Real Inkasso GmbH (Base-Handyvertrag)

3. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
MBatke2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Real Inkasso GmbH (Base-Handyvertrag)

Hallo,

hoffentlich kann mir jemand helfen, da ich mich mittlerweile belästigt fühle.

Zum Verständnis hier die komplette Geschichte:

- März 2014 wurde der BASE-Vertrag zum Laufzeitende (Dezember 2014) fristgerecht gekündigt (leider nicht per Einschreiben, sondern mittels einfachen Brief)

- Letzte Rechnung von Base am 21.11.2014 erhalten. Die höhe der Rechnung war 144,99€ da ich ein paar Monate im Verzug war.

- Am 24.11.2014 habe ich an BASE geschrieben, dass die offene Summe noch im Laufe der Woche überwiesen wird. (Nachweis nicht verfügbar, da dies direkt über den Online-Kundenservice von BASE stattgefunden hat; eine Reaktion von BASE ist ausgeblieben)

- Am 27.11.2014 wurde der Rechnungsbetrag von 144,99€ überwiesen. (Buchungs- und Wertstellungstag lt. Kontoauszug) <- heute habe ich erfahren diese Summe ging am 02.12.2014 bei Base ein (zu diesem Schreiben später noch mehr)

- Am 01.12.2014 erhielt ich eine außerordentliche Kündigung von Base aufgrund meines Zahlungsverzuges.

- Am 03.12.2014 erhalte ich ein Schreiben von der Real-Inkasso: Meiner Meinung nach war die Einschaltung eine Inkasso-Unternehmens nicht notwendig und somit auch nicht zulässig, da ich meine Zahlungswilligkeit dem Gläubiger mitgeteilt habe. Des Weiteren wurde die Hauptforderung von 436,67€ nicht genau aufgeschlüsselt und pauschal der 1,3-fache Gebührensatz gefordert.

- Am 10.12.2014 habe ich an das Inkasso-Unternehmen und BASE eine E-Mail geschickt. Eine Reaktion auf diese E-Mail ist von beiden Seiten ausgeblieben.

Der Text der E-Mail:
ich habe am 21.11.2014 die dritte und letzte Mahnung von Base bekommen. In diesem
Schreiben wurde ich aufgefordert den fälligen Betrag von 144,99€ innerhalb von 7 Tagen zu
überweisen. Ich habe innerhalb dieser 7 Tage eine E-Mail an Base geschrieben, dass ich das
Geld in der Woche vom 24.11-28.11 überweisen werde. Dies ist auch so geschehen.
Laut meiner Recherchen, darf ein Fall einem Inkasso-Unternehmen nur dann weitergegeben
werden, wenn eine absolute Zahlungsunwilligkeit besteht. Ich habe Base aber aufgezeigt und
begründet, dass ich Zahlungswillig bin und dies auch mittlerweile geschehen ist.
Ich werde daher an Ihre Firma kein Geld überweisen. Allerdings sind für mich noch einige
Fragen offen.
Der Betrag von 526,30€ ist definitiv zu hoch. Begründung:
Hauptforderung:
Meine letzte Rechnung weist einen Rechnungsbetrag von 144,99€ auf, hinzu kommen noch 2
Monate Grundgebühr (90€). Da der Vertrag im Dezember sowieso beendet worden wäre. Daher
stelle ich mir die Frage wie Sie auf eine Summe von 436,67€ kommen.
Mahnkosten der Auftraggeberin:
In allen bisherigen Schreiben werden lediglich 2,50€ als Mahngebühren gefordert. Auf einmal
sollen es 18,00€ sein? Selbst wenn ich noch eine Rücklastschrift mit einrechnen würde, käme
ich auf max. 5€.
Inkassokosten:
Sie fordern von mir pauschal 1,3-Gebühr. Ein Standard-Mahnschreiben als Schreiben muss als
Schreiben einfacher Art angesehen werden, daher dürfen Sie von mir nur 0,3-Gebühr verlangen.
Wie bereits oben erwähnt dürfen Sie eigentlich keine Inkassokosten verlangen, da ich
Zahlungswillig war und der Schritt zum Inkasso-Büros somit nicht hätte sein müssen/dürfen.
Diese E-Mail geht als Kopie an Base.
Ich bitte Sie mir zeitnah zu Antworten wie es nun weiter gehen wird und wer nun wie viel Geld
von mir bekommen soll. Bitte aber eine detaillierte Aufstellung aller Posten und auch die
Hauptforderung soll aufgeschlüsselt werden.
Mit freundlichen Grüßen

- Am 24.12.2014 erhalte ich ein weiteres Schreiben von Real-Inkasso mit einer Rechnung in der die Hauptforderung gestiegen ist und mein Zahlungseingang vom 27.11.2014 bestätigt wurde. Diesmal wurden Kosten (Inkassokosten, Mahnkosten, usw.) zusammengefasst ohne Angabe des Gebührensatzes.

- Am 12.02.1015 erhielt ich einen gerichtlichen Mahnbescheid, in dem wird angegeben, dass die Forderung erst am 24.01.2015 an das Inkassounternehmen übergegangen sei. Somit sehe ich die Rechnungen vom 03.12 und vom 24.12 als nichtig (evtl. sogar ein versuchter Betrug). Vor allem aber wurde mir nach dem die Forderung übergegangen ist, nicht eine einzige Rechnung geschickt, sondern sofort das Mahnverfahren eingeleitet.

Dem Mahnbescheid habe ich teilweise Widersprochen
Zum Widerspruch bzw. einzelne Posten:
- Schadensersatzansprüche sind nicht vorhanden, da der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde
- Ich widerspreche den Schadensersatzansprüchen, den Verfahrenskosten, den Nebenforderungen und den daraus resultierenden Zinsen
- Ich akzeptiere Ansprüche von Mahngebühren, Rechnungen für Oktober und November (je 45€) und den daraus resultierenden Zinsen

Der Widerspruch fand am 20.02.2015 statt.

So nun zu den Dingen warum ich belästigt fühle. Meines Erachtens nach müsste es jetzt erledigt sein bzw. zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Aber:

- am 07.05.2015 erhielt ich ein Schreiben des Inkassounternehmens, in dem ich aufgefordert wurde eine Kopier der Kündigungsbestätigung zu zusenden. Ich teilte dem Unternehmen mit, ich habe nie eine von Base bekommen.

- am 25.07.2015 erhielt ich ein Schreiben des Inkassounternehmens. Ich solle bis zum 08.08.2015 die Gründe meines Widerspruchs mitteilen und die Teilforderung von 116,31€ zahlen (dies habe ich bisher nicht gemacht, da das Verfahren ja noch läuft. Kann ich dies ohne Weiteres überweisen?) <- eine Antwort dazu wollte ich dem Inkassounternehmen morgen schreiben

- am 30.07.2015 erhielt ich ein Schreiben des Inkassounternehmen, mit der Zahlungsaufforderung von kompletten ursprünglichen Betrag 522,28€. Auf diesem Schreiben steht oben, dass der Anspruchsgrund eine abgetretene Forderung vom 07.12.2012. In der Auflistung der Posten werden die Inkassokosten bereits am 03.12.2014 berechnet.

Meine Fragen nun, wie solls nun weitergehen? Ich mein wer vor Gericht recht bekommen wird, steht in den Sternen. Was mich am meisten stört sind die unterschiedlichen Daten, an denen die Forderung abgetreten worden sei (insbesondere im letzten Schreiben der 07.12.2012 ist richtig lächerlich auch wenn es offensichtlich ein Schreibfehler ist und 2014 gemeint ist). Im Mahnbescheid wird der 24.01.2015 genannt, denke das ist auch die Grundlage die das Gericht verwenden würde. Dann Frage ich mich ob nicht sogar ein Betrugsversuch vorliegt, da ich Rechnungen und Inkassokosten bereits vor diesem Tag bekommen habe.

Meiner Meinung nach sollte ich die Summe überweisen der ich nicht widersprochen habe 116,31€ und dann dem Unternehmen die Sache ist für mich erledigt. Was denkt Ihr?

Ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge

Gruß Michael

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
- Am 27.11.2014 wurde der Rechnungsbetrag von 144,99€ überwiesen. (Buchungs- und Wertstellungstag lt. Kontoauszug) <- heute habe ich erfahren diese Summe ging am 02.12.2014 bei Base ein (zu diesem Schreiben später noch mehr)

Sofern kein Feiertag war, ging der Betrag am 28.11.2014 ein (Freitag) und nicht erst am folgenden Dienstag. Gemäß BGB darf Geld nur einen Werktag unterwegs sein. Wenn die Zahlungsfrist bis 28.11. war, war deine Überweisung somit fristwahrend.

Zitat:
Am 12.02.1015 erhielt ich einen gerichtlichen Mahnbescheid, in dem wird angegeben, dass die Forderung erst am 24.01.2015 an das Inkassounternehmen übergegangen sei. Somit sehe ich die Rechnungen vom 03.12 und vom 24.12 als nichtig (evtl. sogar ein versuchter Betrug). Vor allem aber wurde mir nach dem die Forderung übergegangen ist, nicht eine einzige Rechnung geschickt, sondern sofort das Mahnverfahren eingeleitet.

Nein, mit Betrug hat das nichts zu tun. Die Behauptung ist, dass zuvor das Inkasso nur mit der Eintreibung beauftragt war und dass das Inkasso dann am 24.1.2015 die Forderung aufgekauft hätte. Dass die Behauptung stimmt, kann man vielleicht bezweifeln, aber so hat das zunächst nichts mit Betrug zu tun.

Zitat:
Ich mein wer vor Gericht recht bekommen wird, steht in den Sternen

Korrekt, vor allem weil du die Kündigung nicht nachweisen kannst.
Allerdings waren deren fristlose Kündigung offensichtlich nicht korrekt (siehe oben) und die ganzen Folgen daraus inkl. des Versuchs, trotz deiner Kündigung weiter zu schröpfen, ebenfalls nicht.

Zitat:
Meiner Meinung nach sollte ich die Summe überweisen der ich nicht widersprochen habe 116,31€ und dann dem Unternehmen die Sache ist für mich erledigt. Was denkt Ihr?

Ich dachte, du hast längst überwiesen? Welche 116,31€ sollen denn noch offen sein?

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#2
 Von 
MBatke2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Die vom Widerspruch. Ich habe einen Teilwiderspruch gemacht und die anerkannte Schuld nicht überwiesen, da das Verfahren ja schwebend ist.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du auf dem Mahnbescheid nur einen Teilwiderspruch gemacht hast, solltest du den unstrittigen Teil sofort überweisen, zweckgebunden und danach vom Inkasso den Titel zurückfordern. Die können den unstrittigen Teil sonst pfänden. Da läuft auch kein Verfahren mehr über den unstrittigen Teil.

Davon abgesehen kapiere ich nicht, wieso du einen Teilwiderspruch gemacht hast.

-- Editiert von mepeisen am 03.08.2015 16:55

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von MBatke2):
Die vom Widerspruch. Ich habe einen Teilwiderspruch gemacht und die anerkannte Schuld nicht überwiesen, da das Verfahren ja schwebend ist.
Unstrittige Forderungen sind zu zahlen. Die Begründung ist voll unlogisch.
Es gibt noch weitere Ungereimtheiten. Anfang Dez. Gutschrift einer Forderung und dann noch 2 Monate offen, obwohl Vertragsende Dezember? Keine Handysperre gehabt? Dann sind natürlich die Monatsgebühren voll zu zahlen an Base direkt. Wegen den blödsinnigen Inkassoabzockpreisen können die nicht vor Gericht ziehen. Wohl aber wegen offenen Posten und Du zahlst den Spaß!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Sofern kein Feiertag war, ging der Betrag am 28.11.2014 ein (Freitag) und nicht erst am folgenden Dienstag. Gemäß BGB darf Geld nur einen Werktag unterwegs sein. Wenn die Zahlungsfrist bis 28.11. war, war deine Überweisung somit fristwahrend.


1.) Welcher Paragraph?

2.) Ist es völliger Blödsinn, dass Überweisungen, die per SEPA (IBAN und ggf. BIC) getätigt werden, am nächsten Tag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden! Das SEPA-Verfahren mag Auslandsüberweisungen vereinfachen und beschleunigen, hat auf Inlandsüberweisungen jedoch überhaupt keine Auswirkungen.
Es kommt immer darauf an wie (gut) Banken miteinander kommunizieren. Das weiß ich, weil meine Mutter bei der Sparkasse und meine Cousine bei der Volksbank arbeitet. Überweisungen zwischen dieses beiden Banken haben vor dem SEPA-VERFAHREN drei Werktage (Samstag ist für die Banken kein Werktag) gedauert und tun es auch jetzt mit SEPA.
Selbst bei Überweisungen zwischen den verschiedenen Sparkassen dauert es mindestens zwei Tage, bis die Überweisung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
Es liegt aber nicht nur daran, wie die Banken untereinander kommunizieren, sondern auch daran, wie (oft) sie täglich buchen.
Die HASPA bucht beispielsweise nur Mo. - Fr. zwischen 10:00 - 17:00 Uhr.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
1.) Welcher Paragraph?

Die Frage ist ernst gemeint? §675s BGB .
Und bevor du von solchen völligen Blödsinn redest, informiere dich nochmal. Und ja, das gilt grundsätzlich auch für Inlands-Überweisungen.

Wenn die Banken deiner Mutter und Schwester wirklich nach wie vor so arbeiten, verstoßen sie gegen Gesetze und machen sich ggf. schadensersatzpflichtig. So einfach ist das. Im übrigen kenne ich die beteiligten Rechenzentren und was du erzählst ist Quatsch. Schon seit Jahren gibt es dort diese mehrtägigen Fristen nicht mehr.

Zitat:
Die HASPA bucht beispielsweise nur Mo. - Fr. zwischen 10:00 - 17:00 Uhr.

Dann würde man aber, wenn man nach 17 Uhr beispielsweise im Online-Banking etwas überweist, auch zwingend die Wertstellung des eigenen Kontos erst mit Valuta des Folgetages geschehen. Das ist auch vollkommen OK. Hier gab es aber die Valuta auf dem eigenen Konto mit 27. (Donnerstag) und damit darf das Geld nur einen Werktag/Bankarbeitstag unterwegs sein. Das wäre dann der 28. gewesen (Freitag).

P.S.: Vielleicht solltet ihr in eurem Inkasso-Laden mal aufwachen, dass man mit diesem Argument, das Geld kam zu spät rein, wissentlich lügt und betrügt, weil das Gegenteil sich jederzeit beweisen lässt. Vielleicht solltest du deine Obrigkeit mal darauf aufmerksam machen, dass sie euch Blödsinn in den Schulungen erzählt. Oft genug gibt es bei Inkassos ja den Trick, dass man Geld einfach viel später verbucht als es reinkam.

-- Editiert von mepeisen am 04.08.2015 07:30

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und bevor du von solchen völligen Blödsinn redest, informiere dich nochmal. Und ja, das gilt grundsätzlich auch für Inlands-Überweisungen.

Wenn die Banken deiner Mutter und Schwester wirklich nach wie vor so arbeiten, verstoßen sie gegen Gesetze und machen sich ggf. schadensersatzpflichtig. So einfach ist das. Im übrigen kenne ich die beteiligten Rechenzentren und was du erzählst ist Quatsch. Schon seit Jahren gibt es dort diese mehrtägigen Fristen nicht mehr.


Fakt und an Hand der Kontoauszüge beider Parteien ist, dass ein Schuldner (Postbankkonto) nach Ablauf der Zahlungsfrist aus der Mahnung aber vor unserer Beauftragung eine Überweisung am 02.06.2015 tätigte (Buchung 02.06.2015 / Werterstellung 02.06.2015) und das Geld bei unserer Auftraggeberin (Konto bei der Deutschen Bank) erst am 05.06.2015 (Buchung 05.06.2015 / Werterstellung 05.06.2015) - übrigens zwei Tage nach unserer Beauftragung - dem Konto unserer Auftraggeberin gutgeschrieben worden ist.


Zitat (von mepeisen):
P.S.: Vielleicht solltet ihr in eurem Inkasso-Laden mal aufwachen, dass man mit diesem Argument, das Geld kam zu spät rein, wissentlich lügt und betrügt, weil das Gegenteil sich jederzeit beweisen lässt. Vielleicht solltest du deine Obrigkeit mal darauf aufmerksam machen, dass sie euch Blödsinn in den Schulungen erzählt. Oft genug gibt es bei Inkassos ja den Trick, dass man Geld einfach viel später verbucht als es reinkam.


Das hat nichts mit meinem Arbeitgeber oder etwaigen Schulungen zu tun. Mein Kommentar beruht auf dem obigen Sachverhalt und auf Grund der Tatsachen, die mir meine Mutter und meine Cousine berichtet haben.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann verstößt eine der beteiligten Banken gegen das Gesetz und macht sich schadensersatzpflichtig, mindestens wegen Zinsen. So einfach ist das.
Vor Gericht kann man sich als Schuldner problemlos auf das BGB berufen. Alles andere muss das Inkasso dann mit der Bank klären.

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