Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 
Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 17/17
cri vom 01.06.2000   |   1500068 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der Unterhaltsanspruch wegen sonstiger Gründe

Wegen sonstiger schwerwiegender Gründe sind Sie nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und haben deshalb einen Anspruch auf Unterhaltszahlung gegen Ihren finanzkräftigeren ehemaligen Partner. Durch diese Regelung sollte die Möglichkeit offen gehalten werden, im Einzelfall einen Unterhaltsanspruch zuzugestehen, auch wenn keiner der normierten Gründe einschlägig ist.

Schwerwiegend sind die Gründe, wenn sie in irgendeiner Weise mit den normierten Gründen vergleichbar sind.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges


123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94167
beantwortete Fragen
31
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
M.B.A. Fachanwalt Hermann Kulzer
Kulzer
Schwerpunkte: Maklerrecht, Mediation, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Insolvenzrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal