Hallo, ich bin im Einzelhandel als Verkäufer tätig und zeichne Privat viel.
Eine Zahnarztpraxis hat mich gefragt ob ich für die das ganze Behandlungszimmer mit Airbrush gestallte und ich würde
dafür 950 Euro bekommen.
Da ich Privatperson bin und einen normalen Job habe, wollte ich diese gerne als Privatrechnung schreiben.
Leider verlang nun diese Praxis das ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstelle.
Ich muss ehrlich sagen das ich keine Ahnung habe aber auch nichts falsches machen will.
Wie gehe ich hier vor?
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Aktion und Rechnung. Ich mache sowas sonst nie.
-- Editier von Mbek am 29.05.2017 22:52
Rechnung an Firma als Privatperson und Arbeitnehmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Eine Rechnung darfst Du ausstellen, allerdings ohne Umsatzsteuer.
Und ob Du eine Rechnung über 950€ ohne Umsatzsteuer ausstellt oder eine Rechnung über 950€ zzgl. 180,50€ USt. sollte der Praxis eigentlich egal sein.
Oder ist die Praxis der Auffassung, dass die 950€ bereits einschl. USt. sind? Dann müsstest Du eine Rechnung über 798,30€ ohne USt. ausstellen.
Die Zahnarztpraxis gehört zu einer großen Kette. Diese wollen wohl eine Umsatzsteuer auf der Rechnung stehen haben, sonst bekomme ich kein Geld.
ich bin halt Privatperson und mache das nur 1x, mehr möchte ich es auch nicht mache. Ich habe nicht vor das als Gewerbe zu machen da mein Arbeitgeber mir eine Nebentätigkeit verbietet.
Nun habe ich diese Dienstleistung aber schon erledigt. ich würde ja die Steuer sofort bezahlen, so ist es nicht.
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Zitat:ich bin halt Privatperson und mache das nur 1x
Teile das der Praxis mit und erklär ihnen, dass sie die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht geltend machen dürfen.
Die Praxis schreibt selber Rechnungen ohne Umsatzsteuer - Mit Hinweis auf §4 Abs. 14 UStG
.
Nun schreibt man an diese an Rechnung mit Hinweis auf §19 UStG
.
Sollen die sich mit ihrer Steuerkanzlei auseinandersetzen. Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen, ohne dass diese als Vorsteuer geltend gemacht werden darf, hilft beiden nicht.
Vielleicht haben die Raffzähne ja auch ein angeschlossenes Labor und fertigen Zahnersatz und begehren daher den Steuerausweis?!
Warum sollten die vermutlich am Existenzmininum kauernden Zahnärzte sonst unbedingt einen Steuerausweis wollen? Ist es wirklich nur Unwissenheit oder Gier? Gier frisst bekanntlich Hirn!
Die Steuer, die Sie - zu Unrecht - ausweisen würden, müssten Sie selbstverständlich ans FA abführen. Umgekehrt dürfte die Praxis jedoch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Beides würde vermutlich rauskommen, daher sollten Sie dem FA eine etwaige ausgewiesene UST nicht verschweigen!
Vielleicht sind Sie mit 800 EUR netto ohne USt ja einverstanden. Für Sie ändert sich dadurch nichts.
Sollten die Praxisinhaber das nicht akzeptieren oder verstehen, sollten Sie die Personen ihre Räume selbst anmalen lassen!
Zitat:Teile das der Praxis mit und erklär ihnen, dass sie die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht geltend machen dürfen.
Wer in seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, muss sie auch an das Finanzamt abführen und zwar auch dann, wenn der Kunde die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Zitat:Diese wollen wohl eine Umsatzsteuer auf der Rechnung stehen haben, sonst bekomme ich kein Geld.
Das ist einfach nur Unsinn. Die Praxis hat nichts davon, dass Du die Umsatzsteuer ausweist. Das ist für die Praxis nur ein durchlaufender Posten.
Letztlich geht es aber darum, was der vereinbarte Nettopreis ist, 950€ oder 798€. Vielleicht ist die Praxis der Auffassung, dass die 950€ einschl. USt. sind. Dann müsste sie effektiv nur 798€ bezahlen, da sie sich die übrigen 152€ vom FA erstatten lassen können. Wenn Du dann aber eine Rechnung über 798€ ohne USt. ausstellst, dann kommt das für die Praxis auf das Gleiche heraus.
Also die Praxis lehnt die Zahlung an eine Privatperson ab da ich keine Firma bin.
Ist die Leistung schon erbracht?
ZitatIst die Leistung schon erbracht? :
ZitatNun habe ich diese Dienstleistung aber schon erledigt. :
Hast Du irgendwas schriftliches zum Auftrag? Ansonsten ist den Ausführungen von hh (wie eigentlich immer) nichts mehr hinzuzufügen.
Also:
Rechnung schreiben, ohne USt (798 oder 950, kommt halt drauf an).
Frist setzen, nach Ablauf Mahnbescheid erlassen ...
ZitatAlso die Praxis lehnt die Zahlung an eine Privatperson ab da ich keine Firma bin. :
Das ist kein Argument.
Rechnung schreiben über 950 EUR (ich weiß gar nicht, wieso hier irgendwer auf die Idee kommt, es wäre weniger vereinbart).
Darauf den Hinweis auf §19 UStG , und fertig.
Zahlungsfrist 30 Tage (genaues Datum reinschreiben), anschließend Mahnbescheid beantragen.
Wieso will hier (fast) jeder einen Hinweis auf §19 UStG auf dem Beleg anbringen? Es fehlt doch bereits an der ust-lichen Unternehmereigenschaft an sich (Nachhaltigkeit, A2.3 Abs.5 UStAE)! Selbst eine ausgewiesene USt würde nicht zum VoSt-Abzug berechtigen, da nicht "von einem Unternehmer" (§15 Abs.1 Nr.1 Satz 1 UStG ) ausgeführt wurde!ZitatDarauf den Hinweis auf :§19 UStG und fertig
taxpert
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