Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 
Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 15/17
cri vom 01.06.2000   |   1500083 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der ergänzende Unterhaltsanspruch - Der Aufstockungsunterhalt

Sie gehen nach der Scheidung einer Erwerbstätigkeit nach, nur reicht das dadurch verdiente Geld nicht für Ihren gesamten Unterhalt. Ist Ihr ehemaliger Ehepartner finanzkräftiger als Sie selber, besteht der Anspruch auf Unterstützung durch diesen.

Beispiel: Sie sind während Ihrer Ehe einer Beschäftigung nachgegangen und arbeiten auch jetzt noch dort. Reichte früher das Geld, um in einem Zwei-Personen-Haushalt gut leben zu können, wachsen Ihnen nun die Kosten Ihres eigenen Haushalts über den Kopf. 

Die Höhe der Aufstockung berechnet sich anhand der ehelichen Lebensverhältnisse. Sie sollen so weiterleben können wie zur Zeit Ihrer Ehe. Mittlerweile hat sich diesbezüglich eine pauschalisierte Berechnung durchgesetzt: von dem Einkommensunterschied der ehemaligen Ehepartner bekommt der weniger Verdienende 3/7. 


In seiner Entscheidung vom 13. Juni 2001 hat der BGH die Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts geändert. Zukünftig steht dem nach der Scheidung erwerbstätigen Ehegatten mehr Unterhalt zu.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges


123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94178
beantwortete Fragen
27
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Michael Mink
Mink
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Fachanwalt Familienrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Pers. Direktanfrage
Telefonberatung
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal