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Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 12/17
cri vom 01.06.2000   |   1500070 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der Unterhaltsanspruch wegen hohen Alters

Sind Sie nach der Scheidung wegen hohen Alters nicht mehr in der Lage, in das Arbeitsleben einzusteigen, können Sie von Ihrem ehemaligen Partner Unterhalt verlangen. Eine feste Altersgrenze gibt es allerdings nicht, vielmehr ist der Einzelfall entscheidend. 

Wichtige Kriterien sind Ihr Ausbildungsstand, die Arbeitsmarktlage oder die Dauer Ihrer Abstinenz von der Berufstätigkeit.

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Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
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Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
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Nils-Jasper Schuler
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