Rauswurf bei Monteurzimmervermietung

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
mike64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Rauswurf bei Monteurzimmervermietung

Hallo
ich habe ein Monteurzimmer das von einer Firma kurzfristig gebucht wurde, um dort einen Mitarbeiter unterzubringen. Abgesprochen waren max 3 Monate. Der Mitarbeiter ist aber ein Tyrann und wohl auch psychiatrisch auffällig. Er wurde in der Firma auch fristlos gekündigt (unter Wahrung der Kündigungsfrist zum 25.Okt). Dort erscheint er nicht mehr zur Arbeit und belegt aber das Zimmer noch, das die Firma ebenfalls zum 25. gekündigt hat.
Gestern wurde mir vom Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung zugestellt, ich solle die Heizung und die Wasserversorgung wieder herstellen. Ich habe aber nicht ausgestellt. Er läßt alle Verbraucher gleichzeitig laufen, nutzt die vorhandene Heizung nicht, sondern einen stromfressenden Heizstrahler. duscht offensichtlich ausgiebig (5000 l Wasserverbrauch in 4 Wochen) und scheint nur darauf aus zu sein überall wo er ist größtmöglichen Schaden anzurichten. Resultat: Die Vorsicherung schmilzt weil die Elektroanlage überlastet ist. Die Sicherung läßt sich auch vom richterlichen Urteil nicht beeindrucken. Der angeordneten Wiederherstellung wollte ich unter Zeugen nachkommen, er war anwesend aber öffnete nicht. Laut Polizei habe ich erst mal die Anordnung zu erfüllen versucht.

Worauf ich nun raus will: Ich möchte in rauswerfen. Doch das scheint nicht so einfach. Polizeiliche Unterstützung kann ich ohne Titel nicht bekommen. Eher auch vom Gerichtvollzieher. Ein Hotelier kann offensichtlich einen Gast auf die Straße setzen, doch bei privater Vermietung von Monteurunterkünften scheinen andere Rechtsgrundlagen zu bestehen. Ich hoffe jetzt nicht, daß ich eine Räumungsklage einreichen muß und kann dann monatelang warten.
Hierzu ist wohl auch folgende Information wichtig: Er hat eine Wohnung an seinem Heimatort, ist also nicht in Not. Ebenso könnte er jederzeit in einem anderen Monteurzimmer oder in einer Pension unterkommen.

Ich hoffe entscheidende Hinweise zu bekommen, damit ich Montag zum Amtsgericht gehen kann um etwas zu erreichen und das genau so schnell wie er.

Vielen Dank vorab.

-- Editiert von mike64 am 14.10.2017 10:24

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9 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Wenn sich das zu einem Problemfall entwickelt, würde ich auf jeden Fall zügig zu einem Anwalt raten. Du hast im Gegensatz zu anderen Vermietern einen großen Vorteil. Offenbar wurde der Mietvertrag von einer Firma abgeschlossen. Steht diese tatsächlich als Mieter im Mietvertrag? Dann haftet diese vollumpfänglich für alle Schäden. Das bezieht sich sowohl auf eine verspätete Übergabe als auch Schäden durch nicht-vertragsgemäße Nutzung. Irgendwelche Aktionen wie Kündigung sind dann aber auch in der Regel gegenüber dem Mieter (sprich der Firma) zu erklären.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob die aktuelle Nutzung vertragsgemäß ist. Dazu ist schwer etwas zu sagen. Gibt es eine Pauschalmiete oder werden Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet?

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#2
 Von 
mike64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

danke für die Antwort.
Es gibt einen Tagessatz wie bei Monteurzimmern üblich.
Heute musste ich feststellen, daß er das Warmwasser permanent laufen läßt. Seit gestern sind 8000l geflossen.
Er fordert mich heraus, warum auch immer und die einstweilige Verfügung hindert mich am handeln. Klingt nach bewußter Provokation. Die Buchung kommt in der Tat von der Firma, sodaß ich mit ihm kein Mietverhältnis habe. Ich habe heute deswegen bei der Gerichtsvollzieherin hier vorgesprochen, ebenso bei der Polizei , konnte auch meinen Anwalt kurz erreichen. Zunächt mal Eil-Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Montag haben die Gerichte erst wieder auf. Bis dahin bin ich verzweifelt. Der runiniert mich und ich weiß nicht was als nächstes kommt. Nur aus irgend einem Frust, der mit mir nicht das geringste zu tun hat.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von mike64):
Heute musste ich feststellen, daß er das Warmwasser permanent laufen läßt.
Das ist ein Rechtsforum, klar. Das folgende stellt also nur meine ganz persönliche, komplett unrechtliche Meinung dar: Wenn du kannst, stell das Wasser ab. Selbst wenn er dann klagt und gewinnt, wird der Schaden vermutlich geringer sein, als wenn du das Wasser weiter laufen lässt.

PS: Das ist kein vertragsgemäßer Gebrauch mehr. Protokolliere diesen Verbrauch sorgsam. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, sich das Geld vom Mieter (Firma) wiederzuholen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Vielleicht noch ein weiterer Hinweis: Versuch die Firma möglich schnell zu kontaktieren und berichte denen, was gerade passiert. Die Firma ist dir gegenüber ja vernatwortlich und wird möglicherweise da einen erheblichen Schaden bezahlen müssen. Ob sie den je beim ehemaligen Mitarbeiter wiedersieht, steht in den Sternen. Möglicherweise setzt daher die Firma alles daran, diesen Typen schnell auf die Straße zu setzen. Und je nach Vertragsgestaltung mit dem ehemaligen Mitarbeiter hat die Firma da möglicherweise besser Karten als du.

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Nicht dass ich da die Schilderung anzweifeln will, aber könnte der hohe Wasserverbrauche nicht vielleicht auch eine technische Ursache haben? Nicht zuletzt auch weil ein derartiger Wasserverbrauch alles andere als übliches Verhalten ist.

Ich denke da zum Beispiel an eine gebrochene Warmwasserleitung, die bisher unbemerkt geblieben ist. Die einzig sinnvolle Maßnahme gegen einen solchen Schaden ist das sofortige(!) Abstellen des Wassers um weitere Schäden zu vermeiden!

(nein, ich wink hier nicht mit Zaunpfählen :) )

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die einzig sinnvolle Maßnahme gegen einen solchen Schaden ist das sofortige(!) Abstellen des Wassers um weitere Schäden zu vermeiden!

Korrekt. Das Mauerwerk kann da schwere Schäden nehmen bei so was.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
mike64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

vielen Dank für die vielen Zuschriften, das tut momentan gut

Von einem technischen Schaden sind wir zunächst auch ausgegangen und haben den Haupthahn erst mal abgestellt, also auch unser Wasser , um nach Leckagen zu suchen, dann langsam wieder mit minimalem Fluss geöffnet. Dabei stellten wir fest, daß es in den Anbau fließt. Der Mieter war anwesend, eine Leckage war nicht nachvollziehbar, Inzwischen fließt auch nichts mehr.
Es war eine eindeutige Provokation um mich zum Verstoß gegen die einstweilige Verfügung zu bewegen. Was wahrscheinlich von Vorteil ist: Ich war nicht da, mein Vater hat gehandelt und gegen den gibt es keinen Beschluß.
Die mietende Firma steht voll hinter mir, kann aber momentan auch nichts erreichen, es ist Wochenende. wir brauchen einen Eilbeschluß, ich muß mich vor Gericht absichern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Die mietende Firma sollte sich aber bewusst sein, dass ihr sämtliche Schäden und Folgekosten in Rechnung gestellt werden.

Evtl. könntest Du die Firma als Mieter mit ins Boot holen und ihr von der einstweiligen Verfügung berichten. Wenn DIE als Mieter selbst das Wasser abstellen oder abstellen lassen, dann verletzt Du Deine einstweilige Verfügung nicht.

Ansonsten hätte ich persönlich auch kein Problem gehabt auch entgegen der einstweiligen Verfügung das Wasser abzudrehen. 8000l Wasser an einem Tag ist ein eindeutiges Indiz für ein Leck und eine (fachmännische) Prüfung auf Vorhandensein eines Lecks ist nicht so kurzfristig machbar (Stichwort Schadensminderungspflicht).

Was mich aber noch etwas stutzig macht: Wie kann es sein, dass ein Hausbesetzer (der Mieter hat gekündigt und der Vermieter hat die Kündigung zum 25.10. akzeptiert) eine einstweilige Verfügung gegen den Eigentümer erlangt? Hätte diese Verfügung nicht eigentlich vom Mieter (also der Firma) ausgehen müssen?

Wäre hier nicht sogar eine sofortige Räumung (im Eilverfahren) möglich wenn der Mieter (die Firma) das Ende des Mietverhältnisses nicht anficht? Die Wohnungsüberlassung erfolgte ja nicht im Rahmen eines Mietverhältnisses sondern im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

-- Editiert von Kalanndok am 15.10.2017 00:23

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#9
 Von 
mike64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Das waren schon mal super Stichworte, danke!
Ich war gestern beim Gericht, die hatten mir gestattet zum Wochenendnotdienst zu kommen
Leider konnte ich nicht viel erreichen. Solange gegen mich die einstweilige Verfügung besteht, kann ich
keine gegen ihn erwirken. Der Richter empfahl mir mich unbedingt an die Verfügung zu halten, sonst müsse er eine Strafe verhängen. Zwischen den Zeilen war aber zu hören. Die gilt nur für mich. Wenn Dritte eigenmächtig ohne meine Weisung und Kenntnis handeln, bin ich nicht verantwortlich zu machen.
Die anmietende Firma war heute beim Gericht und versuchte eine Verfügung gegen ihn zu erreichen, insbesondere den verschwenderischen Umgang mit Wasser und Strom zu untersagen. Das ginge aber nicht wegen dem Anspruch auf Grundversorgung. Also 8000 l sind bei einem Schwimmbadbesitzer vielleicht Grundversorgung hier nicht
Und das mit einer Eilräumung sei auch nicht so einfach obwohl es hier eine Unterbringung wie im Hotel oder Pension ist. Es ist ihm ja zumutbar nach Hause zu gehen.
Ich bin mir sicher, wenn ein Spitzenanwalt mit den richtigen Worten dort vorspricht , dann ist die Räumung in diesem Fall noch am gleichen Tag möglich. Da bräuchte ich noch ein paar Tipps für die Argumentation. Ich bleibe weiter dran und nerve die Rechtspfleger damit. Ansonsten hilft nur noch ein Wörterbuch oder weiß jemand was Räumung auf russisch heißt?

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