Reaktivierung Limited - was tun, wenn die Limited zwangsgelöscht ist?

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Das Companies House in Cardiff (englisches Handelsregister für England und Wales) löscht zwangsweise eine Limited, wenn eine der notwendigen Erklärungen zur Gesellschaft nicht fristgerecht eingereicht wird.

Die Erklärungen sind:

Hans-Jochen Boehncke
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
  • Annual Return- die jährliche Angabe von Dirktor, Gesellschafter, Secretary mit Name und Anschrift
  • Der Annual Account- der Jahresabschluss der Gesellschaft.

Seit 2009 findet die Zwangslöschung insbesondere und deutlich vermehrt statt, wenn der Jahresabschluss nicht eingereicht ist. Die Löschung wird in der London Gazette einmalig angekündigt- nicht ganz drei Monate später ist die Limited im Companies House ausgetragen.

Rechtsfolge: Die Limited existiert nicht mehr. In der Praxis reagieren die Finanzämter sofort und zahlen u.a. Rückerstattungen nicht mehr aus, da die Gesellschaft tot ist. Betreiber von gelöschten Limiteds in Deutschland verlieren ihren Haftungsschutz.

Betroffenen bietet sich ein sicherer Weg-

die Reaktivierung der Limited:

Unter Abgabe einer Zeugenerklärung (Witness Statement) ist ein Antrag zum High Court of Justice in London zu stellen. Das Gericht terminiert genau 3 Monate nach Eingang des Antrages eine mündliche Verhandlung zur Wiederherstellung Ihrer Gesellschaft.

In dieser Zeit müssen alle versäumten Erklärungen nachgeholt werden. Ist dies der Fall, wird auch ohne Verhandlung zügig seitens der englischen Krone erklärt, dass keine Ansprüche gestellt werden. Dann weist das Gericht das Companies House an, die Gesellschaft wiederherzustellen, zu reaktivieren. Aus der Erfahrung des Unterzeichners gilt: Die Reaktivierung erfolgt immer und bedarf keiner besonders schlauen Entschuldigung für das Versäumte.

Wichtig: Die Gesellschaft gilt nach englischem Recht als nie gelöscht- damit lässt sich die Zeit zwischen Löschung und Wiederherstellung in Deutschland überstehen.

Die Kosten für die Reaktivierung inkl. eines in England zugelassenen Anwalts sollten 2.800 EURO netto nicht übersteigen. Zumeist wird für die Nachholung der Erklärungen zusätzlich etwas berechnet. Dies solle für den Annual Return einen Betrag von 70,00 EURO netto und für den Annual Account von 120,00 EURO netto nicht übersteigen.

Ergebnis: Nach ca. 4 Monaten und einem Kostenaufwand von etwa 2.800 EURO besteht die Limited wieder. Sie können weiter mit der Unternehmung tätig sein, Handelsregister, Finanzämter und Gewerbeämter nehmen Sie wieder als Kapitalgesellschaft wahr.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jochen Boehncke
Rechtsanwalt
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