quote:Aber selbstverständlich, denn für Betrug ist Vorsatz erforderlich. ("Unwissenheit" bezieht sich auf die Strafbarkeit an sich; man kann sich also nicht exkulpieren mit "ich wußte nicht, daß Betrug strafbar ist").Im übrigen geht es ja wohl hier mehr ums Zivilrecht. Wenn du dem K eine Fälschung als Original verkaufst, bist du haftbar, auch wenn du es nicht besser gewußt hast.
Ich weiß unwissenheit schützt vor Strafe nicht
quote:Das kann doch kein Mensch beurteilen, noch nicht einmal, ob es überhaupt zu einer Sanktion kommt. Es kommt darauf an, ob man dir zumindest bedingen Vorsatz nachweisen kann.Nur du weißt, wo du diese Brillen her hast, ob du schon Fälschungen erworben hast, um sie als "Original" zu verkaufen und wenn, in welchem Umfang das geschah.
was hätte ich den zu erwarten an strafe