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Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 13/17
cri vom 01.06.2000   |   1500091 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der Unterhaltanspruch wegen Krankheit

Erlaubt Ihnen Ihr Gesundheitszustand nicht, einer Arbeit nachzugehen, haben Sie einen Unterhaltsspruch gegen Ihren früheren Ehepartner. Hierbei ist auf den Zeitpunkt der Ehe abzustellen: nachfolgende Erkrankungen bleiben unberücksichtigt.

Im Einzelfall kann auch Drogensucht oder Vergleichbares einen Arbeitsausfall im Sinne dieses Unterhaltsanspruches begründen. Dies nur dann, wenn der von der Sucht Betroffene alles tut, davon loszukommen.

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Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
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