Real Solution droht mit Anwalt und Klagverfahren

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Perle1055
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Real Solution droht mit Anwalt und Klagverfahren

Hallo,

ich habe heute eine Email bekommen:

Wir haben Ihre an unsere Auftraggeberin geleisteten Zahlungen geprüft. Die Beträge wurden dort zunächst mit anderen offenen Rechnungen verrechnet. Demnach konnte für die an uns übergebene Rechnung nur ein Teilbetrag von EUR 32,52 angerechnet werden.

Der Vorgang ist daher noch nicht erledigt.

Wir bitten Sie, den Restbetrag von EUR 155,11 bis zum 12.09.2017 zu überweisen. Zahlen Sie nicht, werden wir unser Rechtsanwaltsbüro mit der Einleitung des Klageverfahrens beauftragen


Ich habe den ausstehenden Betrag schon längst an die Auftragstellerin bezahlt, Diese haben mir das bestätigt und sogar gesagt, das ich ein Guthaben über ca 30 Euro haette. Auch habe ich ein Mahnbescheid diesbezüglich widersprochen innerhalb der Frist.

Meine Frage ist, wie ich mich nun verhalten soll. Für mich ist das alles erledigt und woher die hohe Summe von 155,11 EURO kommen ist mir ein Rätzel.

Gruß

Perle

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den ausstehenden Betrag schon längst an die Auftragstellerin bezahlt,


Was wurde im Verwendungszweck für diese Zahlung angegeben?

Zitat:
Diese haben mir das bestätigt und sogar gesagt, das ich ein Guthaben über ca 30 Euro haette.


Liegt das schriftlich vor?

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#2
 Von 
Perle1055
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Ich habe den ausstehenden Betrag schon längst an die Auftragstellerin bezahlt,


Was wurde im Verwendungszweck für diese Zahlung angegeben?

Die Kundennummer hatte ich angegeben

Zitat:
Diese haben mir das bestätigt und sogar gesagt, das ich ein Guthaben über ca 30 Euro haette.


Liegt das schriftlich vor?


Und ich habe gerade einen Kontoauszug angefordert. Diese Information hatte ich telefonisch bekommen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich abwarten, bis du die schriftliche Bestätigung hast.

Im Moment musst du ohnehin nichts tun. Der Ball liegt bei denen.

Es wäre extrem peinlich, wenn das Inkasso klagt und du dann die schriftliche Bestätigung vorlegst, dass du sogar ein Guthaben hast anstatt irgendwelcher Schulden.

-- Editiert von mepeisen am 30.08.2017 12:41

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Perle1055
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich habe nun ein Bestätigung bekommen, dass mein Konto derzeit ausgeglichen ist und keine offene Forderung besteht.

Soll ich nun einfach abwarten und bei Einschaltung der Anwätin, dann diese Emailbestätigung als Nachweis vorbingen?

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Perle1055):
Wir haben Ihre an unsere Auftraggeberin geleisteten Zahlungen geprüft. Die Beträge wurden dort zunächst mit anderen offenen Rechnungen verrechnet. Demnach konnte für die an uns übergebene Rechnung nur ein Teilbetrag von EUR 32,52 angerechnet werden.
Zitat:
So ich habe nun ein Bestätigung bekommen, dass mein Konto derzeit ausgeglichen ist und keine offene Forderung besteht.


Schließt das explizit diese Rechnung, von der die Rede ist, mit ein?! Bei vielen Unternehmen ist es üblich, nach Abgabe ans Inkasso die Forderung auszubuchen, so dass das Konto tatsächlich als ausgeglichen erscheint. Daher wäre ein Kontoauszug, der alle Rechnungen sowie alle Zahlungen enthält, besser als diese Bestätigung, da du damit prüfen kannst, ob das wirklich bezahlt und nicht nur umgebucht wurde.

Andererseits, wenn sie dir das schon bestätigen...

Da du dem Mahnbescheid bereits widersprochen hast, würde ich an deiner Stelle erst mal abwarten, was die Gegenseite unternimmt. Falls die Anwältin schreibt, du möchtest bitte den Widerspruch zurücknehmen, würde ich das auf keinen Fall tun und auch sonst nicht mehr auf Schreiben von ihr oder dem Inkasso reagieren. Das ist nämlich üblicherweise ein untrügliches Zeichen dafür, dass die keine Klage erheben wollen.

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#6
 Von 
Perle1055
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun da ich alles an den Auftraggeber überwiesen habe und kein Guthaben habe. Heisst das, dass die ja die Rechnung nicht ausgebucht haben. Ansonsten hätten die ja dann ein Guthaben und ich könnte dies mir ja auszahlen lassen.

Ich warte mal ab was passiert. Der Widerspruch bleibt bestehen.

Danke für die Tips und Ratschläge

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