf gar keinen Fall MWSt enthalten. Einfach nur Artikel, Betrag und fertig.

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#2
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Halt, zwischen Rechnung und Quittung gibt es einen Unterschied!

Auf Rechnungen ist die MwSt. ausgewiesen und man muß Einkommenssteuer abführen.
Das dürfen nur Gewerbetreibende!

Eine Quittung ist wie ein Beleg über die Summe, die gezahlt wurde bzw. eine Verkaufsbestätigung.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

sweeney: das ist nicht richtig!
Jedermann, ob privat oder Gewerbetreibender darf Rechnungen ausstellen, siehe jpj61.
Und es ist überhaupt nicht sicher, ob Einkommensteuer gezahlt werden muß, das hängt von vielen anderen Faktoren ab.
Eine Quittung ist keine Verkaufsbestätigung (was ist eigentlich eine Verkaufsbestätigung?) sondern lediglich eine Empfangsbestätigung über irgendetwas.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
n2430
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...daher meine Frage, denn eine eindeutige Antwort konnte ich mir auch nicht zusammengooglen. Vielleicht ist es hilfreich zu wissen, wie und wo die Rechnungsstellung gesetzlich geregelt ist. Ich werde mich mal drauf einlassen und hoffe die Steuerfahndung ist gnädig :-)

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#5
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Da bin ich wohl auf dem komplett falschen Dampfer.

Bevor ich ein Gewerbe angemeldet habe, hatte ich schon Aufträge und erkundigte mich beim Steuerberater, ob ich die Rechnungen auf das Datum nach der Gewerbeanmeldung legen muss oder diese privat schreiben kann und sie bei der privaten Steuererklärung angeben muss.
Mir wurde erklärt, daß Rechnungen nur von Gewerbetreibenden ausgestellt werden dürfen. Wenn man als Privatperson dennoch eine schreibt, wird das automatisch von Finanzamt als gewerbetreibend gewertet.

Kannst Du mir irgendwelche Quellen nennen, damit ich Argumente für meinen Steuerberater habe?

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#6
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Jetzt habe ich etwas gefunden.......

"Rechnung" ist demnach ein Oberbegriff für z.B. "Kaufvertrag", den man ja auch privat abschließen kann.

http://www.steuerlex.de/guener-schweitzer/lexika.html?id=206&i=&lexikon=S&no_body=


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#7
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Sweeney hat Einkommensteuer mit MWST verwechselt. Der Gewerbetreibende Rechnungsschreibende muß MWST ausweisen und diese gleichzeitig ans Finanzamt abführen. Der Privatmann DARF KEINE Mwst angeben, aber auf jeden Fall eine Rechnung schreiben. Das ist Fakt. Wenn Du trotzdem Zweifel hast, kannst Du beim Finanzamt anrufen. Die können das bestätigen. Ich habe mir diese Info, als ich sie brauchte, auch vom Finanzamt geholt.

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#8
 Von 
n2430
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beiträge!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ist doch gaaaanz einfach und vor allem Simpel ... ;) :

Rechnung liegt vor dem Zahlungsvorgang ,ist demzufolge eine Zahlungsaufforderung .

Eine Quittung erfolgt nach dem Zahlungsvorgang , ist demzufolge ein Zahlungsbeleg.

Dieses gilt sowohl für den nicht Gewerbetreibenden wie für den Gewerbetreibenden .
Steueliche Relevanz kann das ganze sowohl bei Einkommenssteuer als auch bei Gewerbesteuer wie Umsatzsteuer finden .

Eine Rechnung kann durch Zusatz zb . "dankend erhalten etc. " oder in Verbindung mit dem Kontoauszug zum Zahlungsbeleg werden , demzufolge auch eine Quittung sein.

Dies gilt wiederum völlig unabhängig davon ob man den Vorgang nun in Form von Rechnung und Quittung dokumentiert oder es unterläßt .

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#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, so ist es, endlich hat psst es ausführlich korrekt beschrieben!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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