Rechnung als Student ohne Gewerbeanmeldung

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Rechnung als Student ohne Gewerbeanmeldung

Hallo,

erstmal ein dickes Lob eine echt beeindruckende Plattform hier. So doch nun zu meiner Frage. Ich bin Student im Informatikbereich und möchte mir ein wenig Geld dazu verdienen. Ich habe mehrere Anfragen von verschiedenen Firmen und wollte mich mal informieren ob ich denn als Student Rechnungen ohne Gewerbeschein austellen darf? Falls ich Rechnungen ausstellen darf bis zu welchen Betrag im Jahr darf ich dies dann tun? Muss ich dies in der Steuererklärung erwähnen? Falls ja in welcher Form. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
und möchte mir ein wenig Geld dazu verdienen.

Mit was denn genau?

Einmalig oder regelmäßig?

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Nicht regelmäßig. Bis jetzt wäre es eine einmalige Rechnung, die sich auf 400€ beläuft. Da ich Bafög erhalte, darf ich ja im Jahr nicht mehr als 4000€ erwerben. Wenn ich jetzt Rechnungen das ganze Jahr über in Höhe von 4000€ stellen würde, bräuchte ich dazu einen Gewerbeschein?

Achja und besten Dank für die Antwort.

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Für eine einmalige Sache benötigt man in der Regel keine Gewerbeanmeldung.

Es kommt halt ganz darauf an was man macht, da viele Tätigkeiten eine Melde-/Zulassungpflicht erfordern.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Arbeit beläuft sich momentan nur auf Blockbeiträge schreiben. Hat also von daher weniger mit einer Programmierthematik zu tun. Also beim Beiträge verfassen handelt es sich ja um eine kreative Tätigkeit, kann man diese nicht eh freiberuflich ausführen? Würde es denn Probleme geben, wenn ich mehrere Rechnungen ohne Gewerbeschein ich einer Gesamthöhe von 4000€ ausstelle?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen) erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1.
Kurz gesagt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Ob du in den Katalogberuf des Journalisten oder Schriftstellers fallen könntest müsste man genau prüfen.


Im allgemeinen geht man von Freiberuflichkeit aus wenn die Tätigkeit:
- selbständig und nicht weisungsgebunden erfolgt
- eine höhere Bildung erfordert , eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
- keinen Handel oder Massenproduktion darstellt
- die eigene Arbeitsleistung und nicht den Kapitaleinsatz im Vordergrund stehen lässt




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn Du ganz sicher sein willst,
frage direkt dem Gewerbeamt und Finanzamt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du bekommst für die einmalige Lieferung eines Blockeintrags 4000 Euro. Wohl kaum. Daher sieht das nach eine angestellten Tätigkeit über einen längeren Zeitraum aus.

Thema Scheinselbständigkeit.

Außerdem ist es keine "einmalige" Tätigkeit, nur weil die nur eine Rechnung schreibst

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trittbrettfahrer
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 12x hilfreich)

Du darfst nicht mehr als 17500 Euro im Jahr verdienen, keine Mehrwertsteuer ausschreiben, keine Steuervergünstigungen erhalten, eine kleine Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) abgeben, einen Gewerbeschein, beim Rathaus deines Vertrauens für zwischen 10 und 45 Euros beantragen, nicht für Unternehmen jeglicher Art arbeiten, wenn du dir ein nach §19 Kleinunternehmerregelung Gewerbeschein holst.

Freiberufliche Tätigkeit müsste im Katalog angegeben sein, um einer Prüfung durch das Finanzamt zu entkommen und das Jährlich. Blogschreiben, wäre in diesem Fall journalistische Tätigkeit, was in den Katalog passt. Da du aber keinen Steuerberater brauchst, würde ich die Entscheidung einfach abwarten. Wenn du mehr als 50000 im letzten Jahr an Einkommen jeglicher Art hattest, erlischt deine vergünstigung und du musst dir eine Gesellschaft anmelden und dich der Gewerbesteuer unterordnen.

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"Die Unschuld gibt´s nicht das zweite Mal! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das ist aber bunt gemischt und teils falsch erklärt.

1. Verdienen darfst du soviel du willst
2. Du kannst die Kleinunternehmerregung bezüglich der MWST wählen. Dabei bist du von der MWST / UST befreit, kannst die aber auch nicht abziehen. Die Grenze sind die 175000€. Die Gewerbeanmeldung ist die selbe.
3. Welche Steuerbegünstigungen dabei interessant sind - keine Ahnung - ich kenn nicht eine
4. Die 50000 Euro Grenze ist auch merkwürdig und kennt ich nicht
5. Den Zwang eine Gesellschaft anzumelden gibt es nicht
6. Gewerbesteuer zahlt jeder der ein Gewerbe hat, Freiberufler nicht.

Blogschreiber kann eine freiberufliche Tätigkeit sein. wenn man journalistisch Arbeitet - Volltexten ist keine.

Es gibt tausend "Existenzsgründungsseiten" im Netz, die IHK und Volkshochschulen

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Erstmal vielen vielen Dank für die rege Beteiligung an meinem Problem. Ist schon richtig ich bekomme keine 4000€ für ein paar Blockbeiträge, da geb ich euch Recht. Die Thematik mit der Scheinselbstständigkeit würde aber meiner Meinung nach doch nur zutreffen, wenn ich die Aufträge von einem Auftraggeber bekomme oder?

Also ich denke das mit der finanziellen Grenze von 17500€ trifft auf mich ja eh nicht zu, denn ich beziehe ja Bafög und meiner Meinung nach liegt dort die Einkommensgrenze im Jahr bei 4000€. Ansonsten wird mir das beim Bafög abgezogen und das möchte ich nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Also ich denke das mit der finanziellen Grenze von 17500€ trifft auf mich ja eh nicht zu


Du schreibst Rechnungen plus MWST oder kannst dich von der MWST befreien lassen. Du kannst nicht - NICHTS - machen.

Dein Einkommen hat mit dem Umsatz nichts zu tun. Du kannst auch ne Million Umsatz machen und trotzdem nur 10 Euro verdienen.

Entweder du liest was über das Thema Steuern oder nimmst einen Steuerberater!

Dein Krankenkasse will auch was ab - Thema Familienversicherung könnte ein Problem sein !

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Also nochmal besten Dank für eure Anteilnahme. Ich hab mich jetzt noch ein wenig schlau gemacht. Also wenn man neben dem Studium in einem Angestelltenverhältnis ist, so darf man 400€ im Monat zusätzlich zum Bafög verdienen. Jegliche Einkünfte darüber werden aufs Bafög angerechnet. Also wenn ich das soweit richtig verstanden habe.
Als Freiberufler darf man aber nur 255€ zusätzlich im Monat verdienen. (§23 (1) des Bundesausbildungsfördergesetzes) Nur steht in dem Gesetz drin, dass der gesamte Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird. Soll das bedeuten, wenn ich jetzt zum Beispiel 3 Jahre studiere kann insgesamt 36*255€ verdienen.Macht insgesamt 6630€. Ich bin jetzt mittlerweile im 5 semester, habe zuvor keine zusätzlichen Einkünfte gehabt. Ich studiere jetzt ja nur noch nen gutes halbes Jahr, heisst das jetzt ich könnte die 6630€ rein theoretisch in dem halben Jahr verdienen oder bin ich auch jedem Monat an die 255€ Grenze gebunden?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Nein

Uwe

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