Real Inkasso: Vollstreckungsbescheid

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
chirocee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Real Inkasso: Vollstreckungsbescheid

Hallo zusammen,
vor ca. 3 Wochen bekam ein Freund von mir zum ersten Mal Post von der Real. Aufgrund eines Vertrages mit Debitel würden noch ca. 1.900 Euros von 2008 bis heute zu zahlen sein. Nur ein Vertrag kam nie zu Stande!!! Zur Aufklärung bat ich schriftlich um entsprechende Unterlagen.Was kam war lediglich ein sehr schlecht kopierter Vollstreckungsbescheid. Was nehmen diese Inkassos sich eigentlich raus? Woher nehmen die solche Fakebriefe? Die Antwort auf den VB wird natürlich von mir dementsprechend massiv ausfallen! Ich halte euch auf dem laufenden.
L.G.



-- Editiert von Moderator am 13.12.2016 15:17

-- Thema wurde verschoben am 13.12.2016 15:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von chirocee):
Die Antwort auf den VB wird natürlich von mir dementsprechend massiv ausfallen!

Nun, eventuell sollte man bezüglich des VB erst mal nachforschen bevor man sich da blamiert ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
chirocee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Harry,
In diesem Fall ist ein Nachforschen nicht erforderlich. Mein Freund war nie Kunde der Debitel. Und trotzdem bat ich schriftlich (Einschreiben/Rückschein) um Zusendung der üblichen Unterlagen (Paragraph 11a RDG). Frist 14 Tage. Nach Ablauf folgt eine Beschwerde an das Aufsichtsgericht. Bin ja mal gespannt wie die Antwort ausfällt!
Ist ja wohl ne Frechheit von Real unbescholtene Bürger auf so ne krumme Tour rein legen zu wollen.
Melde mich nochmal nach Erhalt einer Antwort.
L.G.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Nun, wenn ein VB im Umlauf ist, der auf Namen und (ehemalige) Anschrift des Freundes lautet, dann sollt er schon mal nachforschen und zwar beim zuständigen Amtsgericht.
Denn mittels VB hat der Gläubiger das Recht jederzeit zu pfänden (Konto, Arbeitslohn, Aktien, ...).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Mein Freund war nie Kunde der Debitel.


Diese Erkenntnis ändert an der Wirksamkeit des Vollstreckungsbescheids exakt gar nichts. Will man den aus der Welt schaffen, braucht man schon stichhaltige Gründe.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von chirocee):
In diesem Fall ist ein Nachforschen nicht erforderlich. Mein Freund war nie Kunde der Debitel. Und trotzdem bat ich schriftlich (Einschreiben/Rückschein) um Zusendung der üblichen Unterlagen (Paragraph 11a RDG). Frist 14 Tage.


Wenn ein Vollstreckungsbescheid existiert und die Forderungen damit tituliert sind, hat das Inkasso mit der Zusendung der Kopie desselben bereits alle notwendigen Unterlagen (von einer aktuellen Forderungsaufstellung mal abgesehen) zugesendet.

Die Frist von 14 Tagen läuft jetzt für deinen Freund ab. Innerhalb dieser Frist nach erstmaliger Kenntniserlangung des Titels hat dein Freund Zeit, bei Formfehlern dagegen vorzugehen.

Ist die Adresse auf dem Vollstreckungsbescheid zu erkennen? Hat dein Freund damals bzw. jemals dort gewohnt? Wenn nicht, würde ich mir an seiner Stelle umgehend eine erweiterte Meldeauskunft besorgen und dann ans Mahngericht einen Widerspruch per Einwurf-Einschreiben senden und darin die Aufhebung des Vollstreckungsbescheids wegen der falschen Zustellung beantragen (§700 Abs. 6 ZPO ).

Falls die Adresse stimmt, sollte dein Freund sich meiner Meinung nach mal fragen, wieso er nie einen Mahnbescheid und diesen Vollstreckungsbescheid bekam.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Falls die Adresse stimmt, sollte dein Freund sich meiner Meinung nach mal fragen, wieso er nie einen Mahnbescheid und diesen Vollstreckungsbescheid bekam.


Abschriften der Zustellprotokolle beim Mahngericht beantragen.

Falls die Frist nicht sowieso schon verstrichen ist.

-- Editiert von Xipolis am 13.12.2016 16:52

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