hallo,
ich habe im mai 2002 eine Reise
gemacht und die rechnung im april 2002 bar beglichen.
als ich die unterlagen nach ca. 1 1/2 weggeforfen habe, habe ich bemerkt, dass damals eine differenz in der rechnung war, aber den vorgang als erledigt abgetan.
jetzt, nach über zwei jahren schickt mir das reisebüro plötzlich eine mahnung, ist das noch rechtens?
verjährt eine forderung irgendwann?
l.g.
marie
Rechnung aus 2002
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt m.W. 3 Jahre. Die Forderung des Rsb. ist also m.E. rechtmäßig. Wenn Sie ZUVIEL gezahlt hätten, würden Sie das Geld doch auch wiederhaben wollen - oder?
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Absolut richtig, in der Regel gelten 3 Jahre, also ist hier zu zahlen. Ich möchte nur noch den Tipp geben, alle Unterlagen, auch als Privatmann dementsprechend lange aufzubewahren. Tut man das nicht, ist das eigenes Verschulden, wenn man Tatsachen und die Darstellung des Sachverhaltes des Gegeners mangels Unterlagen nicht widerlegen kann. Für manche Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) gilt sogar eine 10-Jährige Verwahrungspflicht.
Gerade wenn einem selbst schon Unstimmigkeiten auffallen, sollte man die Unterlagen keineswegs vorzeitig vernichten.
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