Rauswurf aus gemeinsamer Wohnung

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sauerländer82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauswurf aus gemeinsamer Wohnung

Guten Abend,
ich wohnte mit meiner Partnerin in ihren Eltern Haus. Ohne Mietvertrag, wir haben nur die Nebenkosten bezahlt.. Meine Partnerin wollte eine Pause von unserer Beziehung. Ich sollte für ein paar Tage ausziehen. Das habe ich ihr zur liebe gemacht, mit der anmerkung das ich wenn ich gehen muss nicht weiß in wie fern ich das noch mein Zuhause sehen soll. Bin ein paar Tage zu meinen Eltern. Dann haben wir uns in der Öffentlichkeit getroffen, um zu reden. Ich habe ihr meine Problematik genannt, das ich nicht weiß wie ich das jemals mein Zuhause nennen soll. Da durch den Rauswurf viel in mir kaputtt gegangen ist. Sie soll mal bitte überlegen ob für uns nicht eine gemeinsame Wohnung mit Mietvertrag für beide besser ist. Ich würde aber auch ihr zuliebe probieren zurück zu kommen. Sie soll trotzdem mal bitte über einen Umzug nachdeken.

Nach ein paar Tagen brauchte ich Sachen aus unserer Wohnung. Ich fragte sie ob ich so dahin gehen soll und meine Sachen holen soll, oder ob ich so kommen soll das wir Abends reden können. Ich sollte zum reden vorbei kommen und dann die Sachen holen. Leider konnten wir uns bei den Gespräch auf nix einigen. Am ende vom Gespräch hat sie mir den Schlüssel abgenommen von unserer Wohnung. Bin da gemeldet!
Ich habe ihr voller Enttäuschung den Schlüssel gegeben. Sie kamm zwar danach zu mir um sich zu entschuldigen. Auch um den Schlüssel mir wieder zu geben. Aber in meiner Gekränkten Seele habe ich das abgelehnt und sie hat den Schlüssel mitgenommen auch nicht liegen gelassen.

Jetzt sreiten wir um die gemeinsamen gekauften Sachen. Ich wollte das sie die Möbel behält und mir das Geld und das Zimmer von meinen Sohn mitgibt. Mein Sohn, nicht ihrer aus Beziehung davor! Sie hätte 7000Euro gegenwert und ich 6700 Euro bekommen. Fande mein Angebot fair. Jetzt
verlangt sie, das ihr das Bargelld überlasse und ich soll so schnell wie möglich die Sachen abholen. Ich habe noch nicht mal eine neue Wohnung. Wüsste also noch nicht mal wo ich die Sachen unterstellen soll.

Ich habe ihr gesagt das ich verstehen kann das sie ie Sachen an mich errinnern und das sie die deshalb nicht will. Aber wir dann die Sachen verkaufen können und dann das Geld teilen. Keine Antwort mehr bekommen. ich weiß ja noch nichtmal ob ich die Sachen in meiner zukünftigen Wohnung unter bekomme. Da 3 Zimmer Wohnungen bei uns gerade schwer zuz bekommen sind in einer Normalen Wohngegend wo kein Brennpunkt ist.

Ich habe Angst das ich irgendwann jetzt ne Nachricht bekomme, die Sachen stehen im Regen gehen gerade kaputt. Hole sie ab. Wollte eigentlich nie so einen Rosenkrieg. Da man ja eigentlich erwachsen ist und reden kann.

Ich erkenne sie aber gerade nicht wieder. es ist nix schlimmes vorgefallen. Keine Häusliche gewalt oder so. Das Streitthema ist Hochzeit und wie ich mit meinen Sohn umgehe.

Wie ist die rechtliche Lage und was kann ich machen?
MfG
Sauerländer82

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Puh - ich hab gerade den Eindruck, ich bin in einem Psychologie-Forum gelandet :crazy:
(ist jetzt aber nicht direkt gegen dich gerichtet)

Rechtlich:
Du kannst nicht nachweisen Miete gezahlt zu haben (hast du ja auch nicht) = du hast keinen Anspruch darauf, dich in der Wohnung aufzuhalten. Du hast ja auch schon "freiwillig" die Schlüssel herausgegeben.

Gemeinsam gekaufte Sachen: Jedem gehört rechtlich erstmal das, wofür er auch nachweisen kann, bezahlt zu haben. Es kann keiner den anderen dazu zwingen etwas für das der andere bezahlt hat "zu übernehmen". Wenn es von einem gemeinsamen Konto bezahlt wurde, dann gehört jedem 1/2 oder das, was er anteilig auf das gemeinsame Konto eingezahlt hat.

Wenn SIE deine Sachen einfach in den Regen stellen würde, dann könntest du unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen. Aber das bringt ja nur neue Probleme ... und Konflikte ...

Zitat (von Sauerländer82):
Sie hätte 7000Euro gegenwert und ich 6700 Euro bekommen. Fande mein Angebot fair.

Was fair ist, das ist immer Ansichtssache - kann auch niemand hier beurteilen.
Was "recht" ist, das kann wieder etwas völlig anderes sein.

Eigentlich kann man dir nicht wirklich einen rechtlichen Rat geben.
Versucht euch so gut es geht zu einigen, denn jeder Streit um's rechtliche "Rechthaben" bedeutet erst recht "Zerfleischen bis auf's Blut"

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sauerländer82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort!

Tut mir leid mit der Psychologie. Wollte es halt nur ausführliche schreiben.

Also habe ich rechtlich keinen Anspruch darauf in die Wohnung zu gehen und meine Sachen zu packen.

Die Rechnung wer was gekauft hat, liegen alle in der Wohnung. Also habe ich auch da nix in der Hand. Wenn ich Pech habe, sind die wenn ich in die Wohnung komme/darf auch rein zufällig verschwunden.

Da kann ich also nur hoffen, das sie irgendwann mal wieder ihren Kopf anstellt und ich normal mit ihr reden kann.

Gibt es den ne Frist wie lange die Sachen in der Wohnung bleiben können? Oder weil kein Mietvertrag auch keine Kündigungsfrist von 3Monaten?

Bedeutet das den nix das ich da in dem Haus gemeldet bin?

Danke für eure Antworten...

MfG
Sauerländer82

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sauerländer82):
Also habe ich rechtlich keinen Anspruch darauf in die Wohnung zu gehen und meine Sachen zu packen.


Nein, da muss der Zugang gewährt werden. Ich denke allerdings das man einen Anspruch darauf hat, dass die Ex die persönlichen Dinge und Eigentum herausgeben muss.

Zitat (von Sauerländer82):
Wenn ich Pech habe, sind die wenn ich in die Wohnung komme/darf auch rein zufällig verschwunden.


Wenn man in die Wohnung darf, gibt das einem nicht das Recht in den Unterlagen und Schränken zu wühlen.

Zitat (von Sauerländer82):
Gibt es den ne Frist wie lange die Sachen in der Wohnung bleiben können?


Nein. Das ist eine Leihe und die ist jederzeit widerrufbar. Und die Kündigungsfrist ist dafür da, dass niemand unter der Brücke leben muss und nicht für die Unterbringung von Möbeln.

Für die Möbel gibt es Lager, die kann man mieten.



Zitat (von Sauerländer82):
Bedeutet das den nix das ich da in dem Haus gemeldet bin?


Nein. Außerdem bitte das Meldegesetz beachten. Innerhalb von 2 Wochen nach Auszug muss man sich ummelden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Du hast selbstverständliche einen Herausgabeanspruch für dein Eigentum und alle deine persönlichen Sachen > BGB § 985 (beachte den Unterschied "Besitzer" und "Eigentümer"!)

M.E. ist es auch durchaus ratsam diesen Herausgabeanspruch beweisbar geltend zu machen - schriftlich, gleich mit klarem Terminvorschlag und das Schreiben auch beweisbar zuzustellen (Einschreiben oder Einwurf durch einen Dritten = Zeugen)

hier noch etwas Lesestoff - z.B. zu gemeinsam oder alleine angeschafften Haushaltsgegenständen)
http://www.kuehne-rechtsanwaelte.de/artikel-familienrecht/46-familienrecht-die-trennung-im-falle-einer-nichtehelichen-lebensgemeinschaft.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

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