Rechnung aus 2002

1. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
marie007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung aus 2002

hallo,

ich habe im mai 2002 eine Reise gemacht und die rechnung im april 2002 bar beglichen.


als ich die unterlagen nach ca. 1 1/2 weggeforfen habe, habe ich bemerkt, dass damals eine differenz in der rechnung war, aber den vorgang als erledigt abgetan.

jetzt, nach über zwei jahren schickt mir das reisebüro plötzlich eine mahnung, ist das noch rechtens?

verjährt eine forderung irgendwann?

l.g.
marie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt m.W. 3 Jahre. Die Forderung des Rsb. ist also m.E. rechtmäßig. Wenn Sie ZUVIEL gezahlt hätten, würden Sie das Geld doch auch wiederhaben wollen - oder?
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
Weiß nix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Absolut richtig, in der Regel gelten 3 Jahre, also ist hier zu zahlen. Ich möchte nur noch den Tipp geben, alle Unterlagen, auch als Privatmann dementsprechend lange aufzubewahren. Tut man das nicht, ist das eigenes Verschulden, wenn man Tatsachen und die Darstellung des Sachverhaltes des Gegeners mangels Unterlagen nicht widerlegen kann. Für manche Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) gilt sogar eine 10-Jährige Verwahrungspflicht.
Gerade wenn einem selbst schon Unstimmigkeiten auffallen, sollte man die Unterlagen keineswegs vorzeitig vernichten.

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