Rechnung als Privatperson(Schüler/Student)

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wasserpflanze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Rechnung als Privatperson(Schüler/Student)


Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Schreibnes von Rechnungen als Schüler bzw. Student.
Unzwar biete ich ab und zu Dienstleistungen online an (übersteigt im Schnitt nicht die 300€-Grenze im Monat). Meine Frage ist jetzt, ob ich eine gültige Rechnung schreiben darf. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass dies als Privatperson schon möglich ist (u.a. http://www.123recht.net/Darf-ich-als-Student-eine-Rechnung-ausstellen__f26207.html) - allerdings frage ich mich jetzt, was ich beispielsweise als Steuernummer in der Rechnung angeben muss!?

Ich wäre sehr Dankbar über eine Aufklärung der Situation;)

MfG

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16 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Welche 300-Euro-Grenze?!

Ja, Sie dürfen Rechnungen schreiben. Sie dürfen nur keine MwSt darauf ausweisen o.ä.. Zudem müssen Sie Ihr entsprechendes Einkommen versteuern. Ggf. ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, aber das ist keine Frage des Steuerrechts.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wasserpflanze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)


Okay danke erstmal für die schnelle Antwort.

300euro war die provisorische Grenze, bei der ich im Schnitt lande;)

Wenn ich nun eine Rechnung scheibren will, benötige ich ja eine Steuernummer.
Ich weiß, dass ich die biem Finanzamt bekomme, aber was ist das genau?
Sind darüber die von Ihnen genannten Steuern zu zahlen?
Und wie lange dauert es ca. von dem Zeitpunkt der beantragung bis zum Erhalt der Steuernummer?

Vielen Dank im Vorraus!


Quelle:
http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/kalkulation-recht-vertraege/so-schreiben-sie-korrekte-rechnungen.html

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die von Ihnen zu entrichtende Steuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Wenn Sie ledig und ohne Kinder sind und Ihre Jahreseinkünfte insgesamt (also einschließlich eventueller anderer nichtselbständiger Jobs) ca. 8000 EUR nicht übersteigen, fallen keine Steuern an.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wasserpflanze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)


Aber ich dürfte dennoch Rechnungen ausstellen?
Und wenn ja was muss ich als Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Wenn ich nun eine Rechnung scheibren will, benötige ich ja eine Steuernummer.


Nein, die wäre nur erforderlich, wenn MWSt. ausgewiesen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Entweder Gewerbe oder Angstellter.

Es gibt keine 300 Euro Grenze

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Melde ein Kleingewerbe beim Finanzamt an, dann bekommst du auch nach einiger Zeit eine Steuernummer. Darfst im ersten Jahr "nur" 17.500€ Umsatz machen, in den folgenden 50.000€ und musst/darfst keine MwSt. ausweisen.
Machst du die Arbeiten für eine Firma, kann diese die Rechnungen auch nicht absetzen. Die Einnahmen dadurch musst du versteuern. Bist du noch Schüler und hast kein sonstiges Einkommen, ist, wie weiter oben jemand geschrieben hat, dort die steuerfreie Grenze 8.000€. Wobei ich mich frage, warum man auf 400€ Basis nur 4800€ im Jahr verdienen darf. Also sicher bin ich mir mit den Beträgen nicht.

Frage aber noch mal direkt bei deiner zuständigen IHK oder direkt dem Finanzamt nach. Die können die unverbindlich sagen, wie viel du genau verdienen darfst und was du auf deiner Steuererklärung angibst. Wichtig ist aber, was du neben diesen Arbeiten machst. Also ob du schon Berufstätig bist oder noch Schüler.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Machst du die Arbeiten für eine Firma, kann diese die Rechnungen auch nicht absetzen.


Warum das denn nicht?

quote:
Wobei ich mich frage, warum man auf 400€ Basis nur 4800€ im Jahr verdienen darf.


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die 400€-Basis hat mit einer Selbständigkeit nichts zu tun.



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Er kann sie nicht von der Steuer abesetzen. Wird ja auch keine ausgeiwesen.

Mich wundert halt nur, dass mich jemand für 4800€ steuerfrei anstellen kann. Übe ich aber künstlerische Tätigkeiten zum Beispiel als Schüler aus, kann ich hier für 8000€ Rechnungen steuerfrei schreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Er kann sie nicht von der Steuer abesetzen. Wird ja auch keine ausgeiwesen.


Das ist kein Grund. Eine Vorsteuer kann zwar nicht geltend gemacht werden, die Ausgaben in Höhe des Rechnungsbetrages sind aber betriebliche Aufwendungen, die die Firma sehr wohl geltend machen kann.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
Wasserpflanze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)


Ah okay vielen Dank euch allen!
Jetzt weiß ich zumnidest was Sache ist.

Ja ich bin noch Schüler und aller Vorraussicht nach in 6 Monaten Student.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
dort die steuerfreie Grenze 8.000€. Wobei ich mich frage, warum man auf 400€ Basis nur 4800€ im Jahr verdienen darf.


Er kann auch auf 700 Euro steuerfrei arbeiten, jedoch wird erst mal eine Lohnsteuer abgezogen. Die man bei der Steuererklärung zurück gekommt wenn man unter den 8tsd bleibt. Es gibt aber noch Krankenversicherung,Rente und Soli.

Die private Rechnung finde ich lustig. Dann würden Schwarzarbeiterkontollen ab sofort sinnlos. Würde jeder behaupten das er ja ne private Rechnungen schreibt.
Man kann für Dienstleistungen keine Rechnung schreiben. Da ist Arbeitslohn (angestellt) oder der Lohn für eine Gewerbetreibenden/Freiberufler.

Man kann aber auch als Schwarzarbeiter Rechnungen schreiben ich würde die dann nur Selbstanzeige nennen.

K.

P.S Frag beid er IHK nach, deren Auskunft würde ich vertrauen, oder gleich beim Finanzamt

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Die private Rechnung finde ich lustig. Dann würden Schwarzarbeiterkontollen ab sofort sinnlos. Würde jeder behaupten das er ja ne private Rechnungen schreibt.


Da hast Du die bisherigen Antworten falsch verstanden. Natürlich ist der Rechnungsbetrag steuerpflichtig. Bis zu 8.000€ fällt jeodch keine Steuer an.

Unter einem Jahresumsatz von 17.500€ kann man Rechnungen ohne MWSt. ausstellen, weil man dann als Kleinunternehmer gilt. Die Formvorschriften (z.B. Angabe der Steuernummer) stehen im Umsatzsteuergesetz und gelten nur für Rechnungen, in denen eine MWSt. ausgewiesen ist.

Eine Rechung ohne MWSt. berechtigt den Rechnungsempänger zwar nicht zum Vorsteuerabzug, um Betriebsausgaben handelt es sich dabei dennoch. Da man als Austeller der Rechnung davon ausgehen muss, dass der Empfänger diese Rechnung an das Finanzamt weiterleitet, um sie als Betriebsausgaben geltend zu machen, macht es wenig Sinn, so etwas dem Finanzamt zu verschweigen.

quote:
Man kann für Dienstleistungen keine Rechnung schreiben.


Natürlich kann man das. Warum sollte das denn nicht gehen? Wenn es sich nicht um eine einmalige Dienstleistung handelt, dann ist jedoch genau genommen eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Um Schwarzarbeit handelt es sich doch nur dann, wenn man Abgaben nicht abführt, die eigentlich anfallen würden. Im konkreten Fall handelt es sich daher nicht um Schwarzarbeit, da bei den genannten Beträgen keine Steuern anfallen würden.

Der 400€-Miniob kann übrigens zusätzlich zu den 8.000€ jährlichen Grundfreibetrag ausgeübt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Natürlich kann er eine Rechnung schreiben wenn er Unternehmer ist und ein Gewerbe anmelden. Nur ohne eben nicht

quote:
Der 400€-Miniob kann übrigens zusätzlich zu den 8.000€ jährlichen Grundfreibetrag ausgeübt werden.


Wobei die 400 Euro dann mit dem restlichen Einkommen eine Summe bilden, die unter den 8000 bleiben müssen. Nicht zusätzlich.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wobei die 400 Euro dann mit dem restlichen Einkommen eine Summe bilden, die unter den 8000 bleiben müssen. Nicht zusätzlich.


Das ist falsch. Neben einem Vollzeitjob (auch bei 100.000 EUR Einkommen im Jahr) ist ein 400-Euro-Job steuerfrei möglich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Natürlich kann er eine Rechnung schreiben wenn er Unternehmer ist und ein Gewerbe anmelden. Nur ohne eben nicht


Doch, auch Privatpersonen dürfen Rechnungen ausstellen. Wo, wie und warum sollte das verboten sein?

quote:
Wobei die 400 Euro dann mit dem restlichen Einkommen eine Summe bilden, die unter den 8000 bleiben müssen. Nicht zusätzlich.


Die Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Der 400€-Job darf zusätzlich steuerfrei ausgeübt werden.

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