Rechnung 85% über mündlichem Angebot

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rainer-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung 85% über mündlichem Angebot

Hallo,
wir haben von einem Ofenbauer unseren Kachelofen repatieren lassen. Nachdem er bei uns war zum besichtigen haben wir uns dann 2 Tage später bei ihm in der Firma getroffen um alles zu besprechen. Auf unsere Frage bei welcher Summer wir dann wäre sagte er ca 3000€ inkl Material. Material wurden mit ca 1000€ veranschlagt.
So unn hatte ich ja jedesmal Frei wenn sein Geselle vor Ort war und der Chef selber kam nur 1 mal am Tag vorbei bzw jeden 2ten und hat sich alles angeschaut.
Hat seine sache vorgetragen was er alles macht und vor hat aber mit keinem Wort erwähnt das sich das ganze deutlich verteuern würde.
So heute bekamen wir die rechnung die mit 2816€ Arbeitsstunden angegeben ist und dann eine 2 Rechnung für das Material das mit sage und schreibe 2757€ festgesetzt wurde.
Ist das ganze denn rechtens das er sein Angebot um 85% überschreiten kann ohne mir davon zu berichten denn dann hätte ich einige arbeiten untersagt.

Danke Euch im voraus.

Mfg Rainer

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12 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das ganze denn rechtens das er sein Angebot um 85% überschreiten kann <hr size=1 noshade>

In welcher Form liegt das Angebot denn vor?
War es ein verbindliches Angebot, ein unverbindliches/frei­blei­bendes Angebot, ein Angebot unter Vorbehalt oder mit Vorbehalten?

Wann und wie wurde das Angebot angenommen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Rainer-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag,
nach dem er zur Besichtigung bei uns vor Ort war haben wir uns dann 3 Tage später bei ihm in der Firma getroffen und alles besprochen.
Auf Anfrage meiner Lewbensgefährting was alles zusammen kosten würde mit was man rechnen muss sagte er 3000€
Er war ja des öfteren bei uns auf der Baustelle um sich umzusehen aber hat nie mit einem Wort erwähnt das es um das doppelte teuerer wird.
Sein geselle sagte auch zu mir mal an einem Tag "sie haben ja einen Festpreis ausgemacht"

Mfg

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Sein geselle sagte auch zu mir mal an einem Tag "sie haben ja einen Festpreis ausgemacht"

Zweifelhaft ob der Geselle überhaupt solche Aussagen tätigen konnte, oder er hat das eben nur aus Schutzbehauptung für seine längere Arbeit verwendet.
quote:
Auf Anfrage meiner Lewbensgefährting was alles zusammen kosten würde mit was man rechnen muss sagte er 3000€

Sehr schwammig, als keine schriftliches Angebot oder Kostenschätzung?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rainer-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja aber mündliche Verträge und Angebote sind ja auch bindend und er muss doch sicher auf den wesentlich höheren Kostenaufwand hinweisen und kann nicht machen was er will.
Schließlich hat er ja in dem fall auch keine schriftlichen Auftrag von mir habe ja auch nichts unterschrieben.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Ja aber mündliche Verträge und Angebote sind ja auch bindend

Nun es gibt die Vertragsfreiheit, jedoch ist man genau danach in der Situation, das eine Partei meint es sei ein Verbindliches Angebot, die andere Seite eben auf eine Schätzung ganz unverbindlich verweist.
Es ist zum einen mal schwammig das sich ein Handwerker auf einen mündlichen Auftrag einlässt, auf der anderen Seite auch das der Verbraucher hier einen Auftrag erteilt.
Nun kann man versuchen und mit dem Auftragnehmer verhandeln, das der Geselle eben die Meinung vertrat es handle sich um einen Festpreis und deshalb unter Umständen bewusst ein wenig Zeit geschunden hat, hilft in vielen Fällen, ist aber keine Garantie.
Sollte keine Einigung kommen, müssen halt beide Seiten sich vor Gericht treffen, und eben derer welcher die bessere Argumentation hat, wird hier Punkten.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Handwerker könnte sich darauf zurpckziehen das es eine Schätzung der Mindestkosten war und eben kein Angebot.


Allerdings würde ich mir auch mal die Stunden nachweisen und aufschlüsseln und die einzelen Rechungsposten detailiert aufschlüsseln lassen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

fraglich ist hier nicht, ob das Angebot zutreffend war. Fraglich ist, ob die Rechnung aufgrund der erbrachten Leistung überteuert ist.

Hierzu können Sie die Schlichtungsstelle des Handwerks anrufen.

Sie können auch ein Gutachten in Auftrag geben, aber bitte nur an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Analog meiner Vorautoren: Sie haben eine Leistung beauftragt, die erbracht wurde. Was im einzelnen gesprochen wurde und wie das zu werten ist, wäre letztendlich der gerichtlichen Prüfung überlassen.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rainer-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun dann wird man sich vor Gericht sehen. Denn es wurde um den ofeneinsatz eine Mauer errichtet die der Chef nicht mit mircabgesprochen hat oder auch im inneren Züge zugemacht bei den man mir nichts geagt hat wieso und ob ich das mag und bei keinem der beiden Sachen wurde ich gefragt ob ich das mag oder das es über den besprochenen Betrag hinaus geht. Denke er muss mir sowie schon mitteilen.
Naja Rechtsschutz will auch was zu tun haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Denn es wurde um den ofeneinsatz eine Mauer errichtet die der Chef nicht mit mircabgesprochen hat oder auch im inneren Züge zugemacht bei den man mir nichts geagt hat wieso und ob ich das mag und bei keinem der beiden Sachen wurde ich gefragt ob ich das mag oder das es über den besprochenen Betrag hinaus geht.


Nun es war wohl wie es dem ersten Post zu entnehmen ein Auftrag vorhanden:
quote:
wir haben von einem Ofenbauer unseren Kachelofen repatieren lassen.

Also war der Ofen defekt, und der Auftrag lautete nach bisheriger Erkenntnis, in einen funktionsfähigen und sicheren Zustand zu bringen.
Das ist ein Werkvertrag und der Handwerker muss eine fachlich richtige Reparatur abliefern. Also brauchte er nicht die notwendigen Schritte noch absprechen, das Endprodukt für das er auch haften muss, war ja klar.
Solche Meinungsverschiedenheiten sind ja keine Seltenheit, ein Fahrzeughalter stellt sein Auto vor die Werkstatt und erteilt pauschal den Auftrag, "Auto zum TÜV vorbereiten, und vorfahren".

Somit ist dem Handwerker eben der Auftrag erteilt worden, im Rahmen des Auftrages, die Reparatur fachlich nach anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften instand zu setzen.

quote:
Fraglich ist, ob die Rechnung aufgrund der erbrachten Leistung überteuert ist.

Genau das dürfte der einzige Ansatz sein, wurden ortsübliche Stundenverrechnungsätze zum Ansatz gebracht?

Und wie schon erwähnt, die Handwerkskammern / Innungen bieten für den Kunden auch ohne Kosten, eine Überprüfung der Rechnung an.
Und sollte etwas nicht stimmen, haben die auch Schlichtungsstellen.

quote:
Naja Rechtsschutz will auch was zu tun haben.

Kommt an, ob die hier überhaupt eine Deckungszusage erteilen.
Man sollte sich nicht voreilig in was verrennen, welches nachher nach hinten losgehen kann.
Sollte man vor Gericht dann den kürzeren ziehen, wird sich der Handwerker auf keinen Kompromiss mehr einlassen und auf seine Forderung bestehen.
Reden und verhandeln hilft manchmal mehr.



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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rainer-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Jas der auftrag wurde erteilt den Kachelofeneinsatz zu raparieren/instandsetzen da die Haube gebrochen war und die eine wand in der Küche zu zu mauern. mehr nicht.
die mauer um den Ofeneinsatz war vorher nicht da und hätte auch jetzt nicht hin gemußt schließlich ist der ofen so wie er war vom vorbesitzer so 16jahre betrieben worden. also kein auftrag für diese mauer von uns erteilt worden und mit mir auch nicht abgesprochen.
Eine werkstatt kann ja auch nicht aus nem beauftragem Ölwechsel nen zahnriemenwechsel einfach mit machen weils ihnen besser gefällt und sie der meinung sind es ist sinnvoll.


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann kommt es darauf an, was genau zur Ausführung des Auftrages nach den anerkannten Regeln der Technik notwendig gewesen wäre.
Das wird nur ein Fachmann beurteilen können.



quote:<hr size=1 noshade>Eine werkstatt kann ja auch nicht aus nem beauftragem Ölwechsel nen zahnriemenwechsel einfach mit machen weils ihnen besser gefällt und sie der meinung sind es ist sinnvoll. <hr size=1 noshade>

Doch, gerade dort passiert das häufig. Einfach weil die Kunden zu ungenau formulieren (z.B. das berühmet-berüchtigte "Bitte TÜV-tausglich-machen").

Wenn ich also sage "Schau mal nach dem Motor, der macht so komisch, bring das in Ordnung", kann im Extremfalle sogar ein Motortausch dabei heraus kommen ... oder nur das nachspannen eine Spannrolle.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
die mauer um den Ofeneinsatz war vorher nicht da und hätte auch jetzt nicht hin gemußt schließlich ist der ofen so wie er war vom vorbesitzer so 16jahre betrieben worden. also kein auftrag für diese mauer von uns erteilt worden und mit mir auch nicht abgesprochen.

Da kann der Grund liegen, es hat sich die Feuerstättenverordnung die letzten 16 Jahre geändert.
Je nach Bundesland kann es sein, das heute jeder Ofen nachgerüstet werden muss (bis auf Ausnahmen ).

Man sollte hier die Bewertung des nötigen Umfanges eher dem Fachmann überlassen, bzw. die Innungen können auch hier Auskünfte geben.
Somit musste der Ofenbauer eben vermutlich die geänderten Vorschriften bei einem Auftrag "Reparieren" eben beachten, wenn er das nicht gemacht hätte, beim nächsten Besuch des Kaminkehrer wäre die Feuerstätte stillgelegt.




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-- Editiert 0815Frager am 09.12.2014 07:50

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